Arbeitsmarkt
Jeder dritte Ausländer muss für Niedriglohn arbeiten
Rund jeder Fünfte arbeitete im Jahr 2010 für einen Niedriglohn. Unter Nicht-EU-Ausländern arbeitet sogar jeder Dritte im Niedriglohnsektor. Das geht aus einer aktuellen Erhebung des Statistischen Bundesamtes hervor.
Dienstag, 11.09.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:45 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Im Jahr 2010 arbeiteten 20,6 % aller Beschäftigten in Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten für einen Niedriglohn. Im Jahr 2006 lag der Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn noch bei 18,7 %. „Mit dieser Steigerung setzte sich ein längerfristiger Trend fort“, sagte Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes, am Montag in Berlin.
Nicht-EU-Ausländer im Niedriglohnsektor
Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich und mit Migrationshintergrund wurden nicht erfasst. Wie das Statistische Bundesamt auf Nachfrage des MiGAZIN jedoch mitteilt, sind vor allem ausländische Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten im Niedriglohnsektor beschäftigt. Das sind vor allem die sogenannten atypischen Beschäftigungsformen wie Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Wochenarbeitsstunden, befristete Beschäftigung, Zeitarbeit und Mini-Job.
Info: Unterscheidung zwischen EU- und Nicht-EU-Ausländern entsprechend der jeweils aktuellen politischen Grenzen der EU: ab Mai 2004 zzgl. Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern, ab Januar 2007 zzgl. Bulgarien und Rumänien.
Und die Ergebnisse der Auswertung könnten nicht dramatischer sein: 36,5 Prozent der Nicht-EU-Ausländer befanden sich laut Mikrozensus 2010 in einem solchen Beschäftigungsverhältnis. Bei Deutschen beträgt diese Quote vergleichsweise niedrige 21,5 Prozent, bei EU15-Ausländern 22,1, bei EU25 Ausländern 24,8 und bei den EU27 Ausländern noch 25,2 Prozent. Umgekehrt ist das Verhältnis bei den Normalarbeitnehmern: während Deutsche zu 67,1 Prozent eine Fest- bzw. Vollanstellung haben, sind es bei Nicht-EU-Ausländern lediglich 52,2 Prozent.
Branche entscheidet
Ob jemand im Niedriglohnsektor tätig ist, hängt laut Auswertung unter anderem mit der Branche und der Tarifbindung zusammen. Bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern erhielt fast ein Drittel der Beschäftigten einen Niedriglohn (31,0 %). Bei tarifgebundenen Arbeitgebern waren es mit 11,9 % deutlich weniger. Besonders hoch war 2010 der Anteil von Beschäftigten mit Niedriglohn bei Taxifahrern (87,0 %), Friseuren (85,6 %) und im Reinigungsgewerbe (81,5 %). Aber auch in Restaurants, Cafés und Gaststätten (77,3 %), in Wäschereien und chemischen Reinigungen (73,6 %) sowie in Kinos (73,5 %) gab es besonders viele Beschäftigte mit Niedriglohn.
Die Betroffenen im Niedriglohnsektor laufen damit Gefahr, im Alter nicht abgesichert zu sein. Das belegt auch die jetzt erstmals durchgeführte Untersuchung, ob auch Niedriglohnbezieher Teile ihres Bruttoverdienstes per Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente investieren. Das Ergebnis ist ernüchternd: Nur 6,2 % der untersuchten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Niedriglohn betrieben 2010 Entgeltumwandlung. Das war deutlich seltener als bei Beschäftigten mit mittlerem Verdienst (22,4 %) oder mit hohem Verdienst (36,4 %). (hs) Gesellschaft Leitartikel Studien
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So funktioniert das nicht mit der Berichterstattung über die thnische Unterschichtung der Arbeitsmärkte. Sie müssen lernen die Zusammenhänge zu verstehen.
Ein Beispiel: Die Diskusion zum Mindestlohn wirft nominell eine Lohnuntergrenze in den Raum, mit der man menschenwürdig leben kann.
Als ein migrantisches Magazin sollten sie die Prämissen hinterfragen. Zum Beispiel können sie sagen, dass wenn man die Lohnuntergrenze mit einem Warenkorb gleichsetzen soll. Dann können Sie den Arbeitsinput für die Produktion des Warenkorbs ausleuchten. Bei den meisten Menschen machen Lebensmittel, Miete und Freizeit das Gros der Ausgaben aus.
Sehr viele Lebensmittel in der EU werden durch Agrarbetriebe in Spanien, Italien und Griechenland geliefert. Die Agrarbetriebe funktionieren nur mit illegaler Migration. Illegale Migranten erhalten niedrige Löhne und haben keinen Anspruch auf staatliche Leistungen. Der Mindestlohn funktioniert also nur, wenn es illegale Migration in der EU gibt. Werden die illegalen Migranten durch autochthone Landarbeiter ersetzt, steigen die Lebensmittelpreise so stark, dass der nominell der Mindestlohn nicht funktioniert.
Bei den Mieten müssen sie darüber berichten, wer die Sozialwohnungen gebaut hat. Heute und in der Vergangenheit waren es oft migrantiche Bauarbeiter. Heute ist die Praxis des Sub-Contracting sehr weit verbreitet, um auf dem Bau Arbeits- und Sozialstandarts zu unterlaufen, und migrantische Arbeiter zu weniger Lohn arbeiten zu lassen. Preiswerte Wohnungspolitik ist daher nur mit der Entrechtung von Migranten möglich. Wenn die Entrechtung aufhören würde, könnte der nominelle Mindestlohn nicht mehr aufrecht erhalten werden.
Bei der Hotellerie und der Gastronomie ist die Perspektive darauf zu setzen, dass deren Umsätze eine Begleiterscheinung der „Weißkragen“ Jobs sind. Für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der Angestellten von Banken, Versicherungen etc. muss es preiswerte Möglichkeiten geben auswärts zu essen.
Ein Teil der Lohnkosten sind Lohnnebenkosten für den Sozialstaat. Die Migrationsstatitiken weisen sehr viele Krankenschwester und Pfleger aus dem Ausland auf. Es muss für die Aufrechterhaltung der niedrigen Lohnnebenkosten Migration geben.
Die ökonomische Logik einer offenen Marktwirtschaft bildet den Boden für die ethnische Unterschichtung der Migranten und ihre Einweisung in den Niedriglohnsektor mit den bekannten Folgeerscheinungen. Es ist nicht einfach die Integrationsunwilligkeit oder die Bildungsferne.