Kosten der Flüchtlingsbetreuung

Was zahlen Bund, Länder und Kommunen?

Wer muss für die Kosten bei der Flüchtlingsbetreuung aufkommen? Die Kommunen oder die Bundesländer? Bei dieser Frage ist der Überblick schnell verloren, wie eine Studie aus dem vergangenen Jahr zeigt. Es gibt aber auch Antworten:

Mittwoch, 15.10.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 15.10.2014, 17:26 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Streit über die Kosten der Flüchtlingsunterbringung in Deutschland hält an. Immer lauter klagen die Kommunen, mit der steigenden Zahl der Asylbewerber auch finanziell überfordert zu sein. Sie pochen auf deutlich höhere Erstattungen seitens der Länder. Doch wie funktioniert überhaupt die Kostenübernahme und wie wird abgerechnet? Welche Kosten müssen die Kommunen selbst tragen? Präzise Antworten auf diese Fragen verhindert das föderale System Flüchtlingsbetreuung. Aber: Etwas Licht ins Dunkel bringt eine bundesweite Studie aus dem vergangenen Jahr.

Sie trägt den Titel „Die Organisation der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in Deutschland. Fokus-Studie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) 2013“. Dort betonen die Autoren im Kapitel „Finanzierung“: „Für die Aufnahme, Unterbringung und Gewährung anderer existenzsichernder Leistungen an Asylbewerber sowie an andere nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Leistungsberechtigte sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig.“

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Die meisten Bundesländer erstatten die den Kommunen entstandenen Kosten mittels einer Pauschale, „die jedoch aufgrund unterschiedlicher Abrechnungszeiträume und unterschiedlicher variabler Anteile kaum miteinander vergleichbar sind“, schränken die Autoren ein. Ein Überblick ergibt indes folgendes Bild:

Das Land Rheinland-Pfalz erstattete den Kommunen 2013 pro aufgenommenem Asylbewerber und Monat 5.892 Euro im Jahr. Zusätzliche Gelder wurden im Falle eines nötigen Krankenhausaufenthalts gewährt.

In Baden-Württemberg hingegen erhielten die Kommunen pro Jahr 12.270 Euro je Flüchtling. Die Pauschalen werden laut der Studie regelmäßig überprüft und angepasst. Im Allgemeinen gilt im Südwesten bei der Finanzierung das Prinzip, dass 15 bis 30 Prozent der Kosten durch die Kommunen gedeckt werden sollen, während der Rest aus Landesmitteln pauschal erstattet wird.

Hessen zahlt eine monatliche Pauschale zwischen 407 und 515 Euro pro Person. Außerdem werden für die gesundheitliche Betreuung und Versorgung jene Mehrkosten übernommen, die den Betrag von 10.226 Euro jährlich übersteigen.

Wieder anders geht Sachsen vor. Das Land zahlt pro Quartal 1.500 Euro je Flüchtling für Aufnahme und Unterbringung. Bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt werden zusätzlich die Mehraufwendungen übernommen, die den Betrag von 7.669 Euro pro Person und Jahr überschreiten.

Schleswig-Holstein hat sich der Studie zufolge verpflichtet, den Kommunen 70 Prozent ihrer tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten. In Thüringen existiert dagegen ein System parallel gewährter Pauschalen. Für die reine Unterbringung zahlt der Freistatt 177 Euro pro Monat und aufgenommenen Flüchtling. Dazu kommt eine Betreuungspauschale von 24,45 Euro monatlich sowie eine sogenannte Leistungspauschale von 272 Euro je Monat. Auch hier werden Kosten, die durch Krankheit, Schwangerschaft und Geburt und Pflege verursacht sind und die über 2.556 Euro je Flüchtling und Jahr liegen, ersetzt.

Davon unterscheidet sich etwa das Finanzierungssystem sowohl im Flächenstaat Bayern als auch in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. Hier übernehmen die Bundesländer direkt die Aufnahme und Unterbringung, so dass keine Kostenerstattung erfolgt. (epd/mig) Aktuell Politik

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