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Rollstuhl Susannka auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Dokumentation legt Defizite offen

Eklatante Versorgungslücken bei Flüchtlingskindern mit Behinderung

Flüchtlingskinder mit Behinderung werden in Deutschalnd häufig unterversorgt. Diese Praxis verstößt sowohl gegen die UN-Kinderrechts- als auch gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Eine aktuelle Dokumentation legt eklatante Defizite offen.

Donnerstag, 07.05.2015, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 12.05.2015, 17:40 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

In Deutschland bleiben Flüchtlingskinder mit Behinderung offenbar häufig unterversorgt. „Es gibt sehr große Versorgunglücken“, sagte Benita Eisenhardt von der Beratungsstelle „Menschenkind“ dem Evangelischen Pressedienst. Die vom Humanistischen Verband Deutschland getragene Fachstelle für die Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger Kinder stellte am Dienstag gemeinsam mit der Lebenshilfe Berlin erstmals eine Dokumentation zu dem Thema vor.

Geschätzt wird demnach, dass 10 bis 15 Prozent der Flüchtlinge und Asylsuchenden in Deutschland krank oder behindert sind. Wie viele davon Kinder sind, ist unklar. Dies werde statistisch bislang nicht erfasst, hieß es. Die Folge sei, das viele der Kinder gar keinen oder nur einen stark verzögerten Zugang zu notwendigen Hilfen bekommen, betonte Eisenhardt. Hilfsmittel wie Rollstühle oder Prothesen blieben diesen Kindern oft versagt. Dies könne zum Teil gravierende Folgen für ihre weitere Entwicklung haben.

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Kinder ohne Aufenthaltsstatus werden benachteiligt
„Es ist definitiv so, dass bei der Versorgung von Kindern mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus die notwendigen Hilfen sehr viel zögerlicher bewilligt werden als bei anderen Kindern“, wird die Psychotherapeutin der Lebenshilfe, Elke Unkhoff, in der neuen Dokumentation zitiert. Gerade in der Frühförderung resultierten daraus „letztlich schwerwiegendere Krankheitsbilder mit Folgekosten für das Gesundheitssystem“. In der Dokumentation geschildert werden mehrere Beispiele aus Berlin. „Es sind jedoch keine Einzelfälle“, sagte Eisenhardt. „Wir waren selbst sehr erschrocken, dass es sich um ein strukturelles Problem handelt.“

Während die bundesweite Zahl der Kinder nicht erfasst ist, sind aus den Jahren 2013 und 2014 allein in Berlin über 100 Kinder mit Handicap bekannt. Mehrere Initiativen in der Bundeshauptstadt hatten die Zahl zusammen getragen. Nun soll versucht werden, auch einen ersten deutschlandweiten Überblick zu erstellen.

Unterversorgung ist strukturell bedingt
Grund für die „strukturelle Unterversorgung“ von behinderten Flüchtlingskindern ist den Angaben zufolge die restriktive Auslegung des Paragrafen 6 im Asylbewerberleistungsgesetz. Dieser sehe vor, dass bei nicht akuten Erkrankungen die Bewilligung von Leistungen bei der medizinischen Versorgung ins Ermessen der Behörden gestellt wird, was ein langwieriges Prüfverfahren zur Folge hat und vor allem Kinder mit Handicap in ihren Entwicklungschancen beeinträchtigt. Diese Rechtslage verstößt nach Ansicht der Fachstelle „Menschenkind“ und der Lebenshilfe gegen die Menschenrechte.

Unter anderem widerspreche die gegenwärtige Praxis in Deutschland der UN-Kinderrechtskonvention sowie der UN-Behindertenrechtskonvention. „Danach müssen Flüchtlingskinder mit Behinderung die Versorgung erhalten, die sie benötigen – genauso wie deutsche Kinder“, sagte Eisenhardt. Der Humanistische Verband Deutschland mit der Fachstelle „Menschenkind“ und der Verein Lebenshilfe fordern deshalb unter anderem ein verbindliches und transparentes Verfahren für die Versorgung von behinderten Flüchtlingskindern. Für eine schnellere Versorgung der Betroffenen könnte unter anderem eine Krankenkassenchipkarte sorgen. (epd/mig) Leitartikel Politik

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