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Hier geblieben © zeitrafferin auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Sachsen-Anhalt

Aktivisten blockieren Abschiebung eines Flüchtlings

Zum vierten Mal innerhalb von zwei Wochen haben Aktivisten in Sachsen-Anhalt eine Abschiebung durch eine Blockade gestoppt. Diesmal müssen die Blockierer aber wohl mit Konsequenzen rechnen. Die Stadtverwaltung eine Strafanzeige an.

Donnerstag, 11.06.2015, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 13.01.2016, 11:01 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

In Sachsen-Anhalt ist zum vierten Mal innerhalb von zwei Wochen eine Abschiebung durch eine Blockade gestoppt worden. 60 Menschenrechtsaktivisten haben die in der Landeshauptstadt Magdeburg geplante Rückführung eines Afrikaners nach Italien in der Nacht zu Dienstag verhindert, teilte die Initiative Refugees Welcome (Flüchtlinge willkommen) mit. Sie hätten den Eingang der Asylunterkunft besetzt und den Mann aus Eritrea anschließend vor einem weiteren Zugriff „in Sicherheit“ gebracht.

Inzwischen müssen die Blockierer erstmals mit einer Strafanzeige rechnen. Die Sache werde juristisch geprüft, sagte ein Sprecher der Stadtverwaltung. Sollte sich herausstellen, dass es sich tatsächlich um einen Straftatbestand wie Hausfriedensbruch handele, werde Anzeige erstattet. Bereits nach der ersten Blockade Ende Mai hatte Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD) in einem Radiointerview den Protestteilnehmern rechtliche Konsequenzen angedroht.

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Bereits in der Nacht zum 27. Mai hatte Refugees Welcome mit einer Blockade vor derselben Unterkunft die Abschiebung eines ebenfalls aus Eritrea kommenden Mannes verhindert. In den folgenden Tagen wurde in Calbe bei Bernburg zweimal die geplante Abschiebung einer Familie aus Albanien blockiert.

Im jüngsten Fall in Magdeburg sollte der Afrikaner Refugees Welcome zufolge wegen der Dublin-Verordnung nach Italien geflogen werden. Der Mann werde aber derzeit schmerztherapeutisch behandelt, betonte die Initiative. In Italien drohe ihm ein Leben in Obdachlosigkeit ohne medizinische Versorgung. Die Blockade einer Abschiebung sei als Mittel des zivilen Ungehorsams legitim, um Menschen vor einem Leben auf der Straße oder gar vor dem Tod zu bewahren, sagte eine Vertreterin der Initiative.

Nach der Dublin-Regelung müssen Asylbewerber ohne Prüfung ihrer Fluchtgründe in das Land der Europäischen Union zurückgeschickt werden, in das sie zuerst eingereist sind. (epd/mig) Aktuell Politik

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