Doku

Der Rassist in uns

Absolut ahnungslos nehmen 39 Personen an einem vierstündigen Workshop teil, der sich als beklemmendes Anti-Rassismus-Training entpuppt. Wie schnell Menschen Opfer von Diskriminierung, aber auch zu Tätern werden können, zeigt das Social Factual-Format "Der Rassist in uns".

Montag, 21.07.2014, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 25.07.2014, 2:13 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Braune Augen, blaue Augen – nach diesen Kriterien werden in „Der Rassist in uns“ zwei Gruppen eingeteilt und auffällig unterschiedlich behandelt. Die Blauäugigen werden von Workshop-Leiter Jürgen Schlicher und seinem Team diskriminiert, erniedrigt und verunsichert. Widerspruch und Aufbegehren zwecklos. Die Braunäugigen werden bevorzugt behandelt und in ihrer Rolle der machtvollen Privilegierten bestärkt. Ihnen wird bewusst gemacht, wie stark das Gefühl der Überlegenheit und der Macht verunsichern kann.

Die Sozialpsychologen Prof. Dr. Juliane Degner und Prof. Dr. Mark Schrödter verfolgen zusammen mit Moderator Amiaz Habtu den Workshop über Monitore und kommentieren das Verhalten der Teilnehmer, zeigen die Mechanismen der Diskriminierung auf und machen deutlich, in welchen Situationen diese Tag für Tag in Deutschland spürbar sind.

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Info: „Der Rassist in uns“ wurde in ZDFneo am Donnerstag, 10. Juli 2014 ausgestrahlt. Im Rahmen der Sendung startet ZDFneo eine Anti-Rassismus-Fotoaktion. Unter dem Hashtag #DerRassistInUns werden die Bilder in den sozialen Netzwerken verbreitet. Die Doku ist auch in der ZDF-Mediathek zu sehen.

Überraschendes Ergebnis
Der Workshop basiert auf einer Idee der amerikanischen Lehrerin Jane Elliott. 1968, kurz nach der Ermordung von Martin Luther King, wollte die Pädagogin ihren Schülern demonstrieren, wie es sich anfühlt, einer herabgesetzten Gruppe von Menschen anzugehören. Das Anti-Rassismustraining führte der Duisburger Jürgen Schlicher durch, der von Jane Elliott ausgebildet wurde.

Am Ende des Selbstversuchs diskutieren die Teilnehmer gemeinsam mit den Psychologen, dem Workshop-Leiter Jürgen Schlicher und dem Moderator Amiaz Habtu über ihre Erfahrungen und die Möglichkeiten, gegen Diskriminierung im Alltag vorzugehen – mit überraschenden Selbsteinschätzungen und Schlussfolgerungen. Sehen Sie selbst:

Feuilleton Leitartikel

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  1. Ana sagt:

    Kenne das „Experiment“ aus den 60gern, es ist hervorragend. Was ich extrem schade finde, ist dass die Chance verpasst wird, an BEIDEN Seiten – Opfer und Täter*innen – anzusetzen. Mir hat sich die ganze Zeit die Frage gestellt, warum die „Täter*innen“ so handeln wie sie handeln. Hier gilt es meiner Einschätzung nach ebenso stark anzusetzen.
    Es ist ja eine Frage der INTERaktion.
    Was für ein „GRUPPENDRUCK“ hat hier die Teilnehmer*innen veranlasst sich so zu verhalten? Warum? Gerade weil viele von ihnen Diskriminierung kennen, d.h. doch auch: Diskriminierung zu kennen, schützt nicht davor es in einer Gruppe an anderer Stelle selbst zu tun.. Und wie ginge es auch hier anders? .Ohne gleich auszusteigen?

  2. Wiebke sagt:

    Schwachsinn. Rassismus agiert viel subtiler, um das mit solchen Schwarz-Weiß-Spielchen auffangen zu können. Der Versuch, zwischen Freund und Feind zu unterscheiden gehört zur Grundausstattung des Menschen. Und um Kriterien dafür zu finden, werden manche zu Rassisten, andere orientieren sich an kulturellen Unterschieden. Jede Gruppendynamik, jedes ‚mobbing‘ enthält Momente von wir-uns und ihr-euch Unterscheidungen
    Es ist wichtig, das reflektieren zu können, und meine Vorgängerin hat die richtigen FRagen dazu gestellt. Aber man kann es ebenso wenig abstellen wie Kriege. Und Seminare dazu müssten schon mehr in der Alltagserfahrung anfangen, wenn sie etwas bringen sollten.

  3. Tom sagt:

    Das Problem ist, dass sich gegenüber der Opfergruppe in eindeutig strafrechtlich relevanter Weise verhalten wird. Es ist fraglich, ob aus der Teilnahme als solcher eine Einwilligung in Diskrimierungen, Beleidigungen und Nötigungen gesehen werden kann.

    Die Möglichkeit die Veranstaltung jederzeit verlassen zu können, ändert an den vorbestehenden Feststellungen nichts, da ja zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern ein Vertrag über eine Bildungs-veranstaltung geschlossen wurde. Selbst wenn die Teilnehmer zugestimmt haben sollte, sich an den vom Veranstalter aufgestellten Regeln zu halten, müssten diese ja ihrem wesentllich Inhalt nach bekannt sein. Dies war offensichtlich nicht der Fall.

    Selbst wenn man diesen Umstand mit dem Argument eines „Pädagoschen Konzepts“ zu enkräften suchte, bliebe die Tatsache bestehen, dass die Akzeptanz von Regeln ja im Rechtsverkehr immer unter dem Vorbehalt der Geltung allgemeiner Gesetze geschieht.

    Da der Teilnehmer also aus Vertrag ein Teilnahmerecht hat, kann er sich gegen rechtswidrige Angriffe wehren, ohne seinen Teilnahmeanspruch an der Bildungsveranstaltung zu verlieren. Wird der Teilnehmer dennoch gegen seinen Willen von der Veranstaltung ausgeschlossen ergibt sich neben einer Vertragsverletzung der vollendete Tatbestand der Nötigung § 240 StGB. Hiergegen stünde dem Teilnehmer sogar ein Notwehrrecht nach § 32 StGB zu.