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Buddah © Al King @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Landgericht Stuttgart

Kabarettist Dieter Nuhr darf weiter als „Hassprediger“ bezeichnet werden

Die Bezeichnung des Kabarettisten Dieter Nuhr als "Hassprediger" ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das entschied das Landgericht Stuttgart. Ein Muslim hatte Nuhr so bezeichnet, weil er unter dem Deckmantel der Satire den Islam diffamiere.

Donnerstag, 21.05.2015, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 21.05.2015, 16:11 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Kabarettist Dieter Nuhr muss sich auch weiterhin die Bezeichnung „Hassprediger“ gefallen lassen. Ein Muslim aus Osnabrück hatte ihn aus Protest gegen islamkritische Äußerungen so genannt. Das Landgericht Stuttgart wies eine entsprechende Klage Nuhrs am Dienstag zurück und gab dem Muslim Erhat Toka Recht, wie Gerichtssprecher Bernhard Schabel dem Evangelischen Pressedienst sagte. Die Zivilkammer habe die Bezeichnung als „gerade noch zulässige Meinungsäußerung“ und nicht als Tatsachenbehauptung gewertet (AZ 17 O 1450/14).

Allerdings darf Toka laut Gerichtsentscheidung ein Porträt des Kabarettisten, das in ein Verkehrsverbotsschild hineinmontiert und mit der Aufschrift „Stoppt den Hassprediger!“ versehen ist, nicht verwenden. Auch weitere Bilder Nuhrs dürfe er unter Androhung eines Ordnungsgeldes nicht ohne dessen Einverständnis zur Schau stellen, sagte Schabel. Beide Parteien können gegen das Urteil Berufung einlegen.

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Dieter Nuhr zeigte sich nach dem Richterspruch auf seiner Facebook-Seite ahnungslos:

Was hat das Gericht da entschieden? Und vor allem warum? Wusste gar nicht, dass da Klage erhoben wurde. Kommt so rüber,…

Posted by Dieter Nuhr on Dienstag, 19. Mai 2015


Der Streit hatte sich im Herbst vergangenen Jahres entzündet und bundesweit für Aufsehen gesorgt. Erhat Toka erstattete Anzeige gegen Dieter Nuhr wegen „Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft“. Er fühle sich als Muslim beleidigt, weil Nuhr unter dem Deckmantel der Satire den Islam in seinen Kabarett-Programmen immer wieder diffamiere. Zum Gastspiel Nuhrs Ende Oktober 2014 in Osnabrück hatte Toka eine Protestkundgebung direkt vor der Stadthalle organisiert. Dort war auch ein Plakat mit dem Verbotsschild zu sehen.

Die Staatsanwaltschaft stellte bereits im November die Ermittlungen gegen den Kabarettisten ein. Der Tatbestand der Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft sei nicht erfüllt, da es sich erkennbar um Satire handele. (epd/mig) Aktuell Recht

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  1. humanoid sagt:

    hhhh

    „gerade noch so zulässig “ , aha .

    was nuhr verzapft ist ja kunst … gefördert von der gez . ich könnte kotzen

  2. karakal sagt:

    Zu Beginn seiner Veranstaltungen verspricht der muslmische Prediger Pierre Vogel jedem, der ihm ein Wort des Hasses nachweisen kann, eintausend Euro – oder einen anderen hohen Betrag. Obwohl das bisher noch niemandem gelungen ist, bezeichnen die Hetzmedien ihn ständig gebetsmühlenartig als „Haßprediger“. Wenn jedoch anders herum ein Muslim einen islamfeindlichen Kabarettisten „Haßprediger“ nennen will, braucht er dazu erst ein Gerichtsurteil, das auch noch angefochten werden kann. In der rechtsstaatlichen BRD haben es islamfeindliche Nichtmuslime eben leichter als Muslime, die ihre Religion zu verteidigen suchen. Keine Extrawürste für Muslime! Gleiches Recht für alle! – Die Praxis sieht jedoch anders aus: Während die Medien Pierre Vogel ohne jeglichen Beweis ständig als „Haßprediger“ betiteln dürfen, muß sich der Muslim Erhat Tokat das Recht, dies mit Dieter Nuhr tun zu dürfen, erst gerichtlich erstreiten.

  3. muslimischer Buddhist christlicher Prägung sagt:

    @karakal – wenn sie Pierre Vogel als „muslimischen Prediger“ bezeichnen wollen. Eine große Zahl der Muslime lehnt die von Herrn Vogel verbreitete Ideologie jedenfalls ab ( Gottt sei dank), entsprechende Stellungnahmen der muslimischen Gemeinden in denen er auftitt (oder es versucht hat sind ja hinreichend bekannt.
    HAt HErrVogel denn sei Recht in Anspruch genommen und mal gegen die Bezeichnung Hassprediger geklagt? Ich kann mich da nicht erinnern, der Ausgang solch eines Prozesses dürfte dem von Herrn Nurh ähnlich sein (wobei es durchaus amüsant wäre..).
    Gegen Veranstaltungsverbote geht Herr Vogel doch auch vor, das Rechtssyste scheint er ja insofern zumindest ansatzweise zu kennen.

    Insofern verallgemeinern sie hier („ein Muslim darf das nicht, ein Islamfrein darf das..) wieder einmal unlauter.

  4. Cil sagt:

    Also sich auf so eine dubiose und kaputte Gestalt wie Pierre Vogel zu beziehen, nun ja, da merkt man wes Geistes Kind manch einer ist.
    Über Nuhr kann man – wenigstens gelegentlich, wenn auch zunehmend weniger- mal lachen, über Pierre Vogel und seine hochwassertragenden Freunde, da vergeht mir eher das Lachen.

  5. surviver sagt:

    Was Dieter Nuhr macht ist doch reine Publicity.
    Das machen einige Politiker doch auch um Stimmen zu bekommen, genauso wie die Presse.
    Ich finde das sehr traurig.