Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

Auswärtiges Amt ließ „nicht nur aus politischen Gesichtspunkten“ gewähren

Das MiGAZIN berichtete erstmals über den systematischen sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in einem von Deutschland finanzierten Ausbildungsbetrieb in Korea. Die Linkspartei fragte, ob die Vorwürfe stimmen. Jetzt liegt die skandalträchtige Antwort des Auswärtigen Amtes vor.

Von Martin Hyun Montag, 30.09.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 06.10.2013, 23:32 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Man stelle sich vor, die Bundesregierung finanziert ein Berufsbildungszentrum im Ausland zur Rekrutierung von Arbeitern für den deutschen Arbeitsmarkt. Man stelle sich weiter vor, der deutsche Leiter dieses Bildungszentrums würde die in seiner Obhut befindlichen Jugendlichen systematisch sexuell missbrauchen. Und man stelle sich auch vor, die Bundesrepublik erfährt davon und schaut tatenlos zu. Unglaublich? Ja, aber wahr!

Das geht aus verstaubten und über 30 Jahre als Verschlusssache geheimgehaltenen Akten des Auswärtigen Amtes hervor. Der Skandal ereignete sich in den 1960ern in der koreanischen Stadt Naju. Im Jahre 1967 erfuhr das Auswärtige Amt erstmals von den Missbrauchsfällen. Laut Akten wurde von einem „Schönheitsfehler“ gesprochen. Das Schicksal der betroffenen Kinder war zweitrangig. Im Gegenteil, die Carl-Duisberg-Gesellschaft, ein Förderer des Ausbildungszentrums, drängte nach Bekanntwerden des Skandals, dass das Projekt „unter allen Umständen weitergeführt wird“.

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Interne Befragung ohne Konsequenzen
So kam es dann auch. Es folgten einige Gespräche, eine interne Befragung ohne Konsequenzen: Weder wurde das Bildungszentrum geschlossen noch wurde der Leiter des Zentrums, ein deutscher Entwicklungshelfer Namens Fritz Hohmann, strafrechtlich verfolgt. Die Opfer wurden bis heute nicht entschädigt.

Nachdem das MiGAZIN erstmals am 20. August 2013 über diesen Skandal berichtete, wollte Bundestagsabgeordnete Katrin Werner (Die Linke) von der Bundesregierung wissen, ob die Vorwürfe stimmen und ob das Auswärtige Amt (AA) eine Aufarbeitung der Vorgänge anstoßen bzw. eine Entschuldigung und Entschädigung gegenüber den Opfern des Missbrauchs vornehmen werde.

Auswärtiges Amt wurde informiert
In der nun vorliegenden Antwort bestätigt Michael Georg Link (FDP), Staatsminister im AA, dass die Deutsche Botschaft in Seoul „das Auswärtige Amt über den Verdacht des möglicherweise systematischen sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem Berufsausbildungszentrum für den deutschen Arbeitsmarkt in Korea in den 1960er Jahren durch den damaligen deutschen Leiter des Berufsausbildungszentrums unterrichtet“, hat.

Sowohl das Auswärtige Amt und als auch das ebenfalls beteiligte Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit hätten die Vorwürfe sehr ernst genommen und sorgfaltig geprüft. „Es erfolgten in diesem Zusammenhang auch Gespräche mit möglichen Opfern sowie deren Eltern, Lehrern und Organisatoren. Von diesen hat jedoch offenbar niemand, so muss heute vermutet werden, koreanische Behörden oder die weitere Öffentlichkeit informiert“, so der Staatssekretär.

Auch aus politischen Gründen
Die Missbrauchsvorwürfe entkräftet Staatssekretär Link in seiner Antwort nicht. Dafür räumt er – wenn auch indirekt – ein, dass die Bundesregierung zur Fortsetzung des Ausbildungsbetriebs „nicht nur politische Gesichtspunkte“ berücksichtigt habe. Und „zum heutigen Zeitpunkt erschiene eine Aufarbeitung nur empfehlenswert, wenn sie auf den ausdrücklichen Wunsch der Opfer hin erfolgte“.

Der damalige Leiter des Ausbildungszentrums habe sich durch Rückzug von seiner Tätigkeit, Erklärung des Verzichts auf seine deutsche Staatsangehörigkeit sowie ständige Wohnsitznahme in der Republik Korea bis zu seinem Tode im Jahre 1982 „dem Zugriff der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen“, so die letzten Worte des Staatssekretärs in seinem Antwortschreiben.

Ein Skandal
Soll heißen: Deutschland möchte weder Verantwortung tragen noch diesen systematischen sexuellen Missbrauch von in seiner Obhut befindlichen Jugendlichen, aufarbeiten. Das wiederum ist ein Skandal, das nicht Jahrzehnte zurückliegt, sondern hier und heute stattfindet.

Dabei hätte die Bundesregierung auch damals schon alle Möglichkeiten gehabt, gegen Hohmann vorzugehen. Das zeigt eine Entführungsaffäre, das sich im selben Jahr abspielte. Der koreanische Geheimdienst hatte 17 koreanische Künstler, Wissenschaftler, Studenten und Arbeiter wegen des Verdachts auf Kollaboration mit dem kommunistischen Nordkorea aus Deutschland entführt. Deutschland setzt alle Hebel in Bewegung und warf der koreanischen Regierung vor, gegen deutsche Hoheitsrechte und Gesetzgebungen verstoßen zu haben. Die Bundesregierung drohte mit finanziellen Sanktionen, die geplante Wirtschaftsprojekte im Wert von rund 75 Millionen Mark betrafen. Die Bundesregierung forderte eine formelle Entschuldigung seitens der koreanischen Seite, die Veranlassung der sofortigen Rückkehr der für die Entführung verantwortlichen koreanischen Beamten, sowie die Freilassung der verhafteten Koreaner. Ferner wurde die Erteilung des Agreements für den neuen koreanischen Botschafter zurückgestellt, die Gespräche über Projekte der Entwicklungshilfe ohne Datum vertagt und die Unterzeichnung von Abkommen (Goethe-Institut) zurückgestellt.

Wenn sie nur gewollt hätte
Dieser Fall zeigt, was die Bundesregierung hätte alles tun können, wenn sie nur gewollt hätte. Dass der Leiter des Ausbildungszentrums sich durch die Aufgabe seiner deutschen Staatsbürgerschaft der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen hätte, mag juristisch korrekt sein, politisch ist das aber ein Skandal und menschlich untragbar. Dies um so mehr, als dass das AA die Vorwürfe nicht einmal versucht zu entkräften, angesichts der offensichtlich erdrückenden Faktenlage.

Vor diesem Hintergrund drängen sich folgende Fragen geradezu auf: Warum macht das AA Entschädigung und Entschuldigung vom ausdrücklichen Wunsch der Opfer abhängig, wohlwissend, dass die konfuzianistische Kultur darauf aufgebaut ist, die Schwere des Schicksals zu erdulden und zu verdrängen? Wäre es nicht Pflicht des AA, die Aufarbeitung aus einem Selbverständnis und –anspruch heraus vorzunehmen und Entschädigung und Entschuldigung in Aussicht zu stellen, damit das eine oder andere Opfer sein Schweigen bricht? Und: Warum ist dieser Skandal kein Thema in den Massenmedien? Leitartikel Politik

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