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Ehegattennachzug

Innenministerium hält an Sprachtests fest

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Sprachtests vor dem Ehegattennachzug bei türkischen Eheleuten rechtswidrig sind. Dennoch wird aus dem Bundesinnenministerium verkündet, an diesen Tests festhalten zu wollen. Das stößt auf heftige Kritik.

Von Dienstag, 15.07.2014, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 20.07.2014, 19:59 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Man stelle sich vor, Thomas klaut im Laden von Ayşe eine Tafel Schokolade, wird erwischt und gerichtlich verurteilt. Das hält Klaus aber nicht davon ab, weiter zu klauen – bei Fatma, bei Hatice, bei Semra. Seine Begründung: das Gericht habe nur das Klauen bei Ayşe verurteilt. Nachdem er erneut erwischt und belehrt wird, dass das Verbot für alle Läden gilt, fängt Klaus an, Kakao zu klauen. Seine Begründung: Ihm sei nur das Klauen von Schokolade verboten worden.

So kurios und dreist sich diese Geschichte auch anhören mag, so unwahrscheinlich ist sie nicht, wie uns so mancher Unionsbürger an diesen Tagen eindrucksvoll zelebriert. Zugegeben, das Beispiel ist zwar vereinfacht und überspitzt, in Wirklichkeit geht es dafür aber um viel mehr als nur Schokolade. Aber der Reihe nach. Worum geht’s:

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Die Vorgeschichte
Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg festgestellt, dass die seit 2007 geltende Regelung, nach der türkische Staatsangehörige Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen müssen, wenn sie zu ihren in Deutschland lebenden Ehepartnerinnen nachziehen möchten, nicht mit dem EU-Assoziierungsabkommen mit der Türkei vereinbar, also unzulässig ist. Dieses Abkommen verbietet es EU-Staaten, die Niederlassungsfreiheit türkischer Staatsbürger zu beschränken.

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In einer ersten Stellungnahme erklärte das Bundesinnenministerium gleich, dass dieses Urteil nur für Türken gelte und man an den Sprachanforderungen für Ehegattinnen aus anderen Ländern weiter festhalten wolle. Medienberichten zufolge hat Günter Krings (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, zudem erklärt, dass der EuGH einen Härtefall entschieden hat – die Betroffene ist Analphabetin. Insofern sollten die Betroffenen im Einzelfall besondere Härtefälle nachweisen, im Übrigen könne man diese Tests weiter anwenden.

Innenministerium wie immer
Wer jetzt überrascht ist, kennt die lange Vorgeschichte nicht. Bereits mehrmals hat der EuGH das Assoziierungsabkommen mit der Türkei ausgelegt und fast immer zugunsten türkischer Kläger. Und jedes Mal hat das Bundesinnenministerium seine Begründung dafür gefunden, dem Urteil nicht zu folgen. Und selbst nachdem Österreich und die Niederlande ähnliche Ehegattennachzugsregelungen aufgrund von EuGH-Entscheidungen streichen mussten, fand das Bundesinnenministerium einen Grund, wieso das EU-Abkommen nicht auch in gleicher Weise für Deutschland gelten sollte. Selbst das noch laufende EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, scheint das Ministerium nicht sonderlich zu stören.

Kurz: Wie der chronische Schokoladendieb Thomas, hat sich das Bundesinnenministerium nach jedem Urteil und jeder Rüge etwas einfallen lassen, um seinen Trieb begründen zu können. Im direkten Vergleich hat Thomas aber einen klaren Nachteil: Im Gegensatz zu den Verantwortlichen im Ministerium muss er persönliche Sanktionen fürchten, wenn er Richterspruch nicht befolgt – auch wenn er „nur“ Schokolade klaut und nicht die wahrscheinlich schönsten Ehejahre von unzähligen frisch verheirateten Paaren.

SPD will Sprachtest abschaffen
Und weil diese Dreistigkeit so schwer zu vermitteln ist, bemüht die Union sogar das Argument aus der Parallelgesellschaft und stellt seinen Willen so dar, als stehe und falle damit die gesamte Integrationspolitik. „Wer einfache Grundkenntnisse der deutschen Sprache nicht erwerben will, ist letztlich auch nicht bereit, sich in Deutschland zu integrieren“, sagte der Generalsekretär der CSU, Andreas Scheuer, Spiegel Online. Dabei geht es in dieser Frage nicht um das „Ob“ des Spracherwerbs, sondern um das „Wo“, also im Ausland oder in Deutschland.

Die Union pocht darauf, dass der Spracherwerb im Ausland erfolgt und nachgewiesen wird. Der Rest des Bundestages ist anderer Meinung. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoğuz (SPD) etwa ist für die komplette Abschaffung der Regelung: „Für die Integration der Einwanderer wird der Wegfall des Zwangstests keine negative Auswirkung haben. Mit den Integrationskursen haben wir seit 2005 leistungsfähige Instrumente geschaffen, um in Deutschland schnell, intensiv und nachhaltig Sprachkennnisse zu vermitteln.“

Grüne und Linke fordern Umsetzung des Urteils
Ähnlich argumentiert der innenpolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck. „Deutschkenntnisse als Voraussetzung für die Einreise von Ausländern ist ohnehin Quatsch. Deutsch lernt man in Deutschland ohnehin am besten und schnellsten“, erklärt Beck und fügt hinzu: „Wer eine Aufenthaltserlaubnis neu erhält, ist nach dem Zuwanderungsgesetz ohnehin zur Teilnahme an Integrationskursen sanktionsbewehrt verpflichtet.“ Deshalb sollte diese Vorschrift nicht nur für Türken, sondern für alle Ausländer fallen. Wenn es aber „um die Gängelung der Türken geht“, sei „die Union auch zum offenen Rechtsbruch bereit“.

Nicht minder scharf fällt die Kritik der Linken aus, die die Bundesregierung nicht selten in Erklärungsnot brachten: „Die sich anbahnende Nicht-Umsetzung des Urteils schlägt dem Fass den Boden aus. Das würde eine unerhörte Missachtung des höchsten europäischen Gerichts darstellen“, so migrationspolitische Sprecherin Sevim Dağdelen. Sie fordert die Bundesregierung auf, „diesen geplanten Rechtsbruch des Innenministeriums zu verhindern“. Der Außenminister sei am Zug, das Urteil sofort und umfassend umzusetzen. Bestehende Verträge seien einzuhalten.

Leben wir noch in einem Rechtsstaat?
Das sieht die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) genauso: „Leben wir noch in einem Rechtsstaat?“ Das Festhalten an den Sprachtests „wäre ein unerhörter Rechtsbruch, der in unserer jüngsten Geschichte seinesgleichen sucht. Dass die Bundesrepublik innerhalb der EU am häufigsten gegen Türkei-EU-Recht verstößt und deshalb laufend vor dem EuGH Prozesse verliert, ist nicht neu, aber bisher hat sie sich zumindest an Gerichtsurteile gehalten,“ kommentierte TGD-Bundesvorsitzender Safter Çınar die Äußerungen aus dem Ministerium. Um weitere Irritationen zu vermeiden müssten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Außenminister Frank-Walter Steinmeier für die sofortige Umsetzung des Urteils sorgen. Leitartikel Politik

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  1. Don Manni sagt:

    Scheindemokraten
    Ein deutliches Kennzeichen von (meist: rechtspopulistischen) Scheindemokraten: Das Recht als Grundlage des Zusammenlebens, als Grundlage für das Funktionieren eines Staates wird nur anerkannt und respektiert, wenn gerichtliche Entscheidungen ins krude Weltbild passen.
    Ist das mal nicht der Fall, dann fällt die Maske des „ehrbaren, gesetzestreuen Bürgers“, der vorgibt, die „Mitte der Gesellschaft“ zu repräsentieren. Dann wird die geistige (besser: geistlose) Nähe zur NPD und anderen rechtsextremen Gruppen offenbart.
    Es geht diesen Leuten nicht um einen gesellschaftlichen Fortschrittsprozess, der die Chancen auf Integration verbessert, der Ungerechtigkeiten ausschliesst, sondern um Rückschritt. Die Aussage lautet nicht „Wir wollen keine Zwangsheiraten“. Sie lautet Wir wollen Euch nicht.
    Da hilft auch keine geistig-moralische Darmspülung mehr

  2. Zoe sagt:

    Das Innenministerium tut gut daran, wenigstens Sprachkenntnisse einzufordern. Es sei in diesem Zusammenhang an die unverhältnismäßig hohe Quote von faktischen Analphabeten unter Migranten erinnert. Rund 20% aller Integrationskurse beschäftigen sich derzeit mit der Alphabetisierung. Unter diesen Umständen ist es einfach unbedingt wichtig, vorab Sprachfertigkeiten zu verlangen. Abgesehen davon erscheint es sehr fraglich, ob Alphabetisierungskurse im Erwachsenenalter noch viel bringen. 300-1200 Unterrichtseinheiten, das entspricht höchstens einem halben Schuljahr. Wie will man denn einem solchen Kurs folgen können, wenn Deutsch erst auf der „Straße“ lernen muss? Was hilft denn Kritik an derartigen Tests? Das leuchtet mir nicht ein. Ich glaube, dass hier erfolgsverwöhnte Migranten und wohlhabende Linke über Leute urteilen, deren Sphäre sie nicht kennen.

  3. Juana sagt:

    Wie im schlechten Film!
    … was ist denn dagegen auszusetzen meinen Ehemann nach Deutschland einreisen zu lassen, damit er hier Deutsch lernen kann??? Das ist doch kein Verbrechen, oder? Ich kann das echt nicht verstehen! Meinetwegen kann die Bundesregierung eine Ausweisung anordnen, wenn der Sprachnachweis nach 3 Monaten im Land nicht erfolgt ist aber von vornherein so eine Regelung im Ausland Deutsch zu lernen als Bedingung zu stellen, ist absurd. Zumal mein Mann vor Ort nicht zur Schule gehen kann. Sie ist weit entfernt und würde 2.000 EUR kosten mit allem drum und dran. Ich bin zutiefst deprimiert! Das kann doch wohl nicht deren Ernst sein!Wir wollen hier in Deutschland leben und arbeiten. Das ist doch klar aber Deutschland lässt uns nicht! WARUM? Wenn es doch eine sinnvolle Erklärung gäbe, dann könnte ich es verstehen aber die gibt es bisher nicht!

  4. Don Manni sagt:

    Tja Zoe, das mit dem „leuchen“ ist so eine Sache…und ich bin weder „links“ noch „rechts“ und erfolgsverwöhnt schon gar nicht, einfach mal die ganz normale „Leuchte“ einschalten, so denn überhaupt ne Birne drin ist, dann klappt das schon. Viel Erfolg bei der Erleuchtung

  5. @ Juana: ich möchte darauf hinweisen, dass das, was manchmal gut gemeint ist (Deutsch lernen, bevor man nach Deutschland geht) nicht immer gut durchdacht ist, und dass es möglicherweise bessere Löungsansätze gibt, um das gut Gedachte auch zu erreichen. Und ich bin eben der Auffassung, dass man – in dem hier diskutierten Kontext – durch eine gesetzliche Vorgabe weniger erreicht, als wenn man ernst gemeinte Angebote zum Deutsch lernen entwickelt – hier oder auch im Ausland. – Aus fachlicher Sicht wurde von ExpertInnen des Deutschunterrichts für Sprecher anderer Muttersprachen – auch unter meiner Mitarbeit – bereits 2009 eine Stellungnahme zur Regelung des Sprachnachweises formuliert und Wege angedeutet, wie man das vorgebliche Ziel vielleicht besser erreichen kann : http://www.spracheundmigration.eu/treffen/2009/8-treffen-oberbozen . – Und der Leitartikel zeigt ziemlich deutlich, dass es bei der Regelung offensichtlich nicht wirklich darum, die Familienzusammenführung zu verbessern, sondern darum, die Familienzusammenführung für „bestimmte Personen“ (z.B. weniger reiche) zu behindern oder sogar unmöglich zu machen.

  6. derspieler sagt:

    “ an die unverhältnismäßig hohe Quote von faktischen Analphabeten unter Migranten erinnert“ ist ein thailänder der thai spricht und schreibt und dazu englisch kann auch ein analphabet ? oder ein doktor mit diplom aus der udssr ein ungelernter ? liebe zoe ich könnte ihnen legionen von menschen zeigen die hier verrottet sind !

    und diese regelung betrifft ja nicht nur türken die man meint damit zutreffen , sondern auch deutsche die einen nicht eu ehepartner haben .

    wir sehn mal wieder deutsch ist nur eine vermeindliche rasse , kein gefühl ,keine idee oder geistiges ideal . deutschland steht für nichts ,das man lernen oder aneignen könnte . es steht nicht für alle menschen da , kann es auch nicht . denn es beschränkt sich nur auf vermeindliches blut . […]

  7. Mustafi K. sagt:

    Diese Sprachentests sind tatsächlich lächerlich und reine Schikane, man könnte es auch viel einfacher und effektiver lösen indem jeder nicht-deutschsprechende Einwanderer ein in Deutschland lebenden und deutschsprechenden Bürgen vorweisen muß, der dann nach einer gewissen Eingewöhnungszeit bei Sprach- und Integrationsproblemen seines Partners zur Kasse gebeten wird. Dass die Sprachkurse aus eigener Tasche bezahlt werden müssen versteht sich von selbst, das ist Teil des „Fördern und Fordern-Prinzip“ und damit hätte auch keiner Probleme! Bei einer langanhaltenden Verweigerung die Sprache zu erlernen, könnte man die Person immer noch ausweisen oder die Geldstrafen soweit erhöhen, dass man freiwillig auswandert.

    Klingt hart, ist aber für ein Einwanderungsland ein durchaus normaler und notwendiger Vorgang.

    Die Privilegien für türkische Bürger sind selbstverständlich abzuschaffen, da nicht mehr zeitgemäß und da sie die heutigen Umstände und Entwicklungen in der Türkei ignorieren.

  8. Emmi sagt:

    ehrlich gesagt verstehe ich nicht, weshalb es ein Problem sein soll sich Grundkenntnisse der Sprache des Ziellandes anzueignen, wo man Leben möchte. Wo ist das Problem?? Ich finde es nicht verkehrt, dass es eine Voraussetzung ist. Hier geht es nicht um Asylbewerber/ Flüchtlinge – es geht um den Ehegattennachzug.

  9. diku sagt:

    alle erste möchte ich sagen hier schreibt jeder und weiss glaube ich keiner wie ist genau.ich bin mir sicher das egal frau oder mann der in deutschland kommen will kann sein namme und noch etwas mehr.( viele behaupten einfache sachen ) nein der test ist werklich sehr schwer für anfenger, mein frau hat 4 mal nicht bestanden immer wegen 17–und — 4 pünkte und es kostet geld nerven und und und, were echt so schönn wer der test ganz weg ist auch andere .danke

  10. Zoe sagt:

    „wir sehn mal wieder deutsch ist nur eine vermeindliche rasse , kein gefühl ,keine idee oder geistiges ideal . deutschland steht für nichts ,das man lernen oder aneignen könnte . es steht nicht für alle menschen da , kann es auch nicht . denn es beschränkt sich nur auf vermeindliches blut.“

    Ich möchte doch bitten. Was ist „deutsch“? Den Deutschen erkennt man nicht am „Blut“, sondern an seinen Tugenden:

    Aufrichtigkeit
    Bescheidenheit (klassisch hierfür, nach dem Beispiel Kaiser und König Wilhelms I. von Preußen, die Kornblume als Lieblingsblume)
    Disziplin
    Fleiß
    Gehorsam
    Geradlinigkeit
    Gerechtigkeitssinn („Suum cuique“ = Jedem das Seine)
    Gottesfurcht bei religiöser Toleranz („Jeder soll nach seiner Façon selig werden“)
    Härte, gegen sich mehr noch als gegen andere
    Keuschheit
    Mut
    Ordnungssinn
    Pflichtbewusstsein
    Pünktlichkeit
    Redlichkeit
    Selbstverleugnung
    Sparsamkeit
    Tapferkeit ohne Wehleidigkeit („Lerne leiden, ohne zu klagen“)
    Treue
    Unbestechlichkeit
    Unterordnung
    Zurückhaltung („Mehr sein als scheinen!“)
    Zuverlässigkeit
    Zielstrebigkeit