Initiative Bildung Prekär
Prekäre Integrationskurse am Beispiel einer Volkshochschule
Katrin Rosjat hat 10 Jahre an der VHS Integrationskurse gegeben. Jetzt wurde sie rausgeschmissen, weil sie die schlechten Arbeitsbedingungen kritisiert hat und an die Öffentlichkeit gegangen ist. Von den VolksvertreterInnen ist sie enttäuscht. Hier ist ihr Bericht.
Von Katrin Rosjat Freitag, 09.08.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 15.08.2013, 2:16 Uhr Lesedauer: 7 Minuten |
…Lieblingsfächer Geschichte und Deutsch, endlich Abitur, auf ins Studium… Was nehme ich? Natürlich meine Lieblingsfächer… 1998 bis 2003 Magisterstudiengang Geschichte, Deutsch als Fremdsprache, Neogräzistik – Schön war´s! Hochmotiviert startete ich ins Berufsleben, 24 Jahre alt, gut ausgebildet, schon einige Lehrerfahrungen, da ich seit 2001 neben dem Studium Griechisch unterrichtete – also, alles super! Aber: Der Zahn sollte mir schnell gezogen werden…
Die Bewerbungen mit Geschichte verliefen im Sande, man wollte meist eine Promotion. Griechisch war zu wenig gefragt für Vollzeit; o.k. Dann probiere ich Deutsch als Fremdsprache. Migranten gibt es viele! Ich fand relativ schnell etwas, aber auf freiberuflicher Basis. Na ja, man muss ja erst einmal ein paar Erfahrungen sammeln und dann wird’s besser, dachte ich. Nachdem ich vier Jahre für die Volkshochschule Leipzig täglich gearbeitet hatte, sprach ich mit den Kollegen (falsch: mit den Konkurrenten) darüber, wie sie das sehen, ob es nicht Zeit für eine Festanstellung wäre. Einige sagten mir: “Das brauchst du gar nicht erst zu probieren, dir werden sofort die Kurse gestrichen und du bist raus!“
Ich fand die Argumentation in einem demokratischen Rechtsstaat nicht besonders beeindruckend, wollte aber die anderen nicht zu etwas überreden. Na gut, dann probieren wir es auf dem politischen Weg. Es gelang mir und einigen engagierten Kollegen über den Stadtrat, über die VHS direkt und über die Zuschüsse des BAMF im Laufe von fünf Jahren das Stundenhonorar von 14,50 Euro auf 18,00 Euro zu erhöhen (jetzt sind es wohl 20,00 Euro in den BAMF-Kursen). Im Sommer 2012 sah ich das Ende der Fahnenstange in Bezug auf das Stundenhonorar erreicht und fragte den Leiter der VHS, was er tun könne, um den sozial sehr schwierigen Status der DaF-Dozenten (ca. 800 Euro netto bei Vollzeit und keine soziale Absicherung – Nichts!) sprich Akademiker zu verbessern. Da er keine Alternative anbieten konnte, sagte ich ihm, dass ich das Clearing-Verfahren in Berlin machen werde, um den Sozialstatus zu klären. Er zeigte Verständnis und meinte, dass er mir keine Steine in den Weg legen werde und verabschiedete sich mit: Hic Rhodos, hic salta. (im Nachhinein erklärt sich das vorgeheuchelte Verständnis).
Im August sah ich durch Zufall einen Zettel in der Verwaltung der VHS Leipzig „Keine Verträge für Frau Rosjat“. Ich sah die Verschwörung auf mich zukommen, glaubte aber noch an das Gute im Menschen. Am 3. September ging ich wie die letzten neun Jahre auch zu Semesterbeginn zur Arbeit, wo ich erfuhr, dass mir auf Grund von Bauarbeiten die Kurse gekürzt wurden (ein Schelm, wer Böses denkt). Wütend ging ich in die Verwaltung, wo mir bestätigt wurde, dass es mit meiner Klärung von der Rentenstelle zu tun hätte. Dann traf ich auf den „Nichts-wissenden“ Chef, der die Bauarbeiten vorschob und so weiter… Ich legte sofort meine Arbeit (also das perfide Angebot der VHS, das nach der Kürzung übrig blieb und 500 Euro netto bedeutet hätte) nieder, ging zum Rathaus, schrieb eine Petition, eine Dienstaufsichtsbeschwerde, informierte alle Parteien, die im Stadtrat saßen, rief bei der BfA an, ging zur AOK und zum Arbeitsamt. Außerdem erstellte ich eine Online-Petition an den Leipziger Landrat und schrieb an die Beauftragte des Volkshochschulverbandes Frau S.
Im Oktober kam es dann zu einem konterkarierten Gespräch mit dem Kulturdezernenten der Stadt Leipzig, der mir mitteilte, wenn ich die Dienstaufsichtsbeschwerde und die Petition zurücknehmen würde, dass ich im Dezember unter den „gleichen“ Bedingungen wieder bei der VHS arbeiten könne. Ich verließ das Büro, nicht ernst genommen als Mensch und erst recht nicht als Frau. Ich schrieb aber trotzdem noch eine Petition an den Sächsischen Landtag.
Im Dezember 2012 kam endlich der Bescheid der BfA, welcher mir bestätigte, dass ich seit 2003 in einem nicht-selbständigen Verhältnis für die VHS gearbeitet habe. Die Freude war groß, endlich Gerechtigkeit! Im Februar teilte mir die BfA mit, dass die Stadt Leipzig bzw. die VHS Leipzig Widerspruch eingelegt hätte. Sechs Seiten zum Teil an den Haaren herbeigezogene Argumente. Ich schrieb elf Seiten!
Unterdessen versuchte ich auf Anraten meines Anwalts mich mit der Stadt Leipzig in Verbindung zu setzen. Keine Chance! Ich schrieb an den Bürgermeister, an den Personalleiter, an den Kulturdezernenten, da ich Antwort auf die Petition aus Dresden hatte (Dresden sagt, dass Leipzig dafür zuständig ist). Man fragt sich, warum man wählen geht und Volksvertreter wählt, wenn sie den Bürger nicht vertreten wollen. Schönen Gruß an die Demokratie!
Nachdem nun alle informiert waren, erhielt ich am 20. Juni 2013 den zweiten Bescheid aus Berlin, in dem alle Punkte zurückgenommen wurden und der erste Bescheid als ungültig erklärt wurde. Sehr komisch, dass ich kein Recht auf Widerspruch hatte. Nein, der Bürger muss Klage einreichen, die Stadt darf kostenfrei Widerspruch einreichen, obwohl sie die Beschuldigte ist.
Bevor ich die Klage einreichte, habe ich einen letzten Versuch unternommen, den Streit auf eine sachliche Art und Weise zu klären, indem ich erneut das Gespräch des Kulturdezernenten gesucht habe. Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass er kein Gespräch wünsche. Ich sagte der netten Sekretärin, dass die Stadt sich bei mir melden könnte, wenn sie an einem erwachsenen Kompromiss interessiert wäre, sonst werde ich die Klage einreichen und an die Medien gehen, wenn die Politik nicht für den Bürger da ist. Wer denkt, dass ich einen Anruf erhalten hätte, der irrt! Es ist wahrscheinlich zu viel verlangt, dass gewählte Volksvertreter sich mit dem Volk beschäftigen. Man sollte sie umbenennen, damit das Volk nicht solche komischen Ideen hat.
Resultat: Die Klage ist eingereicht, ich bin arbeitslos, bekomme Hartz IV, habe einen guten Studienabschluss, zehn Jahre Berufserfahrung, war ein guter Lehrer und es gibt genug Migranten, die Deutschkurse benötigen, um eine echte Chance in Deutschland zu haben!
Jedenfalls: Keine Antwort auf die Dienstaufsichtsbeschwerde, keine Antwort vom Leipziger Landrat auf die Petition, keine Antwort, nach fünfmaligen Anrufen, von Frau S. (ihr Büro ließ mitteilen, das „man“ die Statusabfrage abwarten wolle, obwohl meine Frage mit den Integrationskurse zu tun hatte und nichts mit „meiner“ Statusabfrage?!? Wer „man“ ist, durfte mir nicht mitgeteilt werden. Sehr demokratisch!)
Keine Hilfe von meiner Heimatstadt, meinem Land, von meinem demokratischen Recht, indem ich die Volksvertreter gewählt habe. Nichts! Mein erster Gang an die Medien war unausweichlich. Im Grundgesetz stehen die drei Gewalten und die vierte, die Medien, sind sehr oft ein lästiges Übel. Zu Unrecht habe ich sie während meiner Lehrtätigkeit in den sogenannten Orientierungskursen verteufelt. Jetzt weiß ich, wie wichtig sie sind, wenn unfähige Menschen die Verantwortung für andere Menschen übernehmen und ihre Position nicht mit Idealismus sondern nur mit Macht ausfüllen. Auf meinem Weg habe ich sehr oft den „blöden“ Spruch gehört: Recht haben ist nicht Recht kriegen. Warum gibt es dann einen Rechtsstaat, wenn der, der Recht hat, kein Recht bekommt? Wenn der Rechtsstaat genutzt wird, um aus Unrecht Recht zu machen, dann läuft gehörig was schief!
Jeder Mensch möchte eine Sicherheit, für mich ist das in Form von einem Arbeitsvertrag und sozialer Absicherung. Ein legitimes Recht und ein nachvollziehbarer Wunsch.
Weitere Infos: Dozentin zieht vor Gericht. Katja Rosjat will klären lassen, ob sie als Selbstständige gearbeitet hat oder nicht.
Die Bediensteten des Staates, Landes, der Stadt wollen doch auch nicht ohne Vertrag arbeiten. Ich habe fast zehn Jahre für meine Heimatstadt Leipzig gearbeitet, habe Verantwortung für sie und meine Arbeit übernommen – für mich aber keiner! Wie kann man als DaF-Lehrer den Migranten Lust auf Deutschland machen, wenn man selbst benachteiligt wird? Wie können die Bildungsträger Qualität garantieren, wenn sie nicht mal ihren Dozenten Garantien geben können? Wie kann der Staat guten Deutschunterricht garantieren, wenn die Bildungsträger bei einem Freiberufler gar nicht hospitieren dürfen? Wie kann ein Freiberufler mit seiner täglichen Unterschrift für die Bildungseinrichtung haften, wenn er als Selbständiger gar nicht haftbar ist? Wie kann ein Freiberufler über seine berufliche Qualifikation den Umsatz steigern, wenn es Honorartabellen gibt? Warum ist ein freiberuflicher Lehrer kein Lehrer, obwohl er unterrichtet und einen staatlichen sowie lehrenden Auftrag hat? All diese Fragen decken sittenwidrige Antworten auf und sind gegen das Grundgesetz!
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Haben Sie eine Gewerkschaft um Hilfe gefragt (z.B. ver.di)?
Sobald Arbeitgeber*innen Pflichten zu Erfüllen haben, stehen diese häufig im Gegensatz zum Anspruch des moralischen Anpruchs gegenüber der Allgemeinheit (so ja auch z.B. bei der Kirche als Arbeitgeberin). Die/Der Arbeitgeber/in ist da wahrscheinlich nur durch gut organisierte Arbeitnehmerschaft beizukommen, falls überhaupt. Der beschriebene Konkurrenzdruck kommt da gelegen…
Die Gewerkschaft GEW vertritt leider eher die Interessen der Volkshochschulen, da viele Menschen, die in der GEW aktiv sind, früher selbst LeiterIn einer Volkshochschule waren oder heute noch bei einer VHS beschäftigt sind.
Nachdem sich der Vorsitzende des Deutschen Volkshochschul-Verbandes NRW über unsere Initiative beschwert hat, hat die GEW NRW sich demonstrativ auf seine Seite gestellt.
Und das, obwohl wir zahlende Mitglieder der GEW sind! Einer von uns ist mittlerweile aber wieder ausgetreten.
Außerdem fordert die GEW nur 30 € pro Unterrichtseinheit, was für einen Selbstständigen ca. 750 € „Gewinn“ pro Monat bedeutet. Solche Dumpingforderungen braucht kein Mensch.
Ver.di scheint den Selbstständigen-Status überhaupt nicht in Frage zu stellen. Die GEW klagt wenigstens gelegentlich gegen diesen Status, Ver.di tut das nicht. Die Gewerkschaften konzentrieren sich zu sehr auf ihre Stamm-Klientel, aber für die 25% der ArbeitnehmerInnen, die im Niedriglohnsektor arbeiten, haben sie leider nichts anzubieten.
Die GEW hat bei der Vertretung von freiberuflichen Lehrkräften ein Problem: Es gibt keinen Verhandlungspartner, der flächendeckend die Sprachschulträger vertritt, um mit ihm für die Lehrkräfte einen „Rahmenvertrag“ auszuhandeln. Ein mit einem Arbeitgeberverband auszuhandelnder Tarifvertrag kommt ja bei Freiberuflern eh nicht in Frage. Und die Gerichte entscheiden entsprechend über „selbstständig“, „arbeitnehmerähnlich“ oder „abhängig“ beschäftigt“ nur bei der Besonderheit des Einzelfalls, ohne dass diese Urteile von fallübergreifeder Bedeutung sind.
Allerdings ist der DVV (Deutsche Volkshochschulverband) möglicherweise doch ein Arbeitgeberverband – zumindest für die in den VHSn festangestellten Verwaltungskräfte – und möglicherweise auch für freiberufliche Lehrkräfte, die seit Jahren bei ein und der selben VHS nahtlos einen Honorarvertrag nach dem anderen abschließen, z.B. für DaF/DaZ-, Intergrations- und Alphakurse.
Die Frage ist allerdings zu klären, ob der DVV Verhandlungskompetenz/Verhandlungs-Hoheit hat, wenn die VHSn auch von den Kommunen mitfinanziert und auch bildungsbeauftragt werden oder wer zusammen mit ihm diese Kompentenz/Hoheit hat.
Wenn dem so wäre, könnte die GEW mit dem DVV etwas aushandeln, was flächendeckende Wirkung und auch Signalwirkung auf andere private Schulträger hätte.
Und die Frage ist auch, ob ein DVV-Direktor, z.B. von NRW, der seit seiner Jugend GEW-Mitglied ist, auch trotz seiner in 40 Jahren erlangten beruflichen Position und Funktion heute noch GEW-Mitglied sein kann und darf, da er ja automatisch in dieser hohen leitenden Funktion in Interessenskonflikte geraten muss. Er kann nicht einerseits die Interessen von VHSn vertreten und sich gleichzeitig glaubwürdig in einer Gewerkschaft für die Interessen von Arbeitnehmern und freiberuflichen Lehrkräften in den eigenen regionalen VHSn einsetzen – was sollte dabei anderes herauskommen, als bisher dabei herausgekommen ist? Nichts Gutes!
So viel zu meiner Erfahrung mit einem Gewerkschaftsanwalt und dem DVV:
„Der Hase und der Igel“ einmal anders oder auch: „In neuzeitlicher Form?“
Ich veröffentliche erst jetzt, weil ich gewisse Personen noch eine Zeit lang ihrer persönlichen Phantasie überlassen wollte.
Da Bundessozialgerichts- / BSG-Urteile – wie bereits mehrfach erwähnt – Grundsatzurteile sind, zog ich mit dem Statusfeststellungsverfahren ehemals Sozialgericht / SG Hannover Az.: S 6 R 119/08 am 13.07.2012, folgend Landessozialgericht / LSG NDS/HB Az.: L 2 R 372/12 am 20.03.2013 bzgl. VHS 2 / NDS nicht vors BSG.
LSG / LAG*-Urteile sind noch Einzelfallentscheidungen.
Grund: Vor dem BSG werden keine weiteren Beweismittel zugelassen! Dies erfuhr ich nicht etwa von meinem GEW-Anwalt, sondern von der erneut kostenlosen Rechtsberatung aus der Kanzlei meines 1. Anwalts/Arbeitsrecht. Er erhob im Juli 2007 Klage gegen die DRV Bund. Sah keine Chance per Arbeitsrecht gegen das BAMF vorzugehen, was er schriftlich ausführlich erklärte. Verwies mich ans Sozialrecht ohne meine Rechtsschutzversicherung oder Geld in Anspruch zu nehmen, um mir alle Wege offen zu halten. Das nenne ich wirkliches, ehrenamtliches Engagement und darüber wird im Gegensatz zum späteren GEW-Anwalt kein einziges Wort verloren!
Der GEW-Anwalt/Arbeitsrecht entgegnete mir im ersten Telefonat Sept. 2010 aufgrund meines Zweifels „BAMF per Arbeitsrecht“: „…auch per Arbeitsrecht kann gegen das BAMF vorgegangen werden.“ Allein, weil er für die GEW arbeitete, der ich vertraute, übertrug ich ihm das Mandat. Um dann im 1. persönlichen Gespräch am 3.12.2010 in seiner Kanzlei von ihm zu hören, dass er entgegen seines Auftrages, pur gegen die VHSen vorgehen wolle. Finanziell besser ausgestattet hätte ich ihm das Mandat sofort wieder entzogen. Es folgten weitere Streitigkeiten. Da ich noch immer der GEW vertrauen wollte und natürlich auch aus finanziellen Gründen, hielt ich von nun an den Ball flach. Überließ dem GEW-Anwalt das weitere Vorgehen. Arbeitete ihm wie gehabt intensiv zu.
Der 2. anwaltliche Patzer – übersehener Formfehler. Entdeckt ein paar Tage vor dem Gerichtstermin am 22.02.2012 bzgl. VHS 1 / NRW, Az.: S 37 R 774/07. Verschieben wollte der GEW-Anwalt nicht, da „gute Chancen bestanden Recht zu bekommen“. Die politische „Berliner Runde“, an der er als GEW-IntV-Kurs-Vertreter teilnehmen wollte, stand kurz bevor.
Dieser übersehene Formfehler – die Möglichkeit für die Verzögerungstaktik der DRV Bund: der geplatzte Gerichtstermin. Abschließender Kommentar des DVV-Anwalts:“Wir haben gewonnen!“
Ein Jahr später, am 03.05.2013 der GEW-Anwalt auf meine Anfrage per E-Mail: „… leider messe ich dem noch anhängigen Verfahren, keine große Bedeutung zu.“ Bravo!
Bzgl. LSG L 2 R 372/12 am 20.03.2013 ignorierte der GEW-Anwalt den wiederholten Hinweis des LSG-Richters vom 01.03.2013 auf das Schreiben des DVV-Anwalts vom 26.02.2013 „evt. Stellung zu beziehen“. Reichte nicht die von mir zur Verfügung gestellten weiteren Beweismittel ein. Verwandte nicht meine Ausführungen bzgl. Falschbehauptungen des DVV-Anwalts, z.B. einfach als Textbausteine. Somit blieben sie unwidersprochen.
Gerade von einem Gewerkschaftsanwalt kann ich ein sicheres bis kämpferisches, ein inhaltlich gut vorbereitetes, strukturiertes Auftreten während dieser wichtigen LSG-Verhandlung am 20.03.2013 erwarten. Doch leider – auch zum „Entsetzen“ (O-Ton) meiner Begleiterinnen – weit gefehlt!
Der DVV-Anwalt freut sich schon auf die nächste „Berliner Runde“ mit ihm:“Aber den Zoll lassen wir draußen!“
Diesem für uns negativen LSG-Urteil wird hauptsächlich das BSG-Urteil vom 12. Februar 2004,
B 12 KR 26/02 R (könnt ihr googeln) zu Grunde gelegt. Da der GEW-Anwalt damals die Klägerin vertrat, hätte es ihm mit meiner Hilfe ein Leichtes sein können, konkret die Unterschiede zu IntV-Lehrkräften hervorzuheben. Er beließ es bei „himmelweiter Unterschied“. Leider muss ich rückblickend an dieser Stelle dem DVV-Anwalt Recht geben, der dies bereits mit Schreiben vom 02.07.2012 als „unsubstantiiert und schlagwortartig“ bezeichnete.
Ich musste mich – wieder auch aus finanziellen Gründen – seit dem 20.03.2013 bis zum 08.05.2013 (Mandatskündigung bzgl. VHS 1 / NRW, „anhängiges Verfahren“) in „zorniger Geduld“ üben! Die Übergabe meiner Prozessunterlagen war miserabel. Sprich der GEW-Anwalt wollte sämtliche von mir selbst finanzierten Kopien, alle Schriftsätze behalten! Als Schlusssatz seine Konjunktivdrohung, sinngemäß:“Falls Sie gegenüber Dritten in Bezug auf meine Person Ehrenrühriges äußern, könnte ich gerichtliche Schritte gegen Sie unternehmen.“ Meine Antwort:“Wenn Sie mir die Wahrheit verbieten wollen, können Sie mich gerne verklagen.“, mit erneutem Hinweis, dass ich aufgrund der unvollständigen Mandatsübergabe von einer weiteren, bewussten Behinderung ausgehen müsse. Daraufhin erhielt ich meine Unterlagen als verärgertes Durcheinander übersandt.
Es war ein Test.
Direkt nach dem Urteil am 20.03.2013 hatte ich Kontakt zur 1. Kanzlei aufgenommen, sämtliche die VHS 1 / NRW betreffenden Unterlagen bereits erneut kopiert, geordnet (Heidenarbeit!!!), denn ich ging von einem wie oben beschriebenen Testergebnis aus.
Typisch Lehrerin oder wie der GEW-Anwalt mich bzgl. meiner Formfehlerreflexion 2012 unter Androhung der Mandatsniederlegung schriftlich, ehrenvoll betitelte: (typisch) „Schulmeisterin“.
„Zornige Geduld“ auch, weil ich ich u.a. die Meinung des GEW-Hauptvorstandes einholen wollte:“Die Richter sind leider noch sehr Arbeitgeber freundlich.“ Ade Justitia?
Willkommen Maat (altägyptische Göttin)!
Es ist nicht „bitter“ (GEW-Hauptvorstand) zu verlieren, wenn alle vorhandenen Beweismittel eingesetzt werden. „Bitter“ ist eh nicht mein Geschmack.
Es geht hier auch nicht um „Macht“ (GEW-Hauptvorstand) – Machtverhältnisse sind immer eindeutig. Es geht um die Aufdeckung von Machtmissbrauch. Wer Macht missbraucht, eignet sich nicht für verantwortungsvolle Positionen, verstößt gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Ist im ursprünglichen Sinne bestenfalls krank. So weit sollte der Erkenntnisstand im Jahr 2013 gediehen sein.
Tja, für das anfangs positiv gestartete, anhängige 1. Verfahren (VHS 1 / NRW, Az.: S 37 R 774/07) bestehen jetzt dank GEW-Anwalt erschwerte Bedingungen. Ein Test in der Einzelfallentscheidung.
6 Jahre (2007 – 2013) sowie „gute Chancen zugunsten der Berliner Runde“ sind jedenfalls in den Sand gesetzt. Die DRV Bund verzögert/e zwischenzeitlich fleißig weiter. Ob mit Recht und ob der GEW-Anwalt in diesem per Gericht am 22.02.2012 angeordneten, erneuten Statusfeststellungsverfahren richtig agierte…, schau`n wir mal.
Test it.
Bei all diesen Widrigkeiten bin ich heilfroh zum Energietanken durch die wunderschöne Natur der Mutter Erde hoppeln zu können!
Solidarische Grüße!
Roswitha, die Fabel-Häsin mit zig Fabel-Igeln in einem schier fabelhaften Prozess!
Sozialgericht / SG = 1. Instanz
Landessozialgericht / LSG = 2. Instanz, bis hier Einzelfallentscheidungen, – urteile
Bundessozialgericht / BSG = „letzte“ Instanz, Grundsatzurteile
*LAG = Landesarbeitsgericht
Ansonsten teile ich die Erfahrungen mit Katrin Rosjat. Für evt. neue Arbeitgeber stehen wir – wie mein derzeitiger Anwalt kürzlich meinte – auf der „Roten Liste“: Googelhupf.
@ Stephan Pabel, Zitat:“Allerdings ist der DVV (Deutsche Volkshochschulverband) möglicherweise doch ein Arbeitgeberverband – zumindest für die in den VHSn festangestellten Verwaltungskräfte – und möglicherweise auch für freiberufliche Lehrkräfte, die seit Jahren bei ein und der selben VHS nahtlos einen Honorarvertrag nach dem anderen abschließen, z.B. für DaF/DaZ-, Intergrations- und Alphakurse.“
Stimme ich zu…