Überarbeitet
BAMF streicht Asyl-Unterstellung: „Zuzug in die Sozialsysteme“
Das BAMF hat nach Kritik eine überarbeitete Fassung der Broschüre zum deutschen Asylverfahren herausgegeben. Die alte Ausgabe enthielt eine Passage, in der behauptet wurde, 1992 hätte der Großteil der Asylsuchenden den Zuzug in die deutschen Sozialsysteme beabsichtigt.
Von Gwendolyn Buttersack Dienstag, 15.01.2013, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 17.01.2013, 1:29 Uhr Lesedauer: 2 Minuten | Drucken
Ein MiGAZIN Artikel im November letzten Jahres brachte den Stein ins Rollen. In der Broschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde Asylsuchenden aus dem Jahr 1992 unterstellt, sie hätten in erster Linie den Zuzug in die Sozialsysteme beabsichtigt. Nachdem die Oppositionsparteien Grüne und Linke dagegen Alarm schlugen, kündigt das BAMF eine Überarbeitung der Broschüre an.
In der jetzt vorliegenden Fassung ist die umstrittene Passage nicht mehr enthalten. Der BAMF Präsident Schmidt lenkte ein, dass „aus der überwiegenden Mehrzahl der Asylanträge von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien sich nicht ableiten lässt, dass Bürgerkriegsflüchtlingen generell wirtschaftliche Motive unterstellt wurden oder werden.“
Download: Die überarbeitete Broschüre des BAMF „Das deutsche Asylverfahren – ausführlich erklärt“ kann kostenlos heruntergeladen werden.
Linke Kritik mit Wirkung
In der Broschüre heißt es jetzt viel differenzierter: „Wie die Anerkennungsquoten des damaligen Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und entsprechende Entscheidungen der Gerichte zeigten, hatte der weitaus überwiegende Teil sich zu Unrecht auf politische Verfolgung nach der damaligen Rechtslage berufen.“
Damit setzt das BAMF der Kritik der Abgeordneten der Linken, Ulla Jelpke und Sevim Dağdelen, zumindest in Teilen Rechnung. In einem Protestbrief hatten die beiden Linkspolitikerinen dargelegt, dass die bisherige Behauptung zu kurz griff. So führt etwa nach dem Asylverfahrensgesetz die Flucht vor Krieg und Bürgerkrieg zu einer Ablehnung eines Asylantrags. Das Gleiche galt 1992 auch für Menschen mit subsidiären Schutzansprüchen, d.h. für Menschen, bei denen keine politische Verfolgung aber rechtliche oder humanitäre Abschiebungshindernisse festgestellt wurden.
Uneinsichtig hatte sich zuvor nur der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium, Ole Schröder (CDU) gezeigt. Seiner Meinung nach wurden in der ursprünglichen Fassung der BAMF Brüschüre „Tatsachen“ benannt. Aus der Ablehnung der überwiegenden Mehrzahl der Asylbewerber leitete er ab, dass bereits die Ausreise aus den Herkunftsländern aus asylfremden, insbesondere wirtschaftlichen Gründen erfolgte.
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