Flüchtlingsgipfel

2-Klassen-Asylrecht oder wichtiger Beitrag?

Die Beschlüsse zwischen Bund und Ländern stoßen auf geteiltes Echo. Während Politiker die Vereinbarungen als einen wichtigen Beitrag feiern, kritisieren Flüchtlingsorganisationen die Einführung eines 2-Klassen-Asylrechts.

Montag, 22.06.2015, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 23.06.2015, 12:49 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern im Bereich der Flüchtlingspolitik sind auf große Zustimmung gestoßen. Länder und Kommunen begrüßten die Zusage des Bundes, seine Mittel in diesem Jahr zu erhöhen und ab 2016 dauerhaft in die Finanzierung einzusteigen. Man sei einen wichtigen Schritt weitergekommen, sagte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoğuz (SPD), am Freitag in Berlin.

Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Eva Lohse (CDU), sagte, die Beschlüsse seien ein wichtiger Beitrag, um die Aufnahme und Integration von Asylbewerbern zu bewältigen. Beide sehen aber Unterstützungsbedarf über das am Donnerstag zwischen Bund und Ländern Verabredete hinaus.

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Integrationskurse für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive

So lobte Özoğuz vor allem die versprochene Öffnung der Integrationskurse für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive, für die sich maßgeblich eingesetzt hatte. Zurückhaltender äußerte sie sich aber über die Gespräche zur Gesundheitsversorgung. „Bei der Gesundheitskarte sind wir noch nicht ganz am Ziel, ihre Einführung wird den Ländern nur freigestellt“, sagte Özoğuz. Damit bleibe der bundesweite Flickenteppich bei der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen bestehen.

Flüchtlinge haben in Deutschland nur einen Anspruch auf Notfallversorgung. Arztbesuche sind oft mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden. Bremen und Hamburg haben inzwischen eine Versorgung über die gesetzlichen Krankenversicherungen eingeführt, deren bundesweite Einführung Verbände befürworten. Merkel hatte am Donnerstag gesagt, dies sei eine Möglichkeit für Verbesserungen für Flüchtlinge und könne die Kommunen entlasten.

2-Klassen-Asylrecht

Deutliche Kritik ernten die Bund-Länder-Vereinbarungen zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingsräten. Sie kritisieren die Einführung eines 2-Klassen-Asylrechts. Die Gipfelbeschlüsse zur Gesundheitsversorgung seien ohne Substanz. „Die beschlossene Gesundheitskarte für Asylsuchende ist lediglich intendiert, Verwaltungskosten zu reduzieren, nicht aber eine gesundheitliche Gleichbehandlung endlich zu ermöglichen“, so der Vorwurf des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein. Für Asylsuchende gelte auch weiterhin die menschenunwürdige Reduzierung der Gesundheitsleistung auf akute Schmerzbehandlung.

Hierzu passten auch die angekündigten Verbesserungen bei den Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen nur für Flüchtlinge mit „guter Bleibeperspektive“. Der Bund hatte am Donnerstag zugesagt, die Integrationskurse für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive zu öffnen. Damit kommt er einem Drängen von Verbänden und Ländern nach, die dies als wichtigen Baustein für eine frühe Integration der Menschen sehen. Einen Anspruch auf Teilnahme haben Asylbewerber und Geduldete bislang nicht.

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nach dem Gesetz nur für Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen sowie Ausländer, die seit 2005 zugewandert sind und eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis haben. Auf Asylbewerber und Geduldete trifft das nicht zu. Sie können aber vom Bundesamt für Kurse zugelassen werden, wenn Kursplätze frei sind. (epd/mig) Aktuell Politik

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