Arm durch Arbeit

Lohn-Drückeberger und Anbieter Dumpinglohn-Jobs

Für einen Intensivkurs berechnet das Goethe-Institut pro Unterrichtseinheit 14,06 €. Zum Vergleich: für einen Integrationskurs an einer Volkshochschule stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2,94 € pro Unterrichtseinheit zur Verfügung.

Von Georg Niedermüller Montag, 02.12.2013, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 04.12.2013, 0:20 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Natürlich möchte sich das renommierte Goethe-Institut, was seinen Ruf und sein Niveau angeht, nicht mit einer Volkshochschule vergleichen lassen, da hat Marlene Weiss von der Süddeutschen Zeitung (16.11.2013, S. 6) ganz Recht. Trotzdem muss sich das Goethe-Institut den Vorwurf gefallen lassen, ein ebensolcher Lohn-Drückeberger und Anbieter prekärer Dumpinglohn-Jobs zu sein wie die deutschen Volkshochschulen.

Die GEW versucht seit einem Jahr, mit dem Goethe-Institut in Gespräche über tarifvertragliche Lösungen für die Freien Mitarbeiter zu kommen, sagt Andreas Gehrke, für Tarifpolitik verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied. „Der Vorstand zeigt uns aber nur die kalte Schulter“. Das Goethe-Institut zieht sich auf das Argument zurück, dass man sich in einem „volatilen Markt“ befinde, eine Formulierung, die andeutet, wie weit das ehemalige Kulturinstitut schon auf eine rein ökonomische Denkweise herabgesunken ist.

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Dabei sind die Kosten für einen Deutschkurs bei Goethe-Institut recht üppig: für einen Intensivkurs mit 170 Unterrichtseinheiten berechnet das Institut bis zu 2.390 €, das entspricht einem Preis pro Unterrichtseinheit in Höhe von 14,06 €. Zum Vergleich: für einen Integrationskurs an einer Volkshochschule stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2,94 € pro Unterrichtseinheit zur Verfügung. Eine Lehrkraft verdient an einer VHS ca. 20 € pro gehaltener Unterrichtseinheit, beim Goethe-Institut ca. 30 €. Das Goethe-Institut zahlt zwar 1,5 Mal mehr als die Volkshochschulen, nimmt aber für die Kurse 4,78 Mal so viel ein wie die Volkshochschulen. Rechnet man die 20 € um den Faktor 4,78 hoch, so müsste das Goethe-Institut eigentlich 95,60 € bezahlen.

Aus dem Artikel der Süddeutschen Zeitung geht hervor, dass festangestellte Mitarbeiter, die nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bezahlt werden, netto fast doppelt so viel wie die Honorarkräfte verdienen. Das Argument mit dem „volatilen Markt“ ist lediglich ein Vorwand dafür, dass man an den Honorarkräften sparen will. Es ist bezeichnend, dass das Goethe-Institut mit so einem dummdreisten Argument kommt, obwohl allgemein bekannt ist, dass Sprachkurse seit einiger Zeit wegen der europäischen Finanzkrise einen erheblichen Zulauf verzeichnen. In einem Land wie der Bundesrepublik Deutschland, in dem Dank unseres genialen Schulsystems 7,5 Millionen funktionale Analphabeten leben, wird die Nachfrage nach Deutschkursen wohl nicht so schnell versiegen, falls überhaupt der politische Wille besteht, dass die Menschen vernünftig lesen und schreiben können.

Die Angebote, die das Goethe-Institut den Lehrkräften macht, die gerne im Ausland unterrichten möchten, stehen zunehmend in der Kritik. So wird im Forum Deutsch als Fremdsprache beklagt, dass das Goethe-Institut vor Ort sich nicht an vereinbarte Mindestdeputate hält, dass die Kosten für den Flug nur unzureichend übernommen werden, und dass man nur unzureichend informiert wird: „Über die Höhe der Steuern und Sozialabgaben im Zielland schweigt man sich gleich ganz aus, die Damen und Herren in der Plüschetage des Goethe-Instituts beschäftigen sich als Entsandte – sprich als „was Besseres“ ja nicht mit solchen Nichtigkeiten, das ist schließlich was fürs Fußvolk (Billige Werkverträgler, aka Honorarlehrkräfte).“ Zufriedenheit sieht anders aus.

Auch der Vorwurf der – illegalen – Schwarzarbeit wird laut: „Das Goethe-Institut mausert sich langsam aber sicher zur größten staatlich subventionierten Lohndumping-Maschine im Bildungsgebereich, mittlerweile arbeiten auch in Deutschland etwa zwei Drittel der Sprachlehrer schwarz, also mit Scheinwerkverträgen.“

Scheinwerkverträge, Scheinselbstständigkeit und Sozialversicherungsbetrug von Seiten der öffentlichen Bildungsträger (Volkshochschule und Goethe-Institut) werden schon seit Langem diskutiert. Aber solange es keine Gerichtsentscheide gibt, die die Arbeitsverhältnisse als „illegal“ brandmarken, sieht man von Seiten der Bildungsträger überhaupt keine Notwendigkeit, dieses Thema auch nur zu erwähnen.

Der große Vorteil der Bildungsträger liegt darin, dass es immer nur um Einzelfallentscheidungen geht. Klagt ein Honorardozent, fliegt er raus und bekommt im schlimmsten Fall seine Sozialbeiträge nachgezahlt. Das System wird dadurch aber nicht tangiert, denn wer bei einem der öffentlichen Bildungsträger arbeiten will, der muss sich auf diese Bedingungen einlassen.

Aus Sicht der ArbeitnehmerInnen wäre es wohl das Beste, wenn keiner mehr bei den öffentlichen Bildungsanbietern anheuern würden. Sollen sie doch Pleite gehen. Das Goethe-Institut sagt von sich selbst: „Darüber hinaus vermitteln wir ein umfassendes Deutschlandbild durch Information über das kulturelle, gesellschaftliche und politische Leben.“ Und tatsächlich vermittelt das Goethe-Institut ein authentisches Bild von einem Land, in dem Bildung zur Farce geworden ist, und in dem sich die Arbeit im Bildungsbereich nicht mehr lohnt. Aktuell Meinung

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  1. Roswitha Haala sagt:

    Was kommt maximal netto raus bei 30 € oder 20 € Honorar je Unterrichtseinheit/UE?
    Dem „Infoblatt Weiterbildung“ aus Dez. 2013 der GEW ist zu entnehmen:

    „Was bedeutet ein Mindesthonorar von 30 Euro/Unterrichtseinheit (UE)
    für Lehrkräfte in Integrationskursen? – Exemplarische Rechnung des
    Bundesfachgruppenausschusses Erwachsenenbildung
    Erläuterung:
    Die Zahl der Arbeitswochen variiert von Träger zu Träger. 45 Wochen sind ein annähernder Durchschnittswert. 13,2 Fehltage sind die durchschnittlichen Krankheitstage der Arbeitnehmer in Deutschland. Honorarkräfte erhalten keine Fortzahlung im Krankheitsfall, daher muss der Verdienstausfall abgezogen werden.

    Der unbezahlte Urlaub liegt in den Schließzeiten/Teilnehmerferien außerhalb der Arbeitswochen.
    Zeiten für Vorbereitung, Konferenzen, Teamsitzungen und Fortbildungen werden in der Regel nicht vergütet.
    Sozialversicherungsbeiträge müssen aufgrund des Status als Selbständige in voller Höhe von den Honorarkräften geleistet werden, die Träger beteiligen sich bisher nicht! Eine Ausnahme bilden u.a. die Volkshochschulen der Stadt Berlin.

    Das zu versteuernde Jahreseinkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie 76 Prozent des Beitrages zur Rentenversicherung. Daraus ergibt sich die Einkommensteuer 2013 (https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/).
    Von der Berücksichtigung anfallender Betriebsausgaben wird in dieser Beispielrechnung abgesehen.
    Das mit dem Durchschnittshonorar von 20 Euro/UE erzielte verfügbare Einkommen liegt auf Hartz IV Niveau. Tatsächlich müssen viele Honorarkräfte in der Weiterbildung aufstockende Leistungen nach
    dem SGB II beantragen.

    Mit einem Mindesthonorar von 30 Euro/UE würde eine Erhöhung des monatlichen Nettoentgeltes von ca. 424 Euro eine spürbare Einkommensverbesserung bedeuten. Bei einer Erstattung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, wie es der BFGA fordert, wären bei 30 Euro/UE weitere 200 bis 300 Euro mehr in der Tasche.

    Dennoch ist das Einkommen der Lehrkräfte auch nach Erfüllung dieser Forderungen der akademischen Ausbildung und der Verantwortung dieser Tätigkeit nicht angemessen.
    Die GEW fordert daher grundsätzlich die Festanstellung und Gleichstellung der Integrationskurslehrkräfte mit Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen.

    GEW Hauptvorstand

    Hier ließ sich die Tabellenberechnung leider nicht übertragen, daher mit einigen Zusätzen von mir oder auch a.a.O. sinngemäß:

    „Vergleichsberechnung bei 30 Euro/UE Ergebnis bei 20 Euro/UE

    Jahresrechnung 45 Wochen x 25 UE x 30,00 €: 33.750,00 €
    bei 20 €: 22.500,00 €
    abzüglich bundesdurchschnittlichen 13,2 Krankheitstagen:

    Honorarbrutto 31.770,00 € / 30 € je UE = a
    21.180,00 € / 20 € je UE = b

    Rentenversicherung 18,9 % 6.004,53 €/a – 4.003,02 €/b

    Krankenversicherung 14,9 %, Mindestbeitrag v. 301,17 €/Monat bei 20 Euro/UE, 4.733,73 € /a 3.614,04 € /b

    Pflegeversicherung 2,3 % 730,71 € /a – 487,14 € /b

    zu versteuerndes Einkommen 21.742,12 €/30 € UE – 14.036,52 €/20 € UE

    Steuern inkl. Solidaritätszuschlag (Steuerklasse 1) 3.326,41 €/a – 1.185,60 €/b
    Jahresnettoeinkommen 16.974,62 €/a, 11.890,20 €/b

    Monats-Netto 1.414,55 € bei 30 €/UE, 990,85 € bei 20 €/UE

    monatliches Plus bei 30 Euro/UE gegenüber 20 Euro/UE 423,70 €
    Forderung nach Erstattung der Arbeitgeber-Anteile der SV im Jahr 5.559,75 €
    Monats-Netto nach Erstattung der Arbeitgeber-Anteile der SV 1.614,87 €
    monatliches Plus bei 30 Euro/UE inkl. Erstattung der AG-SV 624,02 €“

    Bei aktueller BAMF-Mindesthonorargrenze (die 1 Jahr vom Träger unterschritten werden darf, dann viel – leicht wieder 1 Jahr…) von 20 €/UE in Vollzeit mit 25 UE wöchentlich und 45 Wochen im Jahr monatlich maximal satte 990,85 € netto, super bei den verlangten Qualifikationen samt Berufserfahrungen in DaF/DaZ!
    Landesübliche Ferien bei VHSen verringern das hier zugrundegelegte Jahreshonorar beträchtlich. Allerdings ist nicht einzusehen, warum IntV-Lehrkräfte und deren Unterricht bis B1, ferienmäßig nicht gleichgestellt werden sollen mit Lehrkräften an öffentlichen Schulen z.B. Englisch in NDS nach GER.

    Nehmen wir auch z.B. zum Vergleich „Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2013“:

    Im letzten Ausbildungsjahr erhält ein_e Auszubildende_r im gewerblichen Baugewerbe monatlich 1.415,00 € brutto x 12 Monate = 16.980 € + 20% Arbeitgeber_innenanteil/3.396 € = 20.376 € im Jahr ohne Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Auch im längeren Krankheitsfall rundum abgesichert. Arbeitslos? Kein Problem: ALG I – Ansprüche.
    Die Arbeitslosenversicherung „fehlt“ in der GEW-Berechnung.

    Und da gibt`s Auszubildende, die noch mehr verdienen…

    Ihr seht, kein großer Unterschied zu den „hochqualifizierten“ (Schäuble 2007) IntV-Lehrkräften.

    „Urlaubsgeld“ gibt es zum bezahlten Urlaub „oben drauf“!

    Dump, dump, IntV-dump, dump…

    Die aktuelle Armutsgrenze für Single beträgt zzt. monatl. 980 €.

    Das genannte Rechenexempel ergibt monatl. 990,85 €.

    Wahrlich eine besondere „Erfolgsgeschichte Integrationskurs“, Ex-Innenminister de Maiziere, 2010.