Verkehrte Welt
Bund verweigert Hilfe für Angehörige syrischer Flüchtlinge
Flüchtlingen stehen grundsätzlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Wer aber privat aufgenommen wurde, soll auf Kosten des Gastgebers leben. Das gilt selbst dann, wenn der Gastgeber selbst in finanzielle Not geraten ist.
Dienstag, 16.12.2014, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 16.12.2014, 17:43 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
In Nordrhein-Westfalen lebende Syrer, die Flüchtlinge aus ihrem Heimatland aufgenommen haben und dadurch selbst in finanzielle Not geraten sind, erhalten keine finanzielle Unterstützung des Staates. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des WDR-Fernsehmagazins Westpol hervor.
Betroffen sind Syrer, die über ein NRW-Landesprogramm Angehörige aus dem Bürgerkriegsland nach NRW geholt haben. Sie mussten sich verpflichten, die Kosten der Unterbringung und Verpflegung zu übernehmen. Bislang sind mehr als 1.100 Menschen über das Landesprogramm eingereist. Nach Angaben des Flüchtlingsrats NRW haben sich viele aufnehmende Familien übernommen und sind nun selbst in finanzielle Not geraten.
Nach Auffassung des Bundesinnenministeriums müssen die Gastgeber dennoch die Kosten tragen – und zwar selbst dann, wenn die Aufgenommenen Asyl beantragen und als Flüchtlinge anerkannt werden. Anderen Flüchtlingen stehen dagegen nach der Anerkennung ihres Asylantrags Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu.
NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) kritisierte diese Rechtsauffassung. „Es darf nicht sein, dass jemand, der geflüchtet ist, zurückfahren muss, und dass jemand, der helfen wollte und selbst in wirtschaftliche Not gerät, wirklich ins Bergfreie fällt“, sagte Jäger dem Magazin. Dabei hatte auch das NRW-Innenministerium zuvor zusätzliche Mittel für diese Flüchtlingsgruppe abgelehnt. (epd/mig)
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