Bayern

Anerkennungsgesetz tritt am 1. August in Kraft

Am 1. August soll das neue Anerkennungsgesetz in Bayern in Kraft treten. Damit haben Menschen mit Migrationshintergrund einen Anspruch auf Prüfung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen. Arbeitsministerin Haderthauer spricht von einem „wesentlichen Schritt“. Die Opposition vermisst klare Bestimmungen.

Freitag, 26.07.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 01.08.2013, 3:41 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Ab 1. August haben Menschen mit Migrationshintergrund in Bayern den Rechtsanspruch, ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen und Berufsausbildungen prüfen und bei Gleichwertigkeit anerkennen zu lassen. An diesem Tag tritt das „Bayerische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes“ in Kraft – fast eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes des Bundes.

Bayerns Arbeitsministerin Christine Haderthauer (CSU) zeigte sich erfreut über das Gesetz: „Insbesondere im sozialen Bereich – für die Berufe Sozialpädagogen, Kindheitspädagogen sowie Erzieher – ergeben sich dadurch auch neue Chancen, dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen.“

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Das Gesetz sei „ein wesentlicher Schritt hin zu einer echten Willkommenskultur“. Viele Menschen mit Migrationshintergrund hätten in der Heimat eine Ausbildung absolviert. Von diesem Fachwissen und ihrer interkulturellen Kompetenz könne Bayern nur profitieren. Jetzt seien die Unternehmen gefragt. „So mancher bayerischer Arbeitgeber profitiert von der interkulturellen Kompetenz seiner Mitarbeiter mit Migrationshintergrund. Mehrsprachigkeit und Sensibilität für den Umgang mit unterschiedlichen Kulturen tragen in unserer globalisierten Welt entscheidend zum Unternehmenserfolg bei“, so Haderthauer weiter.

Opposition vermisst klare Bestimmungen
Begrüßt wurde das Gesetz auch von den Landtagsgrünen – nicht ohne Kritik: „Allerdings hat auch das wieder viel zu lange gedauert und letzten Endes sei auch der Gesetzentwurf nicht ausreichend. Es gibt keine klaren Bestimmungen zum Anspruch auf Beratung und auch keine klare Gebührenregelung, die die Einkommenssituation der Migranten berücksichtigt“, so der für Arbeitsmarkt zuständige Grünen-Politiker, Reiner Erben. Die Staatsregierung dürfe das sinnvolle Ziel, Migranten besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren, nicht durch bürokratische Hürden verwässern.

Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgestzes des Bundes wurden über 30.000 Anträge auf Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse gestellt – allerdings nur für bundesrechtlich geregelte Berufe. Die Anerkennung bayerischer landesrechtlich geregelter Berufe kann erst auf Grundlage des neuen Gesetzes erfolgen. (etb) Leitartikel Recht

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