ADS-Bericht

Diskriminierungen sind in Deutschland weit verbreitet

In Kindergärten, Schulen sowie am Arbeitsplatz sind Diskriminierungen weit verbreitet – mit fatalen Folgen. Besonders betroffen sind Menschen mit ausländischen Wurzeln. Das geht aus dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor.

Mittwoch, 14.08.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:45 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Diskriminierungen im Bildungsbereich und Benachteiligungen im Arbeitsleben sind in Deutschland weit verbreitet und wirken sich negativ auf den Bildungserfolg, die Leistungsfähigkeit und Arbeitsmotivation der Betroffenen aus. Jeder vierte Schüler oder Student mit Migrationshintergrund fühlt sich diskriminiert oder Schüler werden aufgrund ihres türkischen oder arabischen Hintergrunds oft beschimpft. Zudem mangelt es an unabhängigen Hilfe- und Beratungsangeboten, an die sich Opfer von Diskriminierungen wenden können. Das sind die zentralen Erkenntnisse des zweiten gemeinsamen Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und der weiteren zuständigen Beauftragten der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag, den die ADS am Dienstag vorgelegt hat.

Danach fängt Diskriminierung schon im frühen Kindesalter an, wenn Kinder etwa mit Migrationshintergrund oder „niedriger sozialer Herkunft“ segregiert werden und so unter sich bleiben. Solche Erfahrungen setzten sich auch an den allgemeinbildenden Schulen fort. „Kinder mit Migrationshintergrund leiden unter Vorurteilen und sachlich ungerechtfertigten Zuschreibungen wie etwa einer niedrigeren Leistungsfähigkeit. Sie bekommen häufiger einen sonderpädagogischen Förderbedarf attestiert“, heißt es in dem Bericht außerdem. So könne beispielsweise ein türkischer Name beim Lehrkörper dazu führen, dass Leistungen schlechter bewertet werden. Selbst bei gleicher Leistung neigten Lehrer dazu, Kindern mit Migrationshintergrund seltener eine Gymnasialempfehlung auszusprechen.

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Benachteiligung aufgrund Religion und Herkunft
Besonders kritisch sieht die ADS in diesem Zusammenhang das Verbot an einigen Schulen, in der eigenen Muttersprache zu sprechen. „Deutsch als Unterrichtssprache sollte genügen, weitergehende Verbote stehen der Förderung der kulturellen Vielfalt und Identität entgegen“, heißt es. Auch in der Religionsausübung gebe es für die rund 700.000 Schüler muslimischen Glaubens Herausforderungen. Dazu gehöre die vielfach mangelnde Akzeptanz von Schülerinnen mit Kopftüchern. Ihre Leistungen würden in der Schule häufig unterschätzt.

Die ADS hat im Bildungsbereich 270 Beratungsanfragen wegen Diskriminierung verzeichnet. Davon entfiel fast jede zweite auf eine mögliche Benachteiligung wegen der Religion oder der ethnischen Herkunft. Insgesamt wurden 6.100 Anfragen wegen einer möglichen Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes dokumentiert, 2.500 davon wegen Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und rund ein viertel dieser Anfragen wiederum wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion oder der Herkunft.

ADS fordert Beschwerdestellen
Die Nicht‐Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen oder auch negative Einstellung gegenüber Menschen nichtdeutscher Herkunft hindert „viele Betroffene daran, einen adäquaten Beruf zu finden. Arbeitgebende glauben häufig, solche Personen passten nicht in den Betrieb“, heißt es in einer Erklärung des ADS.

Download: Den rund 450-seitige Bericht der ADS mit dem Titel: „Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben“ könne Sie kostenlos herunterladen.

Dabei werde gerade auf dem Arbeitsmarkt deutlich, dass Unternehmen von Vielfalt profitieren könnten, wenn sie nur auf die Qualifikation eines Menschen schauen. Transparenz, Antidiskriminierungs- und Diversitystrategien müssen laut ADS das Ziel eines jeden Unternehmens sein, wenn es nicht Gefahr laufen will, das Potenzial wertvoller, gut qualifizierter Arbeitskräfte zu verlieren. Auf dem Weg zu weniger Benachteiligung fordert die ADS deshalb die Einführung innovativer Personalrekrutierungsverfahren und die bestehenden Beschwerdestellen in Unternehmen zu stärken. Auch sonst sei die Einrichtung von unabhängigen Beratungs‐ und Beschwerdestellen für Schulen und Hochschulen, die Betroffenen rasche und niederschwellige Hilfe anbieten, wichtig.

ADS-Leiterin Christine Lüders: „Es ist das erste Mal in Deutschland, dass Benachteiligungserfahrungen bei Bildung und Arbeit derart umfassend untersucht wurden. Beides sind zentrale Lebensbereiche, in denen Diskriminierung stattfinden kann. Gerade hier bieten sich aber auch große Chancen, um auf mehr Vielfalt und Chancengleichheit hinzuwirken.“ (sb) Gesellschaft Leitartikel Studien

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  1. Kigili sagt:

    „Eine Studie, die beispielsweise die Deutschfeindlichkeit der Türken untersuchen würde…“

    So ein Blödsinn!!! Anscheinend ist die neueste Waffe, um DEUTSCHEN Rassismus zu leugnen nach Integrationsheucheleien, dass man sich ja nicht integrieren tut, die herbeibeschworene Deutschenfeindlichkeit. Ich könnte kotze jedesmal, wenn ich diesen Schwachsinn hier lese. Diskriminierte, von Rassismus geplagte Menschen, weisen zu Recht auf den Rassismus auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens und fordern zu Recht vollständige Gleichberechtigung und echte Partizipation am gesellschaftlichen Leben. Es ist eine absolute Unverschämtheit und perfide Strategie, den Menschen, die nur ihre Menschen- und Bürgerrechte einfordern, Ihnen Deutschenfeindlichkeit vorzuwerfen und dies mit einer dermaßen ausgearteten Hartnäckigkeit, dass einem nur noch übel wird. Wenn alle Dämme brechen, gibt es für diese nur noch anwidernde Menschenverachtung keine Grenzen mehr. Einfach nur noch EKELERREGEND!

  2. Saadiya sagt:

    @ aloo masala schrieb:
    „Ich gehe von der Annahme aus, dass Migranten keine besseren Menschen als Deutsche sind.“

    Nein, aber umgekehrt sind Deutsche auch keine besseren Menschen als Migranten. Beide Gruppen sollten eigentlich eine Gesellschaft bilden, in der keine der Gruppierungen diskriminiert wird. Das ist in Deutschland nicht der Fall. Gefühle wie sie es nennen, oder Ressentiments führen letztlich zur Entstehung von Diskriminierung. Da gibt es nichts zu deuteln. Sie versuchen bewusst das Thema herunterzuspielen und fangen damit an, sich Rechtfertigungen für Diskriminierungen einfallen zu lassen. In Deutschland gibt es ein GG und ein ADG, dieses gilt für alle Bürger der Gesellschaft und nicht nur für den deutschen Teil davon. Solange Ursprungs-Deutsche glauben, sie hätten das alleinige Recht auf Ausgestaltung der Gesellschaft, wird sich hier keine wirkliche Integration (von beiden Seiten ausgehend) einfinden.

    und Sie schrieben auch: „Wer deutschfeindlich eingestellt ist, fühlt sich gerne diskriminiert, um seine deutschfeindliche Haltung zu rechtfertigen.“

    Nun gehen Sie sogar soweit und behaupten, dass jeder sich diskriminiert fühlende Migrant eine deutschfeindliche Haltung hat. Das allein finde ich schon eine Diskriminierung!!! Schließlich soll der Migrant in seiner Haltung für sich selbst stehen und nicht auch noch von Deutschen vorgeschrieben bekommen, ob er sich diskriminiert fühlen darf, oder eben nicht.

  3. Saadiya sagt:

    @ aloo masala

    schrieb: “ Eine Studie, die beispielsweise die Deutschfeindlichkeit der Türken untersuchen würde, sollte sich nicht auf die Gefühle der Deutschen berufen, weil ein großer Teil der deutschen Bevölkerung Ressentiments gegen Türken hegt und man auf die Gefühle von Menschenfeinden oder Rassisten nicht viel geben kann. Man sollte stattdessen die Deutschfeindlichkeit anhand objektiver Kriterien untersuchen.“

    Was wären denn Ihrer Meinung nach solche „objektiven Kriterien“?

  4. aloo masala sagt:

    @Saadiya

    —-
    Sie versuchen bewusst das Thema herunterzuspielen und fangen damit an, sich Rechtfertigungen für Diskriminierungen einfallen zu lassen.

    Ein schwerer Vorwurf. Können Sie Ihre Behauptung auch belegen? Welche Rechtfertigung für Diskriminierungen habe ich mir einfallen lassen und welches Thema spiele ich herunter?

  5. aloo masala sagt:

    @Saadiya

    Objektive Kriterien sind Kriterien, anhand derer ich tatsächliche Diskriminierung erfassen kann. Beispielsweise die Studien über die Diskriminierung bei der Arbeitssuche. Dort wurden in Feldversuchen Bewerbungen an Firmen verschickt, um den Grad der Diskriminierung zu erfassen. Es wurden nicht Jobsuchende nach ihren Gefühlen gefragt.

  6. aloo masala sagt:

    @Kigili

    —-
    So ein Blödsinn!!! Anscheinend ist die neueste Waffe, um DEUTSCHEN Rassismus zu leugnen …
    —-

    Wenn Sie aufmerksam gelesen hätten, dann würden Sie feststellen, dass ich ausdrücklich die Diskriminierungen in Deutschland nicht leugne, sondern meine Kritik sich alleine auf die Methode der Studie abzielt.

  7. deix sagt:

    Die Ausübung von jeder Religion und Weltanschauung muss unbedingt geschützt werden, gehört aber ins Privatleben und nicht an den Arbeitsplatz. Umweltaktivisten können selbstverständlich in ihrer Freizeit Greenpeace T-Shirts tragen. Es scheint aber nachvollziehbar, wenn das im Berufsleben vielleicht nicht so gerne gesehen wird. Auf andersdenkende Kollegen und Kunden ist immer Rücksicht zu nehmen, was Zurückhaltung mit auffällig sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen bedeutet. Genauso wenig wie aus der Ablehnung von Greenpeace T-Shirts während der Arbeitszeit auf eine diskriminierende Haltung generell gegenüber Umweltschützern zu schließen ist, kann aus der Ablehnung des Kopftuchs im Betrieb eine Islamfeindlichkeit abgeleitet werden. Ich bin selbst in der arbeitsrechtlichen Beratung tätig. Ein Beispiel aus der Beratungspraxis: Nachdem einer Muslimin im Betrieb das Kopftuchtragen erlaubt wurde, wollten zwei Christen eine Marienstatue am Schreibtisch aufstellen – unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgedanken und die Bedeutung der Marienverehrung in ihrem Glauben. Meine Erfahrung aus der Praxis: Im Arbeitsleben sind Menschen mit ganz unterschiedlichem religiösen und weltanschaulichem Hintergrund zusammengewürfelt. Der egomanische Wettlauf mit auffälligen Symbolen fördert das gedeihliche Zusammenleben nicht. Die beste Form der Nichtdiskriminierung ist daher das konsequente optische Neutralitätsprinzip für alle, d.h. keine auffälligen sichtbaren Zeichen in der Arbeit – egal aus welcher religiösen und weltanschaulichen Richtung. Dieser Grundsatz wurde vom türkischen Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk im öffentlichen Bereich in der Türkei eingeführt und bewährt sich noch immer. Auch in Frankreich gilt seit 2004 in Schulen für Schüler und Lehrer ein Verbot religiöse und weltanschauliche Überzeugungen optisch auffällig zur Schau zu stellen, was sich als Erfolgsmodell entpuppt hat. Diese Form des fairen Interessenausgleichs steht laut Europäischem Gerichtshof verständlicherweise völlig im Einklang mit der Menschenrechtskonvention.

  8. Brandt sagt:

    @aloo masala

    Ihre Kritik halte ich für unangemessen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist eine Umsetzung von EU Richtlinien in nationales Recht, wogegen die EU Kommission ein Vertragsverletzungverfahren erfolglos eingeleitet hatte. Das ist die rechtliche Dimension. Eine andere Dimension ist die ökonomische Seite. Eine Anti-Diskriminierungsgesetzgebung ist ein Eingriff in das Privatrecht und folgt einer anderen Logik als Artikel 3 des Grundgesetzes, das Staatsorgane bindet. Diskriminierung im Bildungssektor, Arbeitsmarkt, Kapitalmarkt, Wohungs- und Immobilienmarkt vermindert den inländischen Handel mit Humankapital, Kapital und Ideen/Patenten. Die BRD erfüllt ihre Aufgaben mit Steuereinnahmen aus der inländischen Wirtschaftstätigkeit. Die Richtschnur für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wäre daher solange Steuermittel für Anti-Diskriminierungsmassnahmen auszugeben, bis die politische Gemeinschaft den negativen Effekt der Diskriminierung ausbalanciert hat, d.h. der inländische Handel mit Humankapital, Kapital und Ideen auf das maximal mögliche Niveau angehoben wurde. Der Vergleich „Deutschenfeindlichkeit“ mit Minderheitenfeindlichkeit ist nicht angebracht. Die Mehrheitsgesellschaft ist in der Analogie Diskriminierung = inländischer Handel in der Rolle der USA, während die Minderheiten in der Rolle der Schweiz sind. Während die USA aufgrund ihres grossen Inlandsmarkt ein Handelsverzicht mit Ausländern verkraftbar wäre, kann die Schweiz ohne funktionierenden Aussenhandel nicht leben. Ein anderer Aspekt ist die EU Integration der nationalen Arbeitsmärkte. Die optimale Allokation der Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital und Patenten findet genau dann statt, wenn die Arbeitsmobilität mit der Kapitalmobilität mithalten könnte. Die Forderungen der Minderheiten nach Nachbesserung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes liegen daher auf einer Linie mit EU Arbeitsmarktpolitik. Die EU denkt nämlich auch an Anti-Diskriminierung für Polen, Spanier, Portugiesen, Iren… – und nicht hauptsächlich an Anti-Diskriminierungspolitik für Deutsch-Türken. Deswegen verläuft die Front eigentlich zwischen einer Minderheit weisser, deutsche, heterosexuelle Männer gegen alle anderen Unionsbürger. Die Kritik am Einbezug gefühlter Diskriminierung kann ich nicht folgen. Wir wissen aus der Ökonomie, dass ökonomische Entscheidungen auch von subjektiven Wahrscheinlichkeiten beeinflusst werden. Es reicht völlig aus, dass Minderheiten subjektiv glauben „nicht für ein Beruf gemacht zu sein“, um diesen Beruf nicht zu ergreifen. Die vorgefundenden Tatsachen in der objektiven Welt widersprechen ihrer Auffassung von „Deutschenfeindllichkeit“ versus Rassismus gegen Minderheiten. Wir haben durch die Kapitalmobilität eine Regionalisierung der Weltwirtschaft. Ein Apple IPhone hat Input Faktoren aus Hamburg, Ruanda, Hongkong, Shenzhen, Kairo. Gewerkschaften versuchen mit transnationalen Kampagnen und Widerstandsstrategien gegen die Politik des Kapitals vorzugehen. Regionale Integrationsprojekte – die EU sollte Ihnen bekannt sein – entwickeln transnationale Regimemodelle unterhalb der supranationalen UNO, Weltbank, WTO und IMF. Die EU führt integrierte Entwicklungsprogramme durch und hat interregionale Zusammenarbeit mit den Regionen in Europa institutionalisiert. Darunter sind auch ehemalige Gastarbeiter Herkunftsländer wie Polen, Spanien, Italien, Griechenland und Portugal darunter. Die alte Bundesrepublik stand vielleicht für Integration weisser, deutscher Männer in die Gesellschaft durch Massenkonsum, Hausfrauenende und Normalarbeitsplätze. Die Agenda 2010 hat damit aufgeräumt und Schwarz-Gelb forciert diesen eingeschlagenden Pfad. Es macht gar keinen Sinn seine Privilegien gegen Minderheiten verteidigen zu wollen, weil es sie bald nicht mehr geben wird.

  9. Marie sagt:

    Der Begriff „Deutschenfeindlichkeit“ ist ein „Kampfbegriff aus der rechten Ecke, er missachtet die Machjtverhältnisse von Minderheiten und Mehrheitsgesellschaft“ und taucht übrigens pausenlos in ulrarechten Diskussionsforen wie PI auf. Eine hervorragende Analyse zu diesem die Realitäten verdrehenden Kampfbegriff ultrarechter Kreise ist hier zu lesen: http://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/debatte/kommentare/deutschenfeindlichkeit-4956

    @Kigili und Serap und Saadya: Ich unterstreiche jedes einzelne Wort Ihrer Beiträge doppelt und dreifach und mir wird auch regelmäßig schlecht, wenn hier bei Migazin von Foristen die Realitäten in ihr Gegenteil verkehrt werden, übelste Nazipropaganda unter Berufung auf eine pervertierte Meinungsfreiheit für angeblich rechtmäßig erklärt wird und beispielsweise unter Benutzung eines Kampfbegriffes aus der ultrarechten Ecke denen, die sich gegen Rassismus positionieren, auf unerträglich perfide Weise Rassismus vorgeworfen wird. Das ist absolut ungeheuerlich. Ich bin froh, dass ich hier nicht alleine stehe. Danke für die wunderbaren Beiträge.Das macht Hoffnung.

  10. Marie sagt:

    Die Rechtfertigung, Herr Masala, die „Sie sich haben einfallen lassen“, besteht u.a. in der Behauptung, es gäbe eine Deutschenfeindlichkeit in Form eines Rassismus gegen Deutsche. Sie stellen diesen angeblichen Rassismus gegen Deutsche gar auf eine Stufe mit dem Rassismus gegen Minderheiten und bagatellisieren so den real statt findenden Rassismus gegen Minderheiten auf üble Weise unter Verwendung von Kampfbegriffen aus der ultrarechten Ecke. Sie sprechen Minderheiten die Berechtigung ab, ihre Diskriminierung zu beurteilen, weil sie angeblich im selben Ausmaß deutschenfeindlich und rassistisch gegen Deutsche seien. Sie werfen hier ohne Unterlass Foristen wie Kigili, die schlimme Erfahrungen mit dem Rassismus der deutschen Mehrheitsgesellschaft gemacht haben, vor, sie seien selbst rassistisch, weil sie diesen klar benennen. Sie verkennen die Machtverhältnisse in dieser Gesellschaft und schöpfen ihre Argumente aus der ultrarechten Ecke, die mit eben dieser Begrifflichkeit die Realitäten in ihr Gegenteil verkehrt und den real existierenden Rassismus der deutschen Mehrheitsgesellschaft zu einem angeblichen Rassismus der diskriminierten Minderheiten umdefiniert.