Beschneidungsurteil

Paralleljustiz

Nach dem Kölner Beschneidungsurteil, das religiöse Beschneidungen von Jungen unter Strafe stellt, befürchtet die Bundesregierung, dass Deutschland sich zur "Komiker-Nation" macht. Ein Blick auf die Weltkarte zeigt, dass...

Donnerstag, 19.07.2012, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 20.07.2012, 2:48 Uhr Lesedauer: 0 Minuten  |  

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  1. Karl Martell sagt:

    wäre dankbar für die Quelle: Wer hat das gesagt?

    befürchtet die Bundesregierung, dass Deutschland sich zur “Komiker-Nation” macht. Ein Blick auf die Weltkarte zeigt, dass…

  2. Serge Farin sagt:

    „Komiker-Nation“ hin oder her: es ist schon seltsam, dass bei Mädchen die absolute Unversehrtheit ihres Körpers allgemeiner Konsens ist und wenn man nun das gleiche für Jungs fordert, dann werden von sogenannten Experten religiöse Gebote herbei zitiert und als rechtmäßig angesehen (da Religionsfreiheit).
    Selbst wenn man der Meinung ist, dass eine Mädchenbeschneidung etwas vollkommen anderes ist, als eine Jungenbeschneidung, kann ich nicht verstehen warum bei dem einen Geschlecht die Unversehrtheit zählt und bei dem anderen Geschlecht nicht. Bei den Mädchen ist ja nicht mal das leichte einritzen der Klitoris erlaubt, weil man sich sagt: Man dürfe die Unversehrtheit des Mädchens auch nicht ein bisschen gefährden.
    Ich bin mir sicher, dass man auch medizinische Vorteile bei den Mädchen feststellen kann, wenn man sie nur suchen würde.

    Zur Komiker-Nation wird man nur, wenn man sich von Religionsgemeinschaften erzählen lässt wie man die Gesetze am besten gestaltet damit wir in frieden zusammenleben können. Bei einem Beschneidungsaufschub würden wahrscheinlich nur religiös fanatische Menschen Deutschland verlassen und diese wird keiner vermissen

  3. K. sagt:

    @ Serge Farin:

    Du irrst dich meiner Meinung nach gewaltig, wenn du Mädchenbeschneidung auch nur in die Nähe der Knabenbeschneidung rückst.

    Aus juristischer Sicht ist festzuhalten, dass jeder medizinische Eingriff zunächst einmal einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet und, dass die Einwilligung des Patienten dem Arzt erlaubt den Eingriff durchzuführen. Im Falle eines minderjährigen Patienten zählt dann die Meinung der Eltern (sie tragen ja das Sorgerecht).
    Der Unterschied zwischen Mädchenbeschneidung (Female Genital Mutilation – FGM) und Knabenbeschneidung ist folgender:
    Bei der FGM handelt es sich um eine dramatische Menschenrechtsverletzung, die nicht mehr ist als eine Gewalttat zum Zeichen dafür, dass Frauen nicht Herrinnen ihrer Sexualität sein dürfen.
    Bei der Knabenbeschneidung ist der Eingriff erstens nicht als Diskrimination gegen das männliche Geschlecht angelegt, sondern primär als Aufnahmeritus. Ein weiterer Grund der oft genannt wird ist der, dass die Entfernung der Vorhaut medizinische Vorteile mit sich bringt (wie die Verminderung des Risikos etwaiger Infektionen). Ob die Knabenbeschneidung medizinisch notwendig ist, darüber lässt sich streiten und medizinische Notwendigkeit ist normalerweise ein wichtiges Kriterium, um einem Arzt einen medizinischen Eingriff zu erlauben (indem der Patient bzw. seine Eltern die Einwilligung geben, s.o.).

    Da medizinische Notwendigkeit nicht eindeutig nachweisbar ist, ist die Motivation religiös bedingt und hier kommen wir zum springeden Punkt: Wir leben in einer säkularen Gesellschaft und in unserem Grundgesetzt sind das Recht auf Religionsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit verankert. Diese beiden stehen sich in der Beschneidungsdebatte gegenüber und es muss abgewogen werden, wie die Schnittstelle zwischen den beiden geregelt werden kann. Der Ethik-Rat hat gesagt „Beschneidung Ja, aber mit gewissen Auflagen“ und damit meiner Meinung nach eine richtige und weise Entscheidung getroffen).

    FGM könnte die Justiz aber niemals erlauben, weil die Grundrechte gegeben sein müssen, um ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten. Die FGM ist jedoch eine so krasse Verletzung der körperlichen Unversehrtheit (und anderer Grundrechte mehr), dass es hier zu keiner Schnittstelle zwischen zwei oder mehr Grundrechten kommen kann. Es gibt bei der FGM, anders als bei der Knabenbeschneidung, also keinen Spielraum, der diskutiert werden könnte. (Abgesehen davon ist FGM ja auch eindeutig KEIN Bestandteil einer Religion)

  4. zerfall sagt:

    @ K.

    Die Beschneidung bei Jungen ist im Islam auch eindeutig KEIN Bestandteil der Religion. Steht nicht im Koran. Ist max. eine Tradition.

  5. K. sagt:

    @ zerfall:

    Damit ein bestimmter Brauch (mir fällt kein besserer Begriff ein) Bestandteil des Islam ist, muss er nicht im Koran stehen. Du hast zwar Recht, dass der Koran die zentrale Quelle der Religion darstellt, die Worte und Taten des Propheten Muhammad (Sunna) spielen aber neben dem Koran eine ähnlich wichtige Rolle.
    Zur Erläuterung einige Beispiele: Im Koran steht in vielen Versen, dass das Gebet eine Säule der Religion ist. Du findest jedoch nirgendwo im Koran die Aufforderung 5 Mal am Tag zu beten. Die Details zum Gebet findest du in der Sunna, in welcher der Prophet Muhammad die Verse aus dem Koran erläutert (das Gebet soll 5 Mal am Tag verrichtet werden, das erste Gebet findet bei Sonnenaufgang statt, wie die Waschung vor dem Gebet vorgenommen werden soll, welche Verse während des Gebets zitiert werden können usw.). Neben dem Gebet gibt es viele ähnliche Beispiele, wie zum Beispiel das Fasten usw.
    Im Koran steht außerdem, dass das Befolgen der Gebote des Propheten Muhammad, der als Gesandter Allahs mit mehr Wissen und der richtigen Meinungen in Sachen Religion ausgestattet ist, im Prinzip dasselbe wie das Befolgen der Gebote Allahs selber ist. Die Gebote Allahs finden wir im Koran (oft vom Propheten zusätzlich erklärt), die Gebote des Propheten finden wir in der Sunna.
    Bei der Beschneidung steht, dass der Prophet Abraham (auf Arabisch „Ibrahim“) sich beschnitten hat, ich weiß nicht ob es einen Vers gibt, der alle Muslime zur Beschneidung aufruft. Ich weiß jedoch, dass der Prophet Muhammad dazu aufgerufen hat, dass alle männlichen Muslims beschnitten sein sollen (vgl. Sahih Al-Bucharyy Nr. 5891, http://islamische-datenbank.de/option,com_buchari/action,viewhadith/chapterno,70/min,20/show,10/). Da die Gleichung „Gebot des Propheten = Gebot Allahs“ gilt, ist die Beschneidung bei Jungen Bestandteil des Islam.

    Ich habe noch nie eine andere Argumentation (weder von Muslimen selbst, noch von nicht-muslimischen Islamwissenschaftlern) oder Meinung gehört, wenn du von abweichenden Einstellungen weißt, lass mich dies bitte wissen.

    Liebe Grüße.

  6. Stephan sagt:

    @Karl Martell: Angela Merkel hat gesagt, dass sich Deutchland zur Komiker-Nation macht, wenn Juden ihre Religion in Deutschland nicht ausüben können. Siehe z.B.: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeskanzlerin-merkel-warnt-vor-beschneidungsverbot-a-844671.html
    Ansosnten: Träum weiter vom frühen Mittelalter. Heutzutage genügt ein kurzes anschmeißen von Google (dies ist ein Suchmaschine, mit der man sehr viele Informationen in kurzer Zeit erhalten kann, aber woher sollen mittelalterliche Menschen so etwas wissen) um das Zitat nachzuprüfen und deine Frage obsolet zu machen.

  7. Fado de Lisboa sagt:

    @ K.:

    Ich halte die Beschneidung von Jungen durchaus für eine Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts – konkreter denke ich, es handelt sich um einen zutiefst patriarchalen Akt der (versuchten) Kontrolle von männlicher Sexualität sowie der symbolischen Unterwerfung des zukünftigen Mannes (und damit potentiellen Vaters) durch väterliche Gewalt unter die Herr-schaftsordnung des Gott“vaters“ (Jahwe, Allah). Eben ein religiös-kultureller Aufnahmeritus, wie sie auch meiner Ansicht nach korrekt schreiben – aber eben ein Aufnahmeritus in eine patriarchale Religionsordnung und zugleich eine lebenslange Markierung der Religionszugehörigkeit, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

    Eine medizinische Notwendigkeit für eine Beschneidung besteht sicherlich nicht generell, sondern nur in bestimmten Fällen von Vorhautverengungen, Phimosen oder anderen problematischen Entwicklungen. Zudem sind die „medizinischen Vorteile“, die eine Beschneidung haben kann, umstritten und keineswegs so eindeutig, wie Sie schreiben – vgl. hierzu den wie ich fand auch insgesamt sehr lesenswerten Wikipedia-Lexikoneintrag:

    „Die der Zirkumzision zugeschriebenen möglichen hygienischen und gesundheitlichen Vorteile sollten vor dem Hintergrund möglicher Komplikationsrisiken des Eingriffs und alternativer Präventionsmöglichkeiten betrachtet werden, sowie die jeweiligen Grundhäufigkeiten der Krankheiten einbeziehen.“

    Zudem stellt sich für mich auch die Frage, ob die möglichen hygienischen wie gesundheitlichen Vorteile einer Beschneidung von Jungen die wohl recht häufig praktizierte Beschneidung ohne vernünftige Betäubung rechtfertigen bzw. aufwiegen können?

    Auch wenn ich grundsätzlich das Recht auf religiös motivierte Beschneidungen befürworte, geht es in meinen Augen überhaupt nicht klar, wenn Menschen ohne Betäubung ein Stück Haut vom Körper abgeschnitten wird. Wie man sich glaub ich leicht vorstellen kann, verursacht sowas sicherlich erhebliche Schmerzen, auch postoperativ. Muss man sowas Neugeborenen und Kleinkindern wirklich antun?

    Meines Erachtens verstoßen Beschneidungen ohne fachgerechte Betäubung gegen jeglichen medizinischen Standard und gegen die Menschenwürde der betroffenen Kinder. Spätestens hier stößt daher m. E. auch die Religionsfreiheit an ihre Grenzen. Das inzwischen verabschiedete Gesetz zur Beschneidung löst diesen Konflikt in meinen Augen nur unzureichend.

    Zur Frage, inwiefern die Beschneidung des männlichen Genitals mit der Beschneidung des weiblichen Genitals gleichgesetzt werden kann:

    Ich halte es für albern und eine unzulässige Dramatisierung, wenn in Diskussionen die Beschneidung des männlichen Genitals generell als „Verstümmelung“ bezeichnet wird. Andererseits muss man denke ich aber auch berücksichtigen, dass die Beschneidung des weiblichen Genitals wohl in Umfang und Schwere unterscheidbare Formen kennt – dazu nochmal Wikipedia:

    „Während die weitaus negativeren Folgen für Gesundheit und Sexualfunktion bei schweren Formen der weiblichen Genitalverstümmelung (wie Infibulation und Klitoridektomie) nicht infrage gestellt werden, wird eine Vergleichbarkeit zur männlichen Beschneidung für weniger umfassende Formen festgestellt. Frauen besitzen mit der Klitorisvorhaut eine anatomisch analoge Struktur zur Vorhaut des Mannes. Die Entfernung der Klitorisvorhaut bei Minderjährigen, welche auch in westlichen Ländern bei Erwachsenen aus kosmetischen Motiven vorgenommen wird, ist nach dem Definitionskriterium Typ Ia der WHO ein Fall von Genitalverstümmelung. (…) Es wird bei der Beurteilung der weiblichen Beschneidung als Menschenrechtsverletzung nicht nach Schwere und Umfang unterschieden.“

    Mein persönliches Zwischenfazit: Ich denke es braucht eine umfangreichere und unaufgeregtere, langfristige Diskussion rund um das Thema Beschneidung – auch und gerade in den muslimischen und jüdischen Communities in Deutschland, aber natürlich auch anderswo. Die bislang getroffene Regelung halte ich jedenfalls nicht für zufriedenstellend.

  8. Peter Echter Deutscher sagt:

    Ich wurde 1962 geboren und ein deutscher Klassenkammerad auch 1962 geboren ist beschnitten.
    Es geht bei dem Beschneidungsgesetz nur darum Muslime zu diskriminieren und zu unterdrücken.
    Früher krähte kein Hahn danach wenn die Eltern eine Beschneidung anordneten.
    Komiker-Nation: Kopftuchverbot ect

  9. Lionel sagt:

    Der Bundestag, lieber Peter, hat im Dezember ein Beschneidungserlaubnisgesetz beschlossen.
    Damit Muslime nicht diskriminiert und unterdrückt werden.
    Damit muslimische Eltern völlig frei die Beschneidung anordnen dürfen.
    Ein Sondergesetz der Komiker-Nation um die freie Fahrt für die Beschneidung zu garantieren.

  10. gedanke sagt:

    @Serge Farin

    Bei einem Jungen wird nur die vorhaut über der Eichel entfernt.Dem Mädchen werden Kitzler und ein teil der Schamlippen entfernt,ihre scheide wird bis auf ein kleines lch zum Urinnieren und zum Menstruationabfluß vernäht.Das ist Verbrecherisch,solche Leute die so etwas bewerstelligen sollten erbarmungslos Bestraft werden.Die beschneidung von Mädchen ist kein Religiöses Gebot.Die Mädchen werden als muslima und auch als Christin beschnitten,sie werden dem Brauch geopfert..