Erfundene Geburtstage
Altersschätzungen bei jungen Flüchtlingen
Minderjährige Flüchtlinge haben sie Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Ist das Alter unklar, wird oft zum Nachteil der Jugendlichen geschätzt - in Lotterieverfahren, kritisieren Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen.
Von Anke Schwarzer Freitag, 28.08.2015, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 02.09.2015, 21:07 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Fahd Shahin wird nach eigenen Angaben im November 17 Jahre alt. Der Halbwaise ist aus Ägypten geflohen und in Freiburg bei den Behörden gemeldet. Dort kam er in eine Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die Behörden stuften ihn allerdings als volljährig ein. Shahin sollte in Karlsruhe einen Asylantrag stellen, wollte jedoch in Freiburg bleiben.
Nach einem Bericht des zivilgesellschaftlichen Netzwerks „Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung“ musste der Ägypter in ein Krankenhaus, damit zwei Ärzte ein „fachärztliches röntgendiagnostisches Gutachten über die objektive Altersbestimmung“ erstellten. Das Ergebnis: Shahin sei 19 Jahre alt oder älter. Das Netzwerk bezeichnet diese Praxis als „Lotterie“.
In Deutschland steigt die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Wenn Betroffene auf älter als 18 Jahre geschätzt werden, haben sie keinen Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Seit Jahren gibt es Kritik am Röntgen von Handknochen, der Untersuchung von Genitalien und Zähnen. Doch ein Ende der umstrittenen Praxis ist nicht in Sicht – im Gegenteil. Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge befürchtet ab 2016 strengere Verfahren. Dann wird das „Gesetz für Verbesserungen für junge Asylbewerber“ gelten.
Die Verfahren werden vor allem in Berlin, Baden-Württemberg und Hamburg von Sozialarbeitern, Jugendämtern, Polizeibeamten und Medizinern vorgenommen. Nach Ansicht des Fachverbands fehlen dabei verbindliche Standards für Durchführung, Dokumentation und Widerspruch: „In der Praxis führt das oft zum Einsatz von höchst umstrittenen medizinischen Verfahren und etwa Nackt-Untersuchungen, die das Kindeswohl missachten.“
Beim Kinder- und Jugendnotdienst des Hamburger Landesbetriebs Erziehung und Beratung nehmen Sozialarbeiter die Altersfeststellungen vor. Sprecherin Bettina Bormann verweist auf das Gesetz. Die Volljährigkeit könne nach dem Sozialgesetzbuch auch durch eine „Augenscheinnahme“ erfolgen. „Die mit einer Altersschätzung beauftragten Fachkräfte besitzen in der Regel langjährige Berufserfahrung im Umgang mit jungen Menschen“, heißt es vom Landesbetrieb.
Dem Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge reicht das nicht. Er hat Verfahrensgarantien für die Alterseinschätzung erarbeitet und plädiert dafür, auch Aspekte des sozialen und psychologischen Alters, wie etwa kognitive, intellektuelle und emotionale Reife zu berücksichtigen. Außerdem fordert der Fachverband, auch volljährige Flüchtlinge darüber aufzuklären, dass sie sich in allen Fragen weiterhin an das Jugendamt wenden könnten. Hilfen können dem Gesetz zufolge bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt werden.
Die Bundesärztekammer lehnt die Beteiligung von Ärzten an dem praktizierten Verfahren seit Jahren ab. Es sei gesundheitsschädlich, juristisch und wissenschaftliche umstritten. Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hat kürzlich einen weiteren Punkt des Verfahrens kritisiert: „Dass Jugendliche in die Gruppe der Erwachsenen eingeteilt werden, wenn sie an der Untersuchung nicht mitwirken, konterkariert die vorgebliche ‚Freiwilligkeit‘ und ist weder menschlich noch medizinisch gerechtfertigt“, sagt der Hamburger Radiologe.
Laut Cornelia Gunßer vom Flüchtlingsrat Hamburg kamen seit 2012 rund 5.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in die Hansestadt. In über 1.600 Fällen zweifelte der Kinder- und Jugendnotdienst an den Aussagen der Jugendlichen. 2014 wurden in der Hansestadt rund 70 Prozent der neuangekommenen Jugendlichen für volljährig erklärt.
Werden die Flüchtlinge älter geschätzt, können sie gegen diese Entscheidung vorgehen. Aber das ist laut Gunßer oft schwierig. Mit Hilfe der kirchlichen Einrichtung „Fluchtpunkt“ gab es seit 2012 nur 14 Verfahren, bei denen in drei Fällen das Alter nach unten korrigiert wurde.
Shahin habe Anfang August versucht, durch den Eurotunnel nach Großbritannien zu kommen, berichtet das Freiburger Netzwerk. Dabei sei er in Paris lebensgefährlich verletzt worden. (epd/mig) Leitartikel Politik
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