NSU
Die Akte Carsten Szczepanski, Deckname „Piato“, V-Mann des Verfassungsschutzes
Machen sich deutsche Behörden tatsächlich Sorgen um ihre V-Leute, wenn diese vor Gericht zu dem vernommen werden, wozu sie angeblich angeworben wurden: Wissen über neonazistische Strukturen erlangen und geplante Straftaten im Vorfeld verhindern? Von Wolf Wetzel
Von Wolf Wetzel Freitag, 07.11.2014, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.07.2015, 0:15 Uhr Lesedauer: 6 Minuten |
Der Neonazi und V-Mann Carsten Szczepanski, Deckname „Piato“, sollte am 4. November 2014 im NSU-Prozess in München als Zeuge vernommen werden. Dazu kam es nicht, weil sich Beate Zschäpe zum 3. Jahrestag der NSU-Selbstenttarnung nicht imstande sah, vor Gericht zu erscheinen. Doch bereits im Vorfeld dieser Ladung wurde alles in Bewegung gesetzt, um das Erscheinen von „Piato“ zu verhindern. Es waren keine Neonazis, die dies taten, sondern staatliche Stellen, in diesem Fall das SPD-geführte Innenministerium Brandenburgs. Schlagartig machten sie sich Sorgen um einen V-Mann:
Zuerst warf sich der „Verfassungsschutz“ Brandenburgs vor den bezahlten und geführten Neonazi: Der V-Mann könne als Zeuge nicht vernommen werden. Dann verfasste man eine sogenannte „Sperrerklärung“, die nichts anders bedeuten sollte, als dass der V-Mann nur selektiv also nichtsagendes aussagen sollte. Im Spiegel 1 stand:
„Die Potsdamer Behörde wollte (…) nur unter strikten Bedingungen eine Aussagegenehmigung für den früheren V-Mann erteilen – so sollte die Vernehmung unter anderem an einem geheimen Ort stattfinden und per Videoschaltung unter Ausschluss der Öffentlichkeit in den Gerichtssaal übertragen werden. Der Zeuge sollte mit verfremdetem Äußeren und verfremdeter Stimme aussagen.“
Als Gründe wurden genannt: Er könne wahlweise von Linken, von ehemaligen „Kameraden“ bedroht werden. Es fehlten nur noch Hinweise auf die ISIS.
Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2013/2. Auflage
Dass V-Leute beschützt werden können und zwar nicht zu knapp, beweisen deutschen Behörden tagtäglich: Über 35 Neonazis, die für den Geheimdienst oder im Dienste von Polizeibehörden gearbeitet haben, sind mittlerweilen namentlich bekannt, also „verbrannt“. Man kann sie nicht mehr einsetzen, nicht mehr abschöpfen. Seitdem haben deutsche Behörden sehr viel zu tun: Man muss sie an einen sicheren Ort bringen (z. B. nach England, ins Mutterland von „combat 18“ und „blood & honour“), man muss ihnen eine neue Identität verschaffen, man muss sie finanziell aushalten. All das machen die Behörden seit Jahren und offensichtlich zur Zufriedenheit aller daran Beteiligten.
Machen sich deutsche Behörden also tatsächlich Sorgen um ihre V-Leute, wenn diese vor Gericht zu dem vernommen werden, wozu sie angeblich angeworben wurden: Wissen über neonazistische Strukturen erlangen und geplante (schwere) Straftaten im Vorfeld verhindern?
Geht es bei all dem Theater wirklich um das Wohl bezahlter und staatlich geführter Neonazis? Oder haben deutsche Behörden vor etwas ganz anderem Angst? Kann es sein, dass sie vor allem Angst um sich selbst haben, um die immer dünner werdende Legende, dass sie mit über 40 V-Leuten im Nahbereich des NSU nichts von dessen Existenz, nichts von dessen Planungen, nichts von dessen Taten wussten?
Ja.
Wenn es deutschen Behörden tatsächlich um das gesundheitliche Wohl ihrer neonazistischen Mitarbeiter ginge, stellt sich doch die Frage: Warum stirbt dann der 39-jährige Neonazi und V-Mann „Corelli“ wahlweise an einer „nicht erkannten Diabetis“ oder an einem „diabetischen Schock“, kurz bevor er in München als Zeuge vernommen werden sollte? In Deutschland, in Obhut eines Zeugenschutzprogrammes, im 21. Jahrhundert.
Wenn es tatsächlich um das Leben von wichtigen Zeugen ging, dann darf man fragen: Warum wurde dann nicht der Zeuge Florian Heilig geschützt, als er sich bereit erklärt hat, gegen seine früheren „Kameraden“ auszusagen? Warum traf man keine angemessenen Vorkehrungen am 16. September 2013, als er Aussagen machen wollte? Warum lässt man ihn stattdessen an „Liebeskummer“ sterben – acht Stunden vor dem vereinbarten Termin.
Allein diese beiden Beispielen verdeutlichen, dass es bei bei dem Tauziehen um die Vernehmung eines V-Mannes am aller wenigsten um den Schutz eines Zeugen geht.
Eine ganz andere, tatsächlich berechtigte Sorge umtreibt die „Sicherheitsbehörden“. Die Sorge nämlich, dass ein V-Mann als Zeuge etwas aussagt, was vor allem jene in (strafbewehrte) Bedrängnis bringen würde, die ihn „führen“ und „abschöpfen“. Zum Beispiel das Wissen und Dulden von (schweren) Straftaten, bis hin zur Beihilfe zu Mord? Zum Beispiel die Tatsache, dass V-Leute Kontakt zum NSU hatten und damit die Möglichkeit bestanden hätte, diese zu Festnahmen zu nutzen, anstatt zur Ausstattung eines neonazistischen Untergrundes!
Ob deutsche Behörden Sorgen um das Wohl eines V-Mannes haben oder vor dem, was er aussagen könnte, machen die Details deutlich, die sich zu dem Wirken dieses Neonazis und V-Mannes zusammentragen lassen:
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