Wahlprüfsteine Bundestagswahl 2013 (10/15)

Eheschließung mit Partnern aus Drittstaaten

Welche Partei soll bei den Bundestagswahlen 2013 Ihre Stimme bekommen? Der Verband binationaler Ehen und Partnerschaften hat die Parteien nach ihrer Ausländer- und Integrationspolitik befragt und MiGAZIN bringt die Antworten. Heute: Eheschließung

Montag, 12.08.2013, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 13.08.2013, 21:16 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Welche Maßnahmen wären aus Ihrer Sicht vorstellbar, um zukünftig die Eheschließung in Deutschland mit Partner/innen aus Drittstaaten zu erleichtern?

CDU/CSU
Es gibt bereits die Möglichkeit, ein Visum zum Zweck der Eheschließung in Deutschland zu erhalten. Damit steht einer Einreise und einer Eingehung der Ehe unter Einhaltung der Vorschriften des Visakodex nichts im Wege. Wird die Ehe dann in Deutschland geschlossen, hat der nachziehende Ehegatte Anspruch auf Er-teilung eines Aufenthaltstitels zum Familiennachzug unter den Voraussetzungen des 6. Abschnitts des AufenthG.

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SPD
Das ausländische Ehefähigkeitszeugnis bzw. die Befreiung von diesem Erfordernis durch den OLG-Präsidenten soll dem Standesbeamten die Prüfung erleichtern, ob das nach deutschem Internationalen Eheschließungsrecht maßgebende Heimatrecht des Ausländers die Eheschließung erlaubt; es soll zudem eine Ehe verhindern, die den Vorschriften des Heimatrechts des Betroffenen widerspricht und dort nicht anerkannt wird. Bezüglich sonstiger Dokumente gilt auch, dass – sollte die Beschaffung der üblichen Ausweispapiere oder Dokumente unmöglich oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten oder mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar und deshalb unverhältnismäßig und unzumutbar sein – ausnahmsweise auch anderweitige Nachweise in Betracht kommen. Innerhalb der rechtlichen Gegebenheiten wird die SPD ihre Bestrebungen binationale Eheschließungen in einer Welt immer größerer Mobilität und Internationalität zu erleichtern weiter führen und nach rechtlichen Möglichkeiten suchen, in Zusammenarbeit mit den Drittstaaten die Beschaffung von Dokumenten zu erleichtern.

Die Grünen
Uns erscheint es sinnvoll, die Eheschließung binationaler Ehen insgesamt – also im In- und im Ausland – zu erleichtern, etwa durch die Abschaffung des Sprachnachweises für Partner aus Drittstaaten, als auch durch den grundlegenden Abbau bürokratischer Hindernisse. Hilfreich wäre es aus unserer Sicht auch, z. B. Verlobten ein Einreisevisum auszustellen (etwa nach Bestellung eines Aufgebotes), damit die Ehe in Deutschland geschlossen werden kann und nicht – wie bisher üblich – im Ausland geschlossen werden muss.

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2013: Die Antwort welcher Partei überzeugt Sie am meisten?
    Die Linke (40%)
    Die Grünen (21%)
    SPD (18%)
    CDU/CSU (16%)
    FDP (4%)
     
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    FDP
    Es gilt, einen Ausgleich zwischen den Interessen der künftigen Eheleute an einem geringen bürokratischen Aufwand und dem Interesse an einer Vermeidung möglichen Missbrauchs zu finden. Probleme bei der Beschaffung von Dokumenten in den jeweiligen Geburtsländern können daher nicht grundsätzlich durch einen Verzicht auf diese Unterlagen gelöst werden. Ob jede Vorlagepflicht heute noch zeitgemäß ist, bedarf einer gelegentlichen Überprüfung.

    Die Linke
    Hohe Anforderungen an Personenstandsurkunden oder sonstige Dokumente dürfen nicht zur Be- der gar Verhinderung einer beabsichtigten Eheschließung führen! Bürokratische Anforderungen müssen erfüllbar und zumutbar sein, zur Not sollten eidesstattliche Erklärungen zum Personenstand genügen (die Betroffenen müssen auf die Folgen einer falschen Eidesstattlichen Versicherung hingewiesen werden). Wenn in manchen Herkunftsländern das dortige Urkundewesen nicht den hiesigen Anforderungen entsprechen sollte, darf dies nicht zu Lasten der Betroffenen gehen, die für diese strukturellen behördlichen Mängel nicht verantwortlich sind. Wurde der Wille zur Eheschließung glaubhaft bekundet, müssen etwaig beabsichtigte Abschiebemaßnahmen gegenüber den Betroffenen ausgesetzt werden, bis zumutbare bürokratische Anforderungen erfüllt und die Ehe geschlossen werden konnte. Es ist zudem absurd, wenn Paare ins EU-Ausland gehen müssen, um dort unter leichteren Voraussetzungen als in Deutschland heiraten und dann anschließend wieder nach Deutschland zurückkehren zu können. Schließlich gilt es, ein ausgeprägtes Misstrauen (Verdacht der „Scheinehe“) gegenüber ausländischen Ehe- bzw. LebenspartnerInnen in zumindest einigen Ausländerbehörden, Standesämtern oder auch Gerichten durch entsprechende Vorgaben und Schulungsmaßnahmen zu überwinden. Auf den Zwang zur Aus- und Wiedereinreise bei bereits geschlossenen Ehen ist zu verzichten, wenn dies lediglich dem Zweck dienen soll, ein rechtmäßiges Einreiseverfahren nachzuholen. Dieser kostenintensive und die Ehe- oder LebenspartnerInnen häufig sehr belastende Weg ist purer Bürokratismus und eine indirekte Form der Bestrafung für ein, aus Sicht der Behörden, vorheriges Fehlverhalten. DIE LINKE. befürwortet die Schaffung eines „Verlobten-Visums“. Grenzüberschreitende binationale Partnerschaften stehen häufig unter dem indirekten Zwang, heiraten zu müssen, weil sie nur als Eheleute oder bei eingetragener Partnerschaft das Recht erhalten, zum Partner nachziehen oder ihn besuchen zu dürfen. Oft wird ein Besuchsvisum bei möglicher Eheschließung versagt mit der Begründung, eigentlich sei ein Familiennachzug beabsichtigt und deshalb die Rückkehrbereitschaft nicht gesichert. Unter diesen aufenthaltsrechtlich beengten Bedingungen binden sich Paare mitunter unfreiwillig früh dauerhaft. Mit einem „Verlobten- Visum“ bestünde für alle Seiten Klarheit und die Möglichkeit eines ungezwungenen Sich-Näher- Kennenlernens wäre gegeben. Aktuell Politik

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    1. Reeder sagt:

      Ist ja toll, dass die Grünen vom Ausländerrecht so viel Ahnung haben. Was ist denn bitte mit dem Visum zur Eheschließung? Das gibt es doch schon längst!

    2. Rasti sagt:

      Die Grünen haben nicht nur keine Ahnung vom Ausländerrecht… sie haben auch noch nicht mitbekommen, dass das Aufgebot abgeschafft wurde. :)