Diskriminierung bei der Wohnungssuche

Wenn Vermieter nur noch abwimmeln

Unter dem Wohnungsmangel leidet besonders, wer die „falsche“ Hautfarbe, Religion oder Herkunft hat. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kennt viele solcher Geschichten, obwohl die Wenigesten eine Diskriminierung melden.

Von Emran Feroz Freitag, 21.06.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 27.06.2013, 7:58 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Ärztin Samira Al-Youm arbeitet in einem Dortmunder Krankenhaus. Sie raucht nicht, besitzt keine Haustiere, ist alleinstehend und verdient gut. Als sie in ihrer Lokalzeitung eine Anzeige aufgab, meldeten sich viele Vermieter bei ihr.

Obwohl sie akzentfreies Deutsch spricht, wurde sie schon beim ersten Telefonat gefragt, ob sie einen „Migrationshintergrund“ habe. Als sie zu der Besichtigung einer Wohnung eingeladen wurde, die noch nicht ausgeschrieben worden war, servierte die Vermieterin ihr Tee und plauderte freundlich mit ihr. Als sie einige Tage später anrief, klang diese jedoch etwas verunsichert und wollte nun wissen, welcher Religion Samira eigentlich angehöre. Sie habe sich nicht getraut, diese Frage schon früher zu stellen.

___STEADY_PAYWALL___

Als Samira antwortete, sie sei Muslimin, erzählte ihr die Vermieterin, dass sie oft arabische und türkische Jugendliche auf der Straße sehe, die immer sehr laut seien und aggressiv wirkten. Das dürfe Samira jetzt aber nicht falsch verstehen! Kurz darauf erhielt Samira eine Absage. Die Begründung: Da sie ja Ärztin sei, müsse sie sicher auch bis spät in die Nacht arbeiten. Das Treppenhaus sei aber so hellhörig, dass sie zu später Uhrzeit womöglich die Nachbarn stören könnte.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) kennt viele solcher Geschichten. „Besonders häufig erfahren wir von Muslimen auf Wohnungssuche, die vom Vermieter oder der Hausverwaltung abgelehnt werden“, sagt Stefan Bickerich, Sprecher der Antidiskriminierungsstelle. Manchmal kann seine Behörde da vermitteln: Als eine Vermieterin von einer Wohnungszusage an ein muslimisches Ehepaar wieder Abstand nahm, nachdem es deswegen in ihrem Haus Gerede gab, habe die Behörde „zu einer gütlichen Einigung beitragen“ können, so der Sprecher.

250.000 Wohnungen fehlen
In Deutschland fehlen nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes (DMB) 250.000 Wohnungen. Besonders schwer hat es da, wer die „falsche“ Hautfarbe, Hekunft oder Religion hat. Die Studentin Sarah Kernbeck trägt ein Kopftuch, seit sie vor einigen Jahren zum Islam konvertiert ist. Gemeinsam mit ihrem Mann, ebenfalls Student und gebürtiger Syrer, wollte Sarah aus ihrem Studentenheim in Tübingen ausziehen und eine größere Unterkunft finden. Nach einem Besichtigungstermin sagte ihr die Vermieterin ab. Zur Begründung sagte sie, dass „Leute aus arabischen Ländern zu viel Besuch bekommen würden“.

Auch James Irubé* fiel die Wohnungssuche schwer, als er in Bonn nach einer Bleibe suchte. Der gebürtige Ghanaer lebt schon lange in Deutschland, spricht fließend Deutsch und war damals schon finanziell unabhängig. Als ihn eine potenzielle Vermieterin einmal von oben bis unten beäugte und dann feststellte, dass die Einzimmerwohnung nur an „Personen mit deutschen Eltern“ zu vermieten sei, blieb ihm die Spucke weg.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat eine „niedrige, dreistellige Zahl“ solcher Fälle erfasst. Doch viele Betroffene wenden sich bis jetzt gar nicht an solche Stellen. Außerdem müssen sie nachweisen können, dass ihnen der Mietvertrages tatsächlich nur aufgrund ihrer Herkunft oder Religion verwehrt wurde.

Um Diskriminierung nachzuweisen, dafür hat sich das „Testing-Verfahren“ bewährt. Wer bei der Wohnungssuche eine Absage erhält, die ihm merkwürdig erscheint, kann mit Hilfe einer Testperson überprüfen, ob es dabei mit rechten Dingen zuging. Wenn ein Vermieter einem Bewerber gegenüber behauptet, seine Wohnung sein schon vergeben, und einem anderen gegenüber erklärt, sie sei frei, liegt der Verdacht auf eine gezielte Diskriminierung nahe.

„Testings“ vor Gericht zugelassen
In solchen Fällen kann man rechtlich gegen den Vermieter vorgehen und auf Entschädigung klagen, solche „Testings“ werden vor Gericht als Beweis zugelassen. Beim Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg rät man Menschen, die von Diskriminierung bei der Wohnungssuche berichten, zur Klage, wenn ausreichende Indizien vorliegen.

Vielen Betroffenen ist das aber zu aufwändig, selbst wenn der Fall eindeutig ist. „Viele fürchten das Risiko, am Ende auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben“, sagt Eva Maria Andrade vom Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin. Außerdem seien die Entschädigungssummen im Erfolgsfall zu gering.

Einer schwarzen Familie in Aachen wurde vor drei Jahren einmal eine Entschädigung von 5.000 Euro zugesprochen, weil ihnen aufgrund ihrer Herkunft die Besichtigung einer Wohnung verwehrt wurde. Doch das ist eine Ausnahme geblieben: Seitdem gab es kein vergleichbares Urteil mehr.

*Namen geändert Gesellschaft Leitartikel

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Kigili sagt:

    Ohne Machtparizipation, echte Teilhabe an dieser Gesellschaft, ohne Minderheitenquoten werden wir institutionalisierte Diskriminierung und deutschen Alltagsrassismus noch lange erleben müssen. Minderheitenorganisationen müssen sich gemeinsam organisieren und Forderungen um Gleichberechtigung und Menschrenrechte stellen, wenn es sein muss, den deutschen Rassismus auch in der UNO thematisieren.

  2. Nun, hier zeigt sich, dass faschistische Alltagsstrukturen vor allem dann offenbar werden, wenn sich die sozio-ökonomische Situation eines Landes negativ verändert.

    Das gilt für viele Länder der Welt.

    Der scheinbare soziale Frieden in Deutschland steht auf sehr wackeligen Beinen.Das ist ein Kartenhaus, dass im nu in sich zusammnenfallen kann.

    Josef Özcan (Diplom Psychologe)

  3. HamburgerX sagt:

    Die Antidiskriminierungsstellen sind sofort aufzulösen. Es ist einzige und alleine Sache des privaten Vermieters, wem er seine Wohnung überlässt. Den Feinden der Freiheit sei gesagt, dass wer Zwang, Repression und Quotendiktatur der Freiheit vorzieht, in einer Gesellschaft aufwachen wird, in der die Freiheit des Einzelnen nichts mehr zählt und damit auch nicht mehr der einzelne Mensch. Willkommen im Kollektivismus!

    Wer keine Kopftücher macht (dafür gibt es gute Gründe), keine Islamisten oder schlicht schlechte Erfahrungen mit Ausländern gemacht (die sich jederzeit – im Gegensatz zu Deutschen – in ihre Heimat absetzen können und somit Schulden etc., einfach hinter sich lassen können), dem steht es gemäß seiner Menschenwürde zu, seinen Ängsten und Sorgen Ausdruck zu verleihen und nur dem Menschen sein oft wertvollstes Gut zu überlassen, den er ganz persönlich für geeignet hält.

    Dafür muss er sich vor nichts und niemandem rechtfertigen müssen. Wir haben keine Gesinnungsjustiz. Wir eschreiben auch niemandem vor, wen er zu seiner Gebutstagsfeier einlädt oder wen er heiratet. Das halte ich allenfalls in Nordkorea für denkbar.

  4. zu: HamburgerX

    Nun, ich habe selten jemanden so unwürdig über die Menschenwürde schreiben gesehen.

    Die Art der Schreibe zeigt ohne Zweifel, dass es dem Autor nicht um Menschenwürde und Freiheit geht, sondern um Hetze.

    Josef Özcan (Diplom Psychologe / Amnesty International / Kölner Appell gegen Rassismus)

  5. Piyaus sagt:

    Naja, ich würde meine Wohnung in Rize auch nur an Einheimische vermieten und nicht einem besoffenen bayrischen Sepp.

    Ernst bei Seite: Sich über Ghettos aufregen und Menschen aufgrund ihres ausländischen Namens in diese nötigen, passt nicht ganz zusammen.

  6. Kigili sagt:

    Solche offen rassistischen und chauvinistischen Faschos wie HamburgerX sollten uns Minderheitsangehörigen ernsthaft zu denken geben und uns noch einmal genau deutlich machen, dass wir keine andere Alternative haben, als uns zu erheben, uns noch professioneller als Einheit zu organisieren und unsere vollen Rechte gegenüber diesem Land, diesem deutschen Staat und der deutschen Mehrheitsgesellschaft einzufordern. Die Menschenrechte von Minderheiten in Deutschland müssen stärker in der UNO thematisiert werden. Es ist für die Minderheiten in Deutschland an der Zeit zu erkennen, dass es ihr gutes Recht und auch eine erfolgversprechende Sache ist, die Bundesrepublik unter der formellen Anklage der Verweigerung von Menschen- und Bürgerrechten vor die Vereinten Nationen zu bringen.
    Seit den Reaktionen Deutschlands auf die Taksim-Ereignisse frage ich mich auch etwas Anderes. Wenn mehr als 10 Millionen Menschen nichtdeutscher Herkunft zum Reichstagsgebäude marschieren würden, um für ihre Menschen- und Bürgerrechte einzutreten und dabei aus voller Überzeugung rufen würden „ WIR SIND AUCH DAS VOLK, WIR BLEIBEN HIER!“ aber, die deutsche Polizei und die Bundeswehr versuchen würde mit aller Gewalt, diese ungehorsam zivile Menschenmasse mit Knüppeln, Wasserwerfern, etc. niederzuschlagen, würde dann wohl Merkel immer noch sagen: „Das, was im Augenblick passiert, entspricht nicht unseren Vorstellungen von Freiheit der Demonstration und der Freiheit der Meinungsäußerung.“ und den Einsatz der deutschen Exekutivgewalt als „viel zu hart“ verurteilen oder würde sie eher sagen, dass man es mit Terroristen zu tun hat, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zerstören wollen?

  7. Lynx sagt:

    Einem Jordanier, der sich in jungen Jahren in der BRD aufhielt und damals auf der Zimmersuche war, sagte die Vermieterin am Telefon, daß das Zimmer bereits vergeben sei. Darauf hin rief sein Freund, ein zum Islam konvertierter Deutscher, bei derselben Vermieterin an, und siehe da, das Zimmer war noch nicht vergeben, worauf er sie für ihr Verhalten tadelte. Das ist schon lange her, aber anscheinend hat sich an der Einstellung vieler Deutscher seither nichts geändert. Der genannte Jordanier lebt heute wieder in seiner Heimat, ist als Führer für deutschsprachige Touristen tätig und hat seine eigenen Häuser – nicht nur ein einziges – und ist selbst Vermieter.
    Man liest, daß manche Orte in der ehemaligen DDR kaum noch Einwohner haben und dort Häuser leerstehen, während in den Ballungszentren 250.000 Wohnungen fehlen. Da stimmt doch etwas nicht an der demographischen Entwicklung und der Politik der BRD! Um Großbanken zu unterstützen, „Deutschland am Hindukusch zu verteidigen“ und Israel atomare Angriffswaffen zu schenken, ist anscheinend genügend Geld da, nicht jedoch, um jedem Wohnungssuchenden zu einer Wohnung zu verhelfen. Eine solche Politik ist nicht nur unsozial, sondern grundgesetzwidrig!

  8. Marie sagt:

    Die Antidiskriminierungsstellen sind sofort aufzulösen. Es ist einzige und alleine Sache des privaten Vermieters, wem er seine Wohnung überlässt. Den Feinden der Freiheit sei gesagt, dass wer Zwang, Repression und Quotendiktatur der Freiheit vorzieht, in einer Gesellschaft aufwachen wird, in der die Freiheit des Einzelnen nichts mehr zählt und damit auch nicht mehr der einzelne Mensch. Willkommen im Kollektivismus!

    Wer keine Kopftücher macht (dafür gibt es gute Gründe), keine Islamisten oder schlicht schlechte Erfahrungen mit Ausländern gemacht (die sich jederzeit – im Gegensatz zu Deutschen – in ihre Heimat absetzen können und somit Schulden etc., einfach hinter sich lassen können), dem steht es gemäß seiner Menschenwürde zu, seinen Ängsten und Sorgen Ausdruck zu verleihen und nur dem Menschen sein oft wertvollstes Gut zu überlassen, den er ganz persönlich für geeignet hält.

    Dafür muss er sich vor nichts und niemandem rechtfertigen müssen. Wir haben keine Gesinnungsjustiz. Wir eschreiben auch niemandem vor, wen er zu seiner Gebutstagsfeier einlädt oder wen er heiratet. Das halte ich allenfalls in Nordkorea für denkbar.
    Ihre spezielle „Freiheit“, Herr Herr HamburgerX, können Sie gerne in einem Land Ihrer Wahl ausleben – wir benötigen keine Rassisten, die den Frieden in diesem Land weiter gefährden. Sie können sich jederzeit, entsprechend Ihrer „Empfehlung“ in einen Staat Ihrer eigenen Wahl absetzen. Das Recht, auch bei der Wohnungssuche nicht aufgrund der Hautfarbe, der Religion usw. diskriminiert zu werden, ist ein Menschenrecht und hier wird gar nix aufgelöst, auch wenn Sie sich auf den Kopf stellen. Das Einzige, was es dringend aufzulösen gilt, das sind rassistische Einstellungen, wie Sie sie hier völlig ungeniert zum Besten geben.
    Wer keine Rassisten mag (und dafür gibt es ganz ausgezeichnete Gründe), dem steht es frei, den Verbleib von Rassisten, die den Frieden in diesem Lande gefährden, abzulehnen. Denn die „Freiheit“ von Rassisten findet da ihre Grenzen, wo sie die Menschenrechte anderer in Frage stellen und bestreiten und gegen andere hetzen. Beantragen Sie Asyl in Ungarn, da können Sie Ihre rassistische Freiheit noch besser ausleben.

  9. HamburgerX sagt:

    Ich weiß nicht, ob sich jeder im Bildungsland Deutschland wohlfühlen kann, der noch nicht mal die Definition von Rassismus und Faschismus kennt und auch nicht weiß, was Bürgerrechte sind und wem sie zustehen (nämlich nur Deutschen, nicht Ausländern. Ausländer können sie erwerben durch die deutsche Staatsangehörigkeit).

    Auch herrscht hier eine erschreckende Unkenntnis über die tatsächliche Gesetzeslage. Denn immerhin haben die Autoren des Bürokratenmonsters „Gleichstellungsgesetz“ erkannt, dass die Handlungsfreiheit Grundgesetz-relevant ist, insbesondere wenn sie die private, vertrauliche Umgebung betrifft, die sich aus der Menschenwürde ableitet.

    Insofern kann jeder Vermieter, der z.B. eine Wohnung vermietet, die sich auf dem gleichen Grundstück wie seine eigene befindet, aus beliebigen Gründen diskriminieren (discriminare = unterscheiden). Er kann auch einem Menschen, dessen Herkunft oder Aussehen ihm nicht passt, die Wohnung verweigen.(oder dessen Dialekt, Kleidung, Haarfarbe usw – die Gedanken und Vorlieben sind frei )

    Zur Menschenwürde gehört es, frei wählen zu können, mit wem man es zu tun hat. Wer die Freiheit ablehnt, und andere Menschen zu Freundschaft, Heiraten, Nutzung der Wohnung oder anderem zwingen will, passt in meine Augen nicht in eine freiheitliche Demokratie, sondern in einen totalitären Staat.

    Außerdem sollte er sich endlich mal fragen, woher gewissen Abneigungen kommen. Es ist wie auf dem Schulhof: Ein unbeliebter Schüler macht sich nicht dadurch beliebter, dass er zum Lehrer rennt und alles und jeden verpetzt, der ihm kein Kaugummi abgibt.

  10. Zunächst einmal ist es unfassbar, dass in einem der wohlhabendsten Nationen der Welt überhaupt Wohnungsknappheit und sogar Knappheit an bezahlbarem Wohnraum besteht.

    Das schuldet sich einer Fehlentwicklung, welche den Reichtum fördert und die Armut noch weiter ansteigen lässt.

    Es ist bekannt das immer mehr Luxuswohnraum entsteht, den nur wenige bezahlen können … oft nicht einmal mehr die mittleren Einkommen sind dazu in der Lage.

    So entsteht ein Nährboden für verstärkte Selektion, denn wenn die Vermieter unter 20 Suchenden wählen können, greifen nicht wenige zu in der jeweiligen Gesellschaft üblichen Selektionskriterien … was für „Fremde“ die Situation sehr schwierig macht, denn nicht selten unterliegen sie zuerst der Selektion.

    Angesichts der Situation in Deutschland gibt es viel zu wenig Protest. Es ist an der Zeit … höchste Zeit … es sollte nicht alles Organisationen wie „Amnesty“ überlassen werden … jeder Mensch der Menschlichkeit im Herzen trägt … trägt auch organisatorisches Talent und Widerstandspotential gegen das Grauen in sich.

    Josef Özcan (Amnesty International)