Europas "Geduld"

Das Asylheim am Rande der Stadt

Erneut fanden vor den Grenzen Europas zahlreiche Flüchtlinge aus Afrika einen grausamen Tod im Meer. Und die wenigen, die es schaffen, werden erniedrigt. Selbst in Deutschland leben Flüchtlinge unter menschenunwürdigen Umständen.

Von Montag, 07.10.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 11.10.2013, 16:58 Uhr Lesedauer: 8 Minuten  |  

Am Rande von Oberursel, einer Vorstadt von Frankfurt, stehen heruntergekommene beigefarbene Container. Dass in diesen schäbigen Containern Menschen leben, konnte ich zuerst nicht glauben. Doch als mich zwei Mädchen vor dem Container, eines aus Afghanistan und die andere aus Mazedonien, aufklären, dass dies das Asylheim sei, bin ich geschockt.

In dem von Rost zerfressenen Containern sind ungefähr 130 Flüchtlinge untergebracht, die auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten oder nur für kurze Zeit geduldet sind. In den Stahlkisten leben auf 15 Quadratmetern zwei Erwachsene. Das Mädchen aus Afghanistan teilt mit ihren beiden Geschwistern und ihrer kranken Mutter seit einem Jahr dort ein einziges Zimmer. Allen Bewohnern stehen Gemeinschaftsküchen und Duschen zur Verfügung. Die Küchen befinden sich in schäbigen Zuständen und auch die Sanitäranlagen sehen schlimm aus. Kein Wunder, zu viele Menschen müssen sie benutzen. Privatsphäre ist hier ein Fremdwort, die Duschen und Toiletten sind nicht abschließbar.

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Als die Hausmeisterin des Asylheimes merkt, dass ich hier herumgeführt werde, werde ich vom Gelände verwiesen, da es angeblich ein Privatgelände sei. Doch ich glaube, der wahre Grund für den Rausschmiss ist folgender: Sie weiß, dass die Unterbringung in diesem Asylheim keinem menschenwürdigen Standard entspricht. Eine angemessene Unterkunft ist ein Menschenrecht, doch anscheinend nicht für Asylsuchende, denn die Situation im Containerlager Oberursel ist in Deutschland kein Einzelfall.

Rund 40 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht. In Asylheimen untergebrachte Menschen sind verletzt, traumatisiert und gezwungen, auf fremde Hilfe zu vertrauen. Sie haben ihre Heimat, ihr letztes Hab und Gut, ihre Freunde und Familie verloren. Sie flohen vor Gewalt, Krieg, Verfolgung und vor massiven Menschenrechtsverletzungen oder aufgrund miserabler Lebensverhältnisse. Ihr Leben oder das ihrer Familien ist bedroht und der einzige Ausweg liegt in der Hoffnung, an einem anderen Ort Schutz und ein neues zu Hause zu finden. Doch wer sich in ein anderes Land retten will, ist nicht unbedingt aus dem Elend befreit und in Sicherheit. Der Traum von einem besseren Leben mit Zukunftsperspektiven verwandelt sich oft in einen Albtraum.

Europa mauert sich ein
Europa hat in den letzten Jahren mit ungeheurem Aufwand alle Zugangsmöglichkeiten abgesperrt. Die Grenzen sind mit Zäunen, Gräben, Radartürmen und Wärmebildkameras gesichert. Grenzsoldaten bewachen mit Schnellbooten die Gewässer. Trotzdem versuchen hunderte von verzweifelten Flüchtlingen, die Grenze zum besseren Leben zu überwinden. Dass diese Reise oftmals ihre Letzte sein wird, wissen sie nicht.

Die Küstenwache versucht mit allen Möglichkeiten, die kleinen, überfüllten Flüchtlingsbote aufzuhalten und zurückzudrängen. Dabei ist ihnen nahezu jedes Mittel recht, denn anscheinend gelten die Menschenrechte außerhalb der europäischen Grenze nicht. Und so sterben vor den Grenzen Europas viele Männer, Frauen und Kinder. Schaffen sie es doch auf’s Festland, treffen sie in den Grenzlagern auf Erniedrigung, Abschreckung oder sogar Misshandlung.

Nach der Drittstaatregelung ist der EU-Staat für das Asylverfahren zuständig, in den der Flüchtling als erstes eingereist ist. Griechenland ist mit dieser Regelung besonders überfordert, da dort die meisten Asylsuchenden ankommen. Aber auch in Italien, Malta, Spanien und Ungarn sieht es nicht anderes aus, denn auch dort stehen illegale Zurückweisungen, Obdachlosigkeit, Verwahrlosung und gewalttätige Übergriffe an der Tagesordnung.

Dennoch ist die EU weit davon entfernt, einen europaweiten Rechtsschutz für Asylsuchende einzuführen. Stattdessen setzen sie auf Abschottung und Abgrenzung und verweigern Hilfe unter Missachtung des elementaren Gebotes der Menschlichkeit.

Flüchtlinge in Deutschland
Flüchtlinge, die es nach schweren Strapazen doch nach Deutschland geschafft haben, leben für viele Jahre in furchtbaren Verhältnissen. Sie führen ein Leben zwischen Hoffen und Bangen. Denn sie sind nur für kurze Zeit geduldet, was lediglich bedeutet, dass sie vorübergehend nicht abgeschoben werden dürfen.

In Deutschland leben über 200.000 geduldete Menschen, über die Hälfte von ihnen schon seit mehr als 10 Jahren. Ihr Leben ist von Fremdbestimmung, Rechtlosigkeit und staatlicher Kontrolle geprägt. Das fängt schon mit der Zuteilung zu einem Asylbewerberheim an. Der Wunsch, in ein bestimmtes Bundesland zugeteilt zu werden, in dem Verwandte und Bekannte leben, wird komplett außer Acht gelassen. Außerdem unterliegen sie der sogenannten Residenzpflicht: Es ist ihnen untersagt, den zugewiesenen Landkreis zu verlassen. Reisen innerhalb Deutschlands und der Besuch von Freunden und Verwandten ist ohne Genehmigung, die in den meisten Fällen nicht erteilt wird, nicht gestattet.

Die Fremdeinmischung geht so weit, dass Flüchtlinge den ihnen zustehenden Geldbetrag nur in Form von Gutscheinen, Sachleistungen, Kleidung und Lebensmittelpaketen bekommen. So wird ihnen deutlich vor Augen geführt, dass sie am gesellschaftlichen Leben nicht teilhaben dürfen und hier nicht erwünscht sind. Die Ausübung einer Arbeit ist im ersten Jahr verboten. Aber auch nach diesem einen Jahr ist die Wahrscheinlichkeit, Arbeit zu finden, ziemlich gering, da andere Arbeitnehmer, Deutsche oder EU-Ausländer, gegenüber Asylsuchenden Vorrang haben. Außerdem wollen viele Arbeitgeber niemandem einen Job geben, von dem sie nicht wissen, ob er morgen noch da sein wird. Grotesk daran ist: Die Erwerbstätigkeit ist gesetzlich der entscheidende Faktor für eine Bleibeperspektive.

Integration trotz massiver Ausgrenzung
Elif A. kam im Alter von sieben Jahren mit ihrer Familie und ihren drei Schwestern im Januar 1994 nach Deutschland. Aus politischen Gründen flohen sie aus der Türkei. Dass sie die nächsten 13 Jahre ein Leben mit unsicherer Aufenthalts- und Lebensperspektive zwischen Ausreisepflicht und Bleiberechtsoption führen müssten, wussten sie jedoch nicht. Alle drei Monate wurde ihre Duldung verlängert. Vor jeder Verlängerung erfasste sie Panik und Angst. Einen relativ normalen Alltag zu gestalten war schwer, denn zu oft hat man mit ansehen müssen, wie Familien und Freunde von heute auf morgen trotz Duldungsstatus abgeschoben wurden.

Da Elif mit ihrer Familie nur auf Duldung lebte, wurde ihren Eltern kein Deutschkurs angeboten und so musste sie sich um alle bürokratischen Hürden selbst kümmern. Dass diese Lebenssituation sie besonders belastete, versuchte sie zu verbergen. Schon früh merkte sie, dass sie hier „anders leben“ musste, als all ihre Mitschüler.

Das fing schon damit an, dass sie und ihre Familie jahrelang in einem Asylheim untergebracht waren. Während all ihre Freundinnen ein eigenes Zimmer hatten, lebte Elifs Familie zu sechst in zwei Zimmern mit einer Gemeinschaftsküche. Freunde zu sich „nach Hause“ einzuladen, war ihr deshalb unangenehm peinlich. Auch die Klassenfahrt nach Italien wurde ihr bis zur letzten Sekunde verboten. Erst durch das Einschreiten ihrer Lehrer bekam sie die Erlaubnis von den Behörden.

Trotz der vielen Unsicherheiten und Entmutigungen versuchte Elif, sich gegen diese Ausgrenzungen zu widersetzen. Während viele Asylkinder oft durch die massiven Ausgrenzungen und das fehlende „zu Hause“, das von hoher Bedeutung für eine gesunde Entwicklung des Kindes ist, demotiviert wurden, bewirkten all diese Belastungen bei Elif und ihren Geschwistern eine besondere Motivation. Und so erreichten sie schulische Bestleistungen und waren nebenbei noch gesellschaftlich sehr aktiv. Trotzdem wurden sie weiter mit kurzfristigen dreimonatigen Duldungen bestraft. Gesellschaft Leitartikel

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  1. Lionel sagt:

    Als Flüchtlinge gelten diejenigen Asylantragsteller, die entweder nach Art.16a GG oder nach der GFK als solche anerkannt sind.
    Zusammen sind das etwa 15% aller Antragsteller.
    Die ganz überwiegende Mehrheit der Bewohner dieser Unterkünfte sind nicht als Flüchtlinge anerkannt und haben die Aufforderung erhalten, die BR Deutschland zu verlassen, da kein Rechtsgrund vorliegt
    Deshalb werden die Duldungen nur für 3 Monate ausgestellt.

    Die anerkannten Flüchtlinge dürfen sofort arbeiten, sind EU-Bürgern und Deutschen gleichgestellt und für sie gelten keine Beschränkungen.
    Die im Artikel beschrieben Leute sind abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber, aber keine Flüchtlinge.

  2. aloo masala sagt:

    @Lionel

    Der Artikel verwendet vermutlich nicht den juristischen Begriff „Flüchtling“. Da nicht jeder abgelehnte Flüchtling kein Flüchtling ist, kann man das Wort Flüchtling ebenso weiter verwenden für all die Menschen, die aus völlig unterschiedlichen Gründen der Misere in ihren Heimatländern entflohen sind.

    Im Artikel stehen ja die katastrophalen und unwürdigen Bedingungen angesprochen, die auch dann gelten, wenn jemand nicht den Status eines Flüchtlings hat.

  3. Mike sagt:

    „Der Artikel verwendet vermutlich nicht den juristischen Begriff “Flüchtling”. Da nicht jeder abgelehnte Flüchtling kein Flüchtling ist, kann man das Wort Flüchtling ebenso weiter verwenden für all die Menschen, die aus völlig unterschiedlichen Gründen der Misere in ihren Heimatländern entflohen sind.

    Im Artikel stehen ja die katastrophalen und unwürdigen Bedingungen angesprochen, die auch dann gelten, wenn jemand nicht den Status eines Flüchtlings hat“

    Der Artikel berichtet aber dann nicht korrekt über sdie Situation von Flüchtlingen. Anerkannte Flüchtlinge bekommen eine Aufenthaltserlaunis haben freien Arbeitsmarktzugang und können sich frei im Bundesgebiet bewegen. Abgelehnte Asylbewerber sind zur (freiwilligen) Ausreise aus Deutschland verpflichtet, da eben keine Asylgründe vorliegen. Insofern beschreibt der Artikel ein komplett falsches Bild von der Situation von Flüchtlingen und geht am Thema vorbei.

  4. aloo masala sagt:

    @Mike

    Das es für verschiedene Begriff eine umgangssprachliche und eine juristische Bedeutung gibt, die nicht immer deckungsgleich sind, ist keine Besonderheit in der deutschen Sprache. Aus diesem Grund wird dadurch ein Artikel nicht notwendig falsch.

    Inwiefern der Artikel ein völlig falsches Bild zeichnet und an welchem Thema er vorbei geht, müssten Sie noch erklären.

  5. Mike sagt:

    Es wird der Eindruck erweckt als lebten in Deutschland Flüchtlinge dauerhaft in Asylbewerberheimen, zugewiesen einem bestimmten Bundesland, räumlich eingegrenzt auf den Bereich der jeweilgen Ausländerbehörde, einer Residenzpflicht unterliegend angewiesen auf Sachleistungen, Duldung für 3 Monate, ständig von der Abschiebung bedroht..

    Dies ist falsch: Die Verpflichtung zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, die räumlichen Einschränkungen (Stichwort: Residenzpflicht) enden mit der Anerkennung als Asylberechtiger bzw. mit der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder der Feststellung von Abschiebungsverboten. Personen, deren Asylantrag positiv beschieden wurde, bekommen eine Aufenthaltserlaubnis und (teilweise) bereits nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis. Sie haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt.

    Die im Artikel genannte Elif A war eben offensichtlich kein Flüchtling, da ihr Asylantrag abgelehnt wurde und sie -aus uns nicht bekannten Gründen- anschließend mit ihrer Familie nur „geduldet“ war, also eigentlich wieder ausreisen sollte. Worte wie „Bestrafung mit nur 3-monatiger Duldung“, „kein Deutschkurs“ sind da eben fehl am Platz.

  6. Lionel sagt:

    @Mike

    Die Residenzpflicht existiert zudem nur noch in 2 Bundesländern, nämlich in Bayern und Sachsen und bezieht sich auf den Regierungsbezirk.
    Sachleistungen sind ebenfalls in den meisten Kommunen abgeschafft worden, u.a.da Geldleistungen weniger aufwendig und kostenintensiv sind.
    Anerkannte Flüchtlinge erhalten umgehend die normale Sozialhilfe/Hartz-IV und bekommen eine entsprechende Mietwohnung zugewiesen.

    @aloo masala
    Ich persönlich verwende meistens den (gleichwohl etwas sperrigen) Begriff Asylantragsteller.
    Denn sicher ist eigentlich nur, dass ein solcher Antrag gestellt wurde.
    Oft kann nämlich nicht die Identität des Antragstellers, ja noch nicht einmal dessen Herkunftsland verifiziert werden.
    Der Antragsteller behauptet erst einmal nur politische Verfolgung – ob sie tatsächlich gegeben ist, ist eben nicht sicher.
    Dazu dient ja das Asylverfahren, und 85% können eben keine Asylgründe darlegen.

  7. Saadiya sagt:

    Zunächst einmal kommen Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind, in ein Asylbewerberheim. Sie haben dann die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen. Die Bearbeitung kann sehr lange dauern, Monate oder manchmal Jahre. In dieser Zeit müssen sie sich, bis auf wenige Ausnahmen, in einer Asylbewerberunterkunft aufhalten. Das bedeutet, dass in einem Asylbewerberheim sehr wohl sehr viele Menschen leben, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde. Die hier gemachte Feststellung, es handele sich bei den Bewohnern eines Asylbewerberheimes ausnahmlos um Menschen, deren Asyl abgelehnt wurde und die demnach kein Bleiberecht in Deutschland hätten, ist somit völlig unzutreffen. Außerdem gibt es auch die rechtliche Möglichkeit, einen Asylantrag in der Sache zwar abzulehnen, den Menschen jedoch aus humanitären Gründen geduldeten Aufenthalt zu gewähren, z.B. wenn ihnen nicht zugemutet werden kann, zum jetzigen Zeitpunkt in das Heimatland zurückzukehren auf Grund von Bürgerkrieg oder aber weil diese Person eine Erkrankung hat, die in seinem Heimatland nicht oder nur schlecht behandelt werden kann.

  8. Saadiya sagt:

    Anscheinend wurde hier auch weitgehend Seite 2 der Geschichte vergessen. Elif und ihre Familie haben heute sehr wohl einen dauerhaften Aufenthalt, zudem studiert Elif BWL. Im Text ist auch zu lesen, dass Elifs Mutter krank war. Das bedeutet, dass eine Ausweisung der Familie in die Türkei nicht möglich gewesen wäre (Krankheit der Mutter, minderjährige KInder) und dass die Behörden sehr wohl deutlich früher hätten handeln können und Elifs Familie eine Aufenthaltserlaubnis erteilen und ihnen Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hätten schneller gewährt werden müssen.

  9. Lionel sagt:

    @Saadiya

    Zunächst einmal muss logischerweise erst einmal ein Asylantrag gestellt werden.
    Das geschieht heute in der Regel bereits in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber, die wird vom RP desLandes (ich spreche hier von NRW) getragen.
    Per Gesetz ist dann der Antragsteller verpflichtet, für mindestens 6 Wochen bis längstens 3 Monate dort zu wohnen.
    Vom Zeitprunkt der Antragstellung bis zum Entscheid dauert es derzeit 4 bis zu 13 Monate.

    Nach spätestens 3 Monaten geht der Antragsteller – wie es im Jargon heißt – in den Transfer.
    Das bedeutet, er er wird dann auf die Städte oder Landkreise verteilt – in der Regel in ein Asylheim.
    Dort erfährt der Antragsteller nach früheststens einem Monat und spätestens 10 Monaten das Ergebnis.

    Wird der Antrag anerkannt, ist der Antragsteller sofort einem EU-Bürger oder Deutschen arbeits- und sozialrechtlich gleichgestellt und kann eine normale Mietwohnung beziehen.

    Wird ein Antrag nicht anerkannt (sind keine Asylgründe wie politische Verfolgung festgestellt worden) erfolgt die Aufforderung das Land zu verlassen.
    Diesen Personen wird nur eine Duldung ( Aussetzung der Abschiebung) zuerteilt.
    Deshalb kann gesagt werden, dass die überwiegende Zahl der Personen, die in kommunalen Asylheimen untergebracht sind, abgelehnte und ausreisepflichtige Asylantragsteller sind.
    Nur eine Minorität befindet sich noch im laufenden Verfahren oder genießt subsidiären Schutz ( z. Bsp. Abschiebestopp aus humanitären wegen eines aktuellen Bürgerkrieges)

  10. aloo masala sagt:

    @Lionel


    Die Residenzpflicht existiert zudem nur noch in 2 Bundesländern, nämlich in Bayern und Sachsen und bezieht sich auf den Regierungsbezirk.

    Die Residenzpflicht ist nicht aufgehoben, sondern existiert weiterhin in allen Bundesländern. In einigen Ländern wurde die Residenzpflicht gelockert, allerdings nur für bestimmte Gruppen. Die neue Gesetzeslage ist wesentlich unübersichtlicher und weiterhin kleinlich.

    Die Residenzpflicht verstößt gegen die UN-Menschenrechtskonvention: Jeder hat das Recht sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

    Die Residenzpflicht in Deutschland ist einmalig in der EU und ein weiterer Beleg, wie unwürdig die Zustände für „Flüchtlinge“ sind.