Blaue Karte EU
Bundesinnenminister Friedrich zieht positive Bilanz
Die Blaue Karte EU wurde seit seiner Einführung 4.126 Mal erteilt. Das teilte Bundesinnenminister Friedrich am Montag in Berlin mit. Damit sei die Blaue Karte EU „erfolgreich" gestartet.
Dienstag, 19.02.2013, 8:29 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 20.02.2013, 23:12 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Am 1. August 2012 wurde in Deutschland die Blaue Karte EU eingeführt. Wie Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Montag in Berlin mitteilte, wurden in den ersten sechs Monaten 4.126 Blaue Karten erteilt. Aufgrund von Nacherfassungen werde sich diese Zahl noch weiter erhöhen.
„Die Zahlen zeigen: Die Blaue Karte EU ist erfolgreich gestartet“, so Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich. „Wir bekommen damit hochqualifizierte Fachkräfte aus der ganzen Welt nach Deutschland und können dem Fachkräftemangel hierzulande entgegenwirken. Besonders freut mich, dass viele Ausländer mit deutschem Hochschulabschluss die Blaue Karte EU nutzen, um auch nach ihrer Ausbildung in Deutschland zu bleiben. Wer hier ausgebildet wurde, soll hier auch sein Können und Wissen unter Beweis stellen.“
Die Neuregelung
Seit Einführung der Blauen Karte EU gilt: Wenn Akademiker einen Arbeitsplatz mit einem Bruttojahresgehalt von über 46.400 Euro nachweisen, erhalten sie kurzfristig ein Visum und die Blaue Karte EU. Arbeiten sie in einem Mangelberuf, liegt das Mindestgehalt bei rd. 36.200 Euro, dieses muss aber dem von Deutschen in gleicher Beschäftigung entsprechen. Die Blaue Karte EU führt nach spätestens drei Jahren zu einem Daueraufenthalt, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht.
Ergänzt wird die Regelung zur Blauen Karte EU durch die besonderen aufenthaltsrechtlichen Regelungen für arbeitsuchende Personen: Für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen besteht die Möglichkeit, in einer Frist von 18 Monaten nach einem angemessenen Arbeitsplatz in Deutschland zu suchen. Während dieser Zeit dürfen sie uneingeschränkt jede Erwerbstätigkeit ausüben. Für alle übrigen Personen wurde ebenfalls zum 1. August 2012 ein auf sechs Monate befristeter Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche eingeführt. Erteilungsvoraussetzung ist ein Hochschulabschluss und die eigenständige Lebensunterhaltssicherung.
1/3 ging an neu Einreisende
Rund zwei Drittel der Blauen Karten EU erhielten Ausländer, die sich bereits zuvor in Deutschland aufhielten. Hierbei handelt es sich insbesondere um Ausländer, die hier ein Hochschulstudium abgeschlossen haben. Ein Drittel der Blauen Karten EU erhielten Ausländer, die neu zugewandert sind. Diese reisen mit einem drei-Monats-Visum ein und beantragen dann erst die Blaue Karte EU bei den Ausländerbehörden. „Deshalb ist ihr Anteil im ersten Sechs-Monats-Zeitraum erheblich geringer. Bei Betrachtung eines längeren Zeitraumes wird sich das Verhältnis verändern“, so die Einschätzung des Bundesinnenministeriums.
Die Zahlen im Detail: 1.294 Blaue Karten EU wurden an neu einreisende Hochqualifizierte ausgegeben, 2.832 Hochqualifizierte hielten sich bereits zuvor in Deutschland auf (vorwiegend Absolventen deutscher Hochschulen). Für Mangelberufe (MINT-Berufe und Ärzte) wurden 1.656 Blaue Karten EU erteilt. 2.470 Blaue Karten EU wurden an Akademiker erteilt, die die höhere Gehaltsgrenze erfüllten (2012: 44.800 Euro, 2013: 46.400 Euro). Viele von ihnen sind Ärzte oder Ingenieure, insbesondere aus der Informations- und Kommunikationstechnik. Hauptherkunftsländer sind: Indien (983), China (398), Russland (262) und die USA (182). (hs) Aktuell Politik
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