Beschneidung
Das ist keine Straftat
Ist die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven rechtswidrig? Nicht unbedingt, finden die Grünen Volker Beck und Renate Künast und wollen eine Debatte im Bundestag anstoßen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Von Beck & Künast Dienstag, 10.07.2012, 8:27 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.07.2012, 7:26 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
In den letzten Tagen erreichten uns viele Reaktionen auf unsere kritische Haltung zum Urteil einer kleinen Strafkammer des Kölner Landgerichts. Dieses sieht in der Beschneidung der Penisvorhaut (medizinisch: Zirkumzision) bei minderjährigen Jungen eine strafbare Körperverletzung, auch wenn die Einwilligung der Eltern religiös motiviert ist. Damit wurde eine Debatte befeuert, die Millionen von Menschen in Deutschland und weit darüber hinaus bestürzt und verunsichert.
Diese – soweit uns bekannt – einmalige gerichtliche Entscheidung ist für andere Gerichte und die Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht bindend. Sie schafft keine verbindlichen Verhaltensregeln in der Gesellschaft. Mit einem juristischen Kunstkniff (Freispruch für den angeklagten Arzt trotz angeblicher Strafbarkeit wegen eines zu entschuldigenden Verbotsirrtums) wurde eine höchstrichterliche Klärung verhindert.
Gründe für die Beschneidung
In der Diskussion müssen die Auswirkungen rechtlicher Diskurse auf unsere multikulturelle Gesellschaft, in der wir Muslimas und Muslime willkommen heißen und uns über die Wiederkehr jüdischen Lebens nach Deutschland freuen, beachtet werden. Wir möchten für eine differenzierte Betrachtung der grundrechtlichen Kollisionslage zwischen dem Schutz körperlicher Unversehrtheit der minderjährigen Jungen, dem Erziehungsrecht der Eltern und der Religionsfreiheit werben. Diese verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter müssen in der Problemlösung einander so zugeordnet werden, dass jedes von ihnen Wirklichkeit gewinnt. Ihnen müssen Grenzen gesetzt werden, damit alle drei zu optimaler Wirksamkeit gelangen können.
Die teilweise oder vollständige Entfernung der Penisvorhaut greift zweifelsohne in die körperliche Integrität des zu Beschneidenden ein. Rechtswidrig wird sie jedoch nur, wenn bei minderjährigen Jungen keine Einwilligung der Eltern vorliegt oder diese gegen die guten Sitten verstößt. Grundsätzlich üben die Eltern die elterliche Sorge für ihre Kinder eigenverantwortlich und einvernehmlich aus. Damit ist die freie Entscheidung der Eltern die Regel. Für jede staatliche Regelung dagegen muss es durchschlagende Gründe geben und bleibt deshalb die Ausnahme. Deshalb sind zum Beispiel Eltern, die vielfach auch auf Wunsch der Minderjährigen das Stechen der Ohrläppchen genehmigen wollen, nicht mit Strafverfolgung überzogen, weil es sich um einen zwar nicht schmerzfreien, aber doch geringfügigen Eingriff handelt.
Für die Vorhautbeschneidung bei Jungen gibt es achtbare Gründe. So empfiehlt beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation WHO die Beschneidung, u. a. aus Gründen der HIV-Prävention. In den USA ist es gar nahezu gesellschaftliche Normalität, dass ohne religiöse Vorgabe männliche Neugeborene beschnitten werden. Diese Eingriffe sind sicher nicht als medizinisch notwendig anzusehen, aber sie sind vom Elternrecht der elterlichen Sorge umfasst.
Die 4 000 Jahre alte Praxis der symbolischen Inkorporation in die religiöse Gemeinschaft mittels der männlichen Beschneidung ist ein zentrales Gebot im Judentum und im Islam. Es ist daher von der Religionsausübungsfreiheit geschützt. Die religiöse Beschneidung im Judentum und Islam berühren den Kern abrahamitischer Religionen: „Das soll das Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. Jedes Knäblein, wenn’s acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen.“ (Auszug Gen 17,10-14). Im Judentum findet diese rituelle Beschneidung (Brit Milah) als Eintritt in den Bund mit Gott – wie in der Bibel geschrieben – am achten Tage nach der Geburt statt, kann aber aus gesundheitlichen Gründen (z. B. bei Frühchen) verschoben werden. Auch im Islam wird die Beschneidung als ein Zeichen der Religionszugehörigkeit – bei Neugeborenen oder bis zum Alter von 13 Jahren – durchgeführt. In beiden Religionsgemeinschaften findet dieser Eingriff durch fachkundiges Personal statt. Im Islam beispielsweise durch den türkischen Sünnetci und im Judentum durch den Mohel (weibl. Mohelet). Häufig handelt es sich hier um Ärztinnen und Ärzte mit einer Zusatzausbildung.
Höchstrichterliche Klärung
Besonders wichtig ist es, in der Debatte zwischen der Beschneidung bei Jungen und Mädchen ganz grundsätzlich zu unterscheiden. Eine Beschneidung bei Jungen wird auch unabhängig von der Religion, zum Beispiel aus hygienischen und prophylaktischen Gründen durchgeführt. Sie hat praktisch keine beeinträchtigenden, wenn auch verändernde Folgen. Die Beschneidung von Mädchen hingegen hat tiefgreifende negative gesundheitliche Auswirkungen und zerstört die sexuelle Empfindungsfähigkeit der Frauen. Hier werden die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane teilweise oder ganz entfernt oder verstümmelt, sehr oft wird die Vaginalöffnung vernäht und damit verengt. Die Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen ist eine schwere nicht zu rechtfertigende Körperverletzung, die keine Religion fordert. Sie ist mit der männlichen Beschneidung nicht zu vergleichen.
Zur Bundesrepublik Deutschland gehört das Judentum und der Islam ebenso wie das Christentum. Wir fordern von den Religionsgemeinschaften eben so viel Verfassungstreue, wie wir Ihnen gewähren müssen und wollen. Nach unserer Überzeugung ist der körperliche Eingriff einer Vorhautbeschneidung bei Jungen mit Einwilligung und vorliegender Einvernehmlichkeit der Eltern bei Einhaltung hygienischer und medizinisch-fachlicher Standards keine Straftat.
Für die betroffenen und verunsicherten Eltern und Mediziner wäre eine höchstrichterliche Klärung durch den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht wünschenswert. Das ist jedoch wegen des trickreichen Freispruchs der Kölner Entscheidung und der fehlenden Anhängigkeit weiterer Verfahren mit gleichgelagerter Problematik in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Wir wollen deshalb im Bundestag eine Debatte beginnen, wie notwendige Schritte zur Schaffung der Rechtssicherheit betroffener Eltern, besonders für Juden, Muslime und das zur Beschneidung fachkundige Personal, aussehen könnten. Dazu soll dieser Zwischenruf einen Anstoß liefern.
Weitere Unterzeichner sind die Bundestagsabgeordneten Jerzy Montag und Josef Winkler, sowie Benedikt Lux (Abgeordnetenhaus Berlin), Sergey Lagodinsky, Sybille Mattfeld-Kloth, Prof. Dr. J. Friedrich, Hasret Karaçuban, Ali Baş. Aktuell Meinung
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Ich habe kein Interesse daran Muslimen und gläubigen Juden es quasi unmöglich zu machen hier in unserem Land ihre Religion auszuüben. Wegen des Gebots nach 8 Tagen zu beschneiden, tangiert das Urteil Juden meines Erachtens sogar stärker als Muslime. Es muss hier eine Lösung her. Von daher begrüße ich Ihre Initiative.
Religiöse Menschen sind Dogmatiker und die Beschneidung ist aus jüdischer und muslimischer Sicht nicht verhandelbar, mag Beschneidung vernünftig sein oder nicht, mag es mit dem säkularen Gesetz vereinbar sein oder nicht.
Aber auch Juristen sind Dogmatiker. Für sie sind die Dogmen zwar keine Gottesgeborte, sondern menschengemachte Gesetze. Sie machen aber keine Gesetze, sondern wenden sie an.
Und in ihrem Zwischenruf ist juristisch betrachtet ein Mangel. Beschneidung mag zwar schon eine mehr als 4000 jährige Tradition haben, aber die Beschneidungsmethoden, die damals angewandt wurden, sollten heute bei Kindern verboten sein. Und für den Bundesgerichtshof kann die Tradition bei der Beurteilung des Falles daher keine große Rolle spielen. Ich kann im Kölner Urteil keine Fehler in der juristischen Dogmatik finden. Das Erziehungsrecht ist zwar positiv definiert, aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein individuelles Grundrecht, das auch ein Kind bereits besitzt und über das Eltern sich nicht ohne guten Grund hinwegsetzen dürfen, trotz der positiven Definition des Erziehungsrechts. Und Tradition ist kein guter Grund. Aber vielleicht Religion?
Weiter empfiehlt die WHO zwar Beschneidung, aber mit dem Hinweis, dass ärztliche und ethische Standards eingehalten werden sollten, dass insbesondere der, der sich beschneiden lassen will, auch über die Risiken aufgeklärt wird.
Das Thema bleibt juristisch heikel. Man kann auch anders argumentieren, als Sie in Ihrem Zwischenruf.
Denn für unsere Gesellschaft ist dieser Konflikt unangenehm und Zugeständnisse von der religiösen Seite her sind nicht zu erwarten. Und meines Erachtens lohnt es sich hier nicht einen weltanschaulichen Streit vom Zaun zu brechen, das schadet nur unserem Zusammenleben hier. Und dafür ist eine Beschneidung heutzutage zu ungefährlich und mit keinen relevanten Nachteilen verbunden, vielleicht gibt es sogar Vorteile.
Es sollte aber klar sein, dass hier Dogmatiker gegen Dogmatiker argumentieren. Es mag einen gewissen Spielraum darin geben, wie weit das Erziehungsrecht reicht und wann das Recht des Kindes beginnt, aber Juristen wenden Gesetze an. Sie machen sie nicht.
Das Urteil wird in der Gesellschaft zwischenzeitlich bereits auf einem Niveau diskutiert, den man schon als Weltanschauungsstreit bezeichnen könnte. Es geht schon etwas hitzig zu.
Da wäre es sinnvoll darauf hinzuweisen, dass es nicht nur in den Religionen Dogmatik gibt. Dogmatisch sind auch Richter.
Und nach einer Lösung wird ja gesucht. Ich erhoffe ein Debatte aus der auch Lösungen resultieren.
Ich muss sagen, ich hab ein Problem damit, wenn ich einem Kind (als unreligiöser) ein stück von seinem körper abschneide und deswegen vllt das sorgerecht entzogen bekomme. Und mein religiöser Nachbar darf das ungestraft machen. Damit würden die Menschen in Deutschland je nach religionszugehörigkeit mehr oder weniger Freiheiten besitzen. Das ist aber wiederum ein verstoß gegen das GG.
Die Empfehlung der Richter bis zum 14. Lebensjahr des Kindes zu warten ist für keinen eine unzumutbare angelegenheit und beinhaltet schon einen Kompromiss, denn welches Kind kann sich im alter von 14 Jahren gegen seine Eltern wehren bzw.lässt sich nicht mit Geschenken und einem Tag Aufmerksamkeit erpressen?
Was für eine heuchlerische Debatte: Ich möchte mal den Juristen sehen, der sich gegen die Abgabe von Ritalin etc. so wehren würde. Die Anwälte der Pharmaindustrie würden diese Entscheidung in der Luft zerreissen. So eine heuchlerische Gesellschaft.
nun, in der Konsequenz führt das Urteil in allen seinen Auswirkungen zu einem Verbot jeglicher Religionserziehung, mit Ausnahme vielleicht des Bhudismus.
Die westliche religiöse Erziehung, insbesondere die christliche mit ihrem strafenden Gott und dem Fegefeuer verursacht tiefe Traumen insbesondere schwere seelische Verletzungen bei Kindern.
Ausprägungen in leichter Form sind unter anderem die Angst sich nachts allein auf einen Friedhof zu begeben oder sich nächtens allein in einer Kirche aufzuhalten, oder schlicht auch nur sündig zu denken oder zu handeln.
Schwere Formen dürften wir dann im religiösen Fanatismus enden.
Da der Schutz der körperlichen Unversehrtheit auch den Schutz der seelischen Unversehrtheit umfasst, wäre demzufolge jede religiöse Erziehung eine Körperverletzung und nicht mit unserer Rechtsordnung, insbesondere nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und daher zu verbieten.
Von der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit können wir uns nach der Auffassung des Kölner Gerichts wohl verabschieden.
die initiative ist sehr zu begrüßen.
die realität zeigt die dringlichkeit in der vermeintlichen rechtsicherheit. die diskussionen zeigen des öfteren einen nicht zu leugnende stigmatisierungs- und kriminalisierungscharakter. dazu tragen die politischen und medialen stimmungsmachen, nicht abreißende schlechtdarstellung des islams erheblich bei.
es ist gleichzeitig eine indikation, wie die stimmungslage allgemein ist gegenüber minderheiten. unter meinungsfreiheit wird längst jegliche diffarmierende und rassistische haltung deklariert, stets auf geltendes recht und gesetz verwiesen.
dabei ist eines eine große lektion selbst in der rechtsdogmatik; das gesetze noch lange nicht gerechtigkeit bedeuten, das ist eine erkenntnis aus der geschichte und steht auch so in juristischen lehrbüchern.
geht es nun um minderjährigenschutz?
dann sollte man tattoo, piercings, komasaufen oder den gang wider willen des minderjährigen zum zahnarzt zwecks zahnspange unter erheblichen schmerzen aus rein ästhetischen gründen..mal weiterdenken.
es steht nicht nur minderjährigenschutz in kollision gegen religionsfreiheit oder sorgerecht der eltern.
es steht auch die garnicht vorhandene und nicht ausgeübte „miderheitenschutz“ im raum.
das grundgesetz mit umfassenden schutzgedanken wird zunehmend bei religiösen gedanken zurückgedrängt. es fragt sich welcher toleranz es bedarf, wenn minderheiten und vor allem anerkannte religionen (um von sekten oder modeerscheinungen (komasaufen, tattoo etc) zu unterscheiden) beschnitten werden.
der moslem wird geleugnet, seine identität missachtet, bei geringstem anzeichen die loyalität in frage gestellt, gar kriminalisiert wie in diesem fall, indem man auf geltendes recht zeigt und wieder einmal behauptet „wir leben in deutschland und diese gesetze herrschen hier“ – dann ist es an der zeit auch die interessen der minderheiten würdig zu vertreten und zu berücksichtigen.
– und um um genau dies zu beschneiden wurde von beginn an der (absolut hinkende vergleich) mit genitalverstümmelung bei mädchen in wagschale geworfen !
rechtsdogmatisch:
es ist nicht so lange her, das es in deutschland ein anerkanntes züchtigungsrecht der eltern gegenüber das kind gab, das zurecht abgeschafft worden ist im (!)zuge der modernen gesellschaft(!) >>>
>>> eine einfachgesetzliche rechtfertigung für beschneidungen die klar einer ausuferung von echter körperlichen verletzung abgrenzt würde sowohl der einteignung des eigenen kindes und bevormundung der eltern zuvorkommen, grundgesetzlich verankerten religionsausübung entsprechen, und einen minderheitenschutz praktizieren. und vor allem würde insgesamt auch einer gesellschaftlich reale veränderung rechnung getragen werden; es gibt muslime tatsächlich, man kann und darf sie nicht leugnen.
LI sagt: „Die westliche religiöse Erziehung, insbesondere die christliche mit ihrem strafenden Gott und dem Fegefeuer verursacht tiefe Traumen insbesondere schwere seelische Verletzungen bei Kindern.“
Ja in welchem Zeitalter leben Sie denn? Vor einem Fegefeuer fürchteten sich vor hundert Jahren schon nur ganz wenige Christen. Auch Kinder nicht. Man fürchtete sich ehr vor dem Pfaffen. Fegefeuer gibt es sowieso nur bei Katholiken. Und Gott ist barmherzig und gerecht lehrt die ev. Kirche.
Aber Sie haben grundsätzlich recht, Li. Es könnte sein das sich Einer fürchtet, oder traumatisiert wird usw.
Und um diesen Einen zu schützen muss jede religiöse Erziehung verboten werden.
Religionsfreiheit bedeutet seine Religion frei wählen zu können. Ein Kind oder gar Baby ist dazu nicht fähig.
Vizzgelir, der Konsum von Alkohol ist Jugendlichen unter 18 jahren nicht erlaubt und Jugendliche unter 16 Jahren mit Piercings und Tatoos zu verunstalten ist hierzulande selbst wenn die Eltern zustimmen verboten. Siehe Jugendschutzgesetz.
Beschneidung von Minderjährigen ist echte körperliche Verletzung und es war höchste Zeit, dies wie die körperliche Züchtigung, in einem freiheitlichen Land unter Strafe zu stellen. Muslime hin oder her, diese Urteil betrifft jeden, auch Christen oder Agnostiker.
Ich bin mir sicher das Deutschland nur eine Vorreiterolle spielt und andere Staaten die sich für die Freiheit ihrer Bürger einsetzen, nachziehen werden.
oma sheriff
trotz des schutzgesetzes bzgl. alkohols werden jährlich tausende mit alkoholvergiftung in krankenhäuser eingeliefert – es geht mir nicht darum ob das schutzgesetz existiert, es geht um die sachlage das faktisch nie so viele jugendliche de alkoholsucht und dieser körperlichen verletzung ausgesetzt sind. die kasse passiert entzieht sich der einzelhandel der bei langen öffnungszeiten sich ein lukratives geschäft mit alkoholkonsum der jugendlichen entdeckt hat – wo sind die fanatiker des jugendschutzes hier?
bei tattoo und piercings, ab 16 mit einwilligung der eltern, die tragweite der eingriffe die lebenslang zeichnen sind angesichts der modeerscheinung und verstümmelung am körper (wenn es eines tages nicht gefällt) mit willen des kinderjährigen und einwilligung der eltern nicht vollkommen.
dem beispiel mit zwangsweisen anbringen von festen zahnspangen unter qualvollen schmerzen gegen den willen der minderjährigen und nur rein asthätischen zwecken, das auch eine körperverletzung ist, wäre wohl kein gegenargument gegeben – es kann nicht vom motiv abhängen ob etwas körperverletzung ist, ob das motiv religiös ist oder man sich bislang nichtmal gedanken drum gemacht hat und das kind zum zahnarzt gezwungen hat.
bezeichnend ist vor allem folgendes:
nicht beschnittene zerreißen sich für die gruppe der beschnittenen, das ist schon beinahe rührend, auf recht und gesetz pochend und diese nichtmal bei vollkommener würdigung der sachlage zu diskutieren ist merkwürdig.
ein souveräner staat, gebildet und moderner staat wie israel kann nicht über nacht nicht mit einem kölner urteil zu kinderverstümmelndem staat erklöärt werden, ebenso muslimische länder nicht, israel sei durch die moderne und vor allem in der medizin und medizinischen technologie als fortgeschritten mal explizit genannt.
die probleme sind ganz woanders, das sieht man in diesen diskussionen einfach daran welche gruppe von menschen welche argumente vorbringt.
wenn man für einen moment die religionsfreiheit vom grundgesetz streichen würde, behaupte ich mal frech das so vielen interessenlagern die grundlage entzogen wäre gegen minderheiten zu polarisieren.
und diese heuchlerischen debatten stoßen am meisten denen vor den kopf, die friedlich und normal ihre religion und alltag verleben.
viele derer die sich in gutem deutsch hier äupern können aus dem alltag berichten, munter wird auf islam und den tprken geschimpft und sich umgedreht und gesagt: dich meine ich ja nicht.
damit wieder der bogen zum thema, die ablehnende haltung ist an der sachlichkeit vorbei an der allgegenwärtigen verstümmelung und beschneidung der religionen begründet. der glaube mag bei vielen menschen bereits beschnitten sein, das rechtfertigt nicht die glaubensfreiheit leerlaufen zu lassen.
echter minderjährigenschutz kann nicht auslegungssache sein und letzlich darf eines nicht übersehen werden: die seelischen qualen eines erwachsenen und der penis eines ausgewachsenen mannes sind sicher echten komplikationen ausgesetz.
kann diese gesellschaft garantieren, das ein erwachsener nicht diffarnmiert wird, wenn er sich mit 18 beschneiden lässt? wer will den schulfrei geben, wer will denn von der arbeit freistellen nach dem eingriff?
ne nee, diese gesellschaft bei aller tierliebe und gleichzeitiger unwürdiger massentierhaltung mit merkwürdigem rechtsverständis nimmt schon seltsame züge an, ich appelliere etwas an die eigene wahrnehmung das man den dauerbeschuss auf religionen nicht übersieht..
die einwilligung der eltern sollte gesetzlich legitimiert werden oder höchstrichterlich anerkannt werden.
Kurz vorab an die Vorredner: Deutschland wäre kein Vorreiter, im liberalen Schweden ist die Beschneidung seit 2001 verboten.
Schade finde ich, dass im Artikel Argumente falsch dargestellt werden. Das die WHO die Beschneidung nur mit Zustimmung des Betroffenen empfiehlt, wurde ja schon genannt, ein Kind kann nicht zustimmen.
Die USA als Vorbild aufzuführen halte ich für vollkommen daneben. Warum hat sich die Beschneidung in den USA durchgesetzt? Es sollte verhindert werden das Jungs sich selbst befriedigen. Ist das ein Vorbild?
Die Beschneidung bei Jungen in den USA ist mittlerweile unter 50% gefallen.
Nun aber zum Kern: Obwohl die Beschneidung in keiner Religion zwingend ist (bei den Muslimen wird sie z.B. nur empfohlen) stellt sich die Frage ob religiöse Rituale über dem Recht auf körperliche Unversehrtheit steht.
Ich denke die finnische Lösung ist da ein guter Kompromiss: Beschneidung ja, aber nur mit schriftlicher Zustimmung beider Elternteile und nur von einem Arzt.
Nur mal so zur Information – sich informieren, schadet nictht:
Beschneidung – aus medizinischer Sicht
http://www.gesundheit-heute.de/index.php/Beschneidung_–_aus_medizinischer_Sicht
Komplikationen der Beschneidung
http://www.pflegewiki.de/wiki/Komplikationen_der_Beschneidung