Ein Islam österreichischer Prägung

Nationalrat in Wien verabschiedet neues Islamgesetz

Österreich erhält ein neues Islamgesetz. Während die Befürworter darin ein Musterbeispiel für die Integration der Muslime in Europa sehen, üben vor allem Muslime heftig Kritik an dem Gesetz. Sie sehen sich unter Generalverdacht gestellt. Am Mittwoch passierte das Gesetz den Nationalrat.

Von Barbara Schneider Donnerstag, 26.02.2015, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 03.03.2015, 17:39 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Islamgesetz in Österreich hat einen lange Geschichte. Über hundert Jahre ist es inzwischen alt. Einst verabschiedet, um bosnischen Muslimen im Habsburgerreich Rechtsicherheit und Religionsfreiheit zu gewähren, erfolgten seither immer wieder vergleichsweise kleine Korrekturen an dem Gesetz. Eine grundlegende Neufassung blieb jedoch aus. Das neue Gesetz, das Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz und der für Kultur zuständige Kanzleramtsminister Josef Ostermayer auf den Weg gebracht haben, stellt eine grundlegende Neuausrichtung dar. Damit soll das Islamgesetz von 1912 der Zeit angepasst werden.

Kritik kam vor allem von den islamischen Verbänden. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich, die sich lange Zeit als Vertretung aller Muslime in Österreich verstand, stört sich daran, dass „Misstrauen ihnen gegenüber vermittelt und der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird“. In einer Stellungnahme vom Januar heißt es, die Gesetzesvorlage trage „in zentralen Punkten nicht den Bedürfnissen und Erwartungen der in Österreich lebenden Muslime hinreichend Rechnung“. Der Verband kritisiert unter anderem das Verbot der Auslandsfinanzierung.

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Drei Jahre lang wurde an dem Entwurf gefeilt. Das Gesetz soll einen „Islam österreichischer Prägung“ schaffen, hatte der ÖVP-Politiker Kurz bei der Vorstellung des Entwurfes gesagt. Mit dem Gesetz für die rund 600.000 Muslime werde auf veränderten Herausforderungen für die Religionsgemeinschaften reagiert und sichergestellt, dass es keine Einflussnahme und Kontrolle aus dem Ausland gebe, argumentierte Kurz.

Nach dem neuen Islamgesetz erhalten die anerkannten islamischen Religionsgemeinschaften den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Das Gesetz regelt aber auch, dass sich die Muslime dem geltenden staatlichen Recht unterordnen müssen. Der österreichische Bundeskanzler kann aus Gründen der inneren Sicherheit die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft ablehnen.

Die islamischen Glaubensgemeinschaften werden zudem dazu verpflichtet, Imame zu entlassen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Darüber hinaus dürfen Muslime eigene Seelsorger bestellen. Zugesichert wird ihnen auch der dauerhafte Erhalt islamischer Friedhöfe, das Recht zu schächten oder zur Beschneidung. Bis Januar 2016 soll zudem an der Universität Wien eine Ausbildungsstätte für den geistlichen Nachwuchs eingerichtet werden.

Trotz massiver Einwände wurde letztlich nur in wenigen Punkten nachgebessert: So sollen vom Ausland finanzierte Imame noch bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes in Österreich tätig bleiben können. Ursprünglich war eine Frist bis Ende 2015 vorgesehen. Zudem soll bei der Einführung des Islamstudiums vermehrt auf das Lehrpersonal geachtet werden, das einer der anerkannten islamischen Religionsgesellschaft angehören soll. Die Türkisch Islamische Union Atib, der größte Dachverband der Moscheevereine in Österreich, hat inzwischen angekündigt, gegen das Gesetz vor den Verfassungsgerichthof zu ziehen. (epd) Leitartikel Politik

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