Beschneidungsurteil

Kulturalisierung des Strafrechts

Angeblich geht es um das Eindämmen religiös motivierter Gewalt gegen Kinder, doch in Wirklichkeit steckt mehr hinter dem Urteil - Zum Beschneidungsurteil des Kölner Landgerichts.

Von Freitag, 06.07.2012, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 27.04.2015, 16:49 Uhr Lesedauer: 11 Minuten  |  

Vielen hängt das Thema schon zum Halse raus, obwohl das umstrittene Beschneidungsurteil des Kölner Landgerichts vom 07. Mai 2012 erst kürzlich bekannt wurde. Verständlich vor dem Hintergrund der Flut von überwiegend emotionsgeladenen Kommentaren, die uns dieser Tage heimgesucht hat. Wie weggespült scheint dabei die juristische Nüchternheit, mit der man ein strafrechtliches Urteil eigentlich bewerten sollte. Umso gespannter war ich auf die Urteilsgründe. Zunächst dachte ich der Drucker sei defekt, als er mir lediglich sieben Seiten Urteilsgründe ausdruckte, obwohl ausreichend Papier zur Verfügung stand. Als ich aber die Kostenentscheidung sowie die Unterschrift des Vorsitzenden Richters der ersten kleinen Strafkammer des Kölner Landgerichts auf der letzten Seite sah, wusste ich, am Drucker lag es nicht.

Erstaunt nahm ich zur Kenntnis, dass der Strafkammer sieben Seiten ausreichten, um ein historisch beispielloses Urteil mit unvorhersehbaren und vielleicht verheerenden Folgen zu begründen. Entweder mir lag ein juristisch geniales, weil gut begründetes und doch pointiertes strafrechtliches Urteil vor, neigen Richter doch ohnehin zu zeitökonomischen Ausführungen – nicht zuletzt wegen der starken Überlastung der Gerichte – oder aber die Strafkammer war sich der Tragweite ihrer möglicherweise unzureichend begründeten Entscheidung nicht bewusst. Ich höre nämlich schon wie Hobbychirurgen ihre Schweizer Messer schärfen und sich über einen lukrativen Nebenverdienst freuen. Die Knabenbeschneidung – ein Jahrtausende alter und zugleich moderner Brauch – wird das Urteil jedenfalls nicht verhindern können, auch und vor allem in der Bundesrepublik nicht. Vielleicht wollte man auch einfach nur Geschichte schreiben. Letzteres ist definitiv – vorsatzunabhängig – gelungen. Ein aufmerksamer Blick in die kurze Urteilsbegründung wirkte ernüchternd: Richterliche Genialität, ein Urteil gleichsam wasserdicht und knapp zu begründen, konnte hier ausgeschlossen werden. Knapp ja, wasserdicht keineswegs.

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Kulturalisierung des Strafrechts
Gleich zu Beginn bahnen sich darin sogar anbiedernd kulturalistische Risse an. Denn scheinbar anders als der Staatsanwaltschaft war es der zuständigen Strafkammer besonders wichtig zu ergänzen und festzustellen, dass die Familie des Kindes dem islamischen Glauben angehöre und die Beschneidung aus religiösen Motiven erfolgt sei. Dieser Aspekt ist alles andere als zu beanstanden, sofern die Strafkammer den religiösen Antrieb der Eltern nicht als einzige sorgerechtliche Dispositionskomponente in der Kindeswohl-Abwägung berücksichtigt hätte, wie hier aber – und das viel zu kurz kommend – geschehen. Eine derart reduktionistische Sicht fördert die als Folgeproblem der religiösen Pluralisierung vermehrt zu beobachtende Kulturalisierung des Strafrechts, in der „durch die strafrechtliche Blume“ die eine oder andere Kulturkampfdebatte ausgetragen wird.

Anstoß der Beschneidungsdiskussion
Die strafrechtliche Beschneidungsdiskussion mit angestoßen hat der an der Universität Passau lehrende Juraprofessor Holm Putzke, auf dessen Rechtsansicht zur strafrechtlichen Bewertung der Knabenbeschneidung die Strafkammer in ihrer Entscheidung u.a. verweist, der das Urteil mit den Worten kommentierte: „Es wird nachdem die reflexhafte Empörung abgeklungen ist, hoffentlich eine Diskussion darüber in Gang setzen, wie viel religiös motivierte Gewalt gegen Kinder eine Gesellschaft zu tolerieren bereit ist.“ Eine Kulturkampfrhetorik, die kelek´sche Züge aufweist. Denn wer in einer Gesellschaft, in der glaubensgeprägte Lebensbereiche zurücktreten, religiös motivierte Gewalt und Kinder ohne Weiteres in einem Atemzug nennt, spricht in erster Linie Emotionen und nicht die Ratio an. Welche säkularisierte Gesellschaft kann – vor allem religiös motivierte – Gewalt gegen Kinder tolerieren? Bewusst wird ausgeblendet, dass (und zwar auch aus religiöser Sicht) lediglich die lege artis durchgeführte Knabenbeschneidung zur Debatte steht und diese nicht bloß religiös motiviert sein muss, sondern aus multiplen Motiven gerade vermehrt auch von Nichtmuslimen und Nichtjuden praktiziert wird.

Die Urteilsgründe im Einzelnen
Auch das Urteil scheint von dieser generell religionskritischen Grundhaltung beseelt zu sein.

Der fachgerecht handelnde Arzt wurde für die Beschneidung im konkreten Fall zwar freigesprochen, weil er einem unvermeidbaren Verbotsirrtum unterlag und damit schuldlos agierte (§ 17 Satz 1 Strafgesetzbuch). Er nahm fälschlicher-, aber (bis zur Urteilsverkündung) nachvollziehbarerweise an, sein Handeln sei gestattet. Die Tat sei jedoch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, zumal ihr Sorgerecht gemäß § 1627 Satz 1 BGB lediglich Erziehungsmaßnahmen decke, die dem Wohl des Kindes dienten, wozu die Beschneidung gerade nicht gehöre. Insoweit verweist die Strafkammer lediglich auf die – wie sie betont – „wohl herrschende Auffassung in der Literatur“. Die Anlehnung an die vermeintlich herrschende Auffassung in der Literatur wirkt dabei so, als sei eine umfassende Begründung dafür, warum die Beschneidung dem Kindeswohl nicht entspreche und wie weit dabei der sorgerechtliche Ermessensspielraum der Eltern reiche, obsolet. Nicht religiöse Aspekte der (nicht zwingend medizinisch indizierten) Beschneidung, die für das körperliche Kindeswohl streiten könnten, werden gänzlich ausgespart. Vielmehr scheint der Strafkammer bloß die Religiosität ein Dorn im Auge zu sein. Denn nach ihrer Ansicht folge ihr Urteil dabei möglicherweise bereits aus Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 1 WRV, wonach die staatsbürgerlichen Rechte durch die Ausübung der Religionsfreiheit nicht beschränkt werden. Damit wird dem Leser zugleich die „richtige Brille“ aufgesetzt durch die man die genannten Artikel lesen und verstehen sollte, und zwar in dem Sinne, dass die – in diesem Fall muslimische – Religionsausübung in (etwaigen) Kollisionsfällen im Zweifel stets das Nachsehen hat.

Diese reduktionistisch-religionskritische Stoßrichtung behält die Strafkammer in ihren weiteren Ausführungen bei, wenn sie ausführt, dass jedenfalls Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG selbst den Grundrechten der Eltern eine verfassungsimmanente Grenze ziehe. Vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sei die in der Beschneidung zur religiösen Erziehung liegende Verletzung der körperlichen Unversehrtheit des Jungen jedenfalls unangemessen. Dies folge bereits aus der Wertung des § 1631 Abs. 2 Satz 1 BGB. Zudem werde der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert. Diese Veränderung laufe dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können, zuwider. Umgekehrt werde das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten seien abzuwarten, ob sich der Knabe später, wenn er mündig sei, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheide. Aktuell Meinung

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  1. alphaomega sagt:

    @BiKer
    da mein vorheriger Kommentar nicht gepostet wurde, verkürze ich einfach mal:

    Glauben Sie Religionsfreiheit bedeutet, dass alle Handlungen unter religiösem Vorwand gewehrt werden müssen und von der Gesellschaft toleriert werden? Also eine art Narrenfreiheit? Glauben Sie, dass die Beliebtheit, der Muslime in Deutschland steigt, wenn das Verbot aufgehoben wird und diese damit weitermachen?
    Glauben Sie als Mohammed den Koran (und Sunnah) geschrieben hat, hat er sich Gedanken darüber, ob das konform mit dem GG sein wird? Nein hat er nicht! Und deshalb sind auch noch viele islamische Strömungen nicht GG-konform. Sie gehören vllt einer GG-konformeren Strömung zu, aber Sie sollten nicht davon ausgehen, dass ihr Strömung automatisch GG-konform wird, weil Sie irgendwo das Wort Religionsfreiheit gelesen haben. Es ist viel eher so, dass man es noch gar nicht weiß und über „try & error“ die Bräuche herausgefiltert werden müssen, die hier nicht zugelassen sind, wie auch das Schächten. Jetzt hat man halt nach 60 Jahren bemerkt, dass das Beschneiden nicht legal ist. Das nennt man dann 60 Jahre Glück für Juden und Muslime! Die nächsten Jahre läuft es dann so ab, wie es eigentlich auch gemeint war vom Gesetzgeber.

  2. BiKer sagt:

    @ alphaomega

    herrlich, wie sie meinen einwänden ausweichen und neue „argumente“ aufs feld führen. sie sind ein paradebeispiel, wie verzweifelte besserwisser im netz unterwegs sind. aber egal ich tue ihnen den gefallen und zerflücke auch diese „argumente“

    1. „Glauben Sie Religionsfreiheit bedeutet, dass alle Handlungen unter religiösem Vorwand gewehrt werden müssen und von der Gesellschaft toleriert werden? Also eine art Narrenfreiheit?“

    nein, natürlich nicht – was für eine plumpe rhetorische frage. denn hier geht es nicht um alle handlungen, sondern um die beschneidung von jungen, wie sie medizinisch üblicherweise gemacht wird – weltweit!

    2. „Glauben Sie, dass die Beliebtheit, der Muslime in Deutschland steigt, wenn das Verbot aufgehoben wird und diese damit weitermachen?“

    das erschließt sich mir nicht. wieso sollte die beliebtheit davon abhängen, ob ein junge beschnitten ist oder nicht. welche sympathien oder antipathien könnte das wecken wenn doch sowieso niemand nackt herumläuft? diese frage spricht aber insoweit bände, als dass sie dieses thema dazu hochstelisieren.

    3. „Glauben Sie als Mohammed den Koran (und Sunnah) geschrieben hat, hat er sich Gedanken darüber, ob das konform mit dem GG sein wird? Nein hat er nicht!“

    bingo!

    4. „Und deshalb sind auch noch viele islamische Strömungen nicht GG-konform.“

    nein! dass etwas vor der zeit des gg geschrieben wurde, bedeutet nicht automatisch, dass es auch grundgesetzwidrig sein muss. ist doch klar.

    5. „Sie gehören vllt einer GG-konformeren Strömung zu, aber Sie sollten nicht davon ausgehen, dass ihr Strömung automatisch GG-konform wird, weil Sie irgendwo das Wort Religionsfreiheit gelesen haben.“

    sie wissen nicht, dass weder gesinnung noch der glaube allein juristisch relevant ist, sondern die handlung bzw. das unterlassen, oder? im umkehrschluss bedeutet das, dass jeder denken und glauben kann, was er will. ich könnte mir sogar vornehmen, jemanden umzubringen. und? solange ich das nicht tue, bin ich weder kriminell noch gg-widrig, was immer letzteres in bezug auf den bürger auch bedeuten soll. denn die gg verpflichten den staat und nicht den bürger. der staat hat gg-konfrom zu sein. für den bürger gelten die einfachen gesetze: strafrecht, steuerrecht, straßenverkehrsrecht. ich empfehle ihnen hierzu den beitrag von ekrem senol im manifest der vielen ;)

    6. „Es ist viel eher so, dass man es noch gar nicht weiß und über “try & error” die Bräuche herausgefiltert werden müssen, die hier nicht zugelassen sind, wie auch das Schächten. Jetzt hat man halt nach 60 Jahren bemerkt, dass das Beschneiden nicht legal ist. Das nennt man dann 60 Jahre Glück für Juden und Muslime!“

    vorab: das schächten ist nicht verboten, sondern unter bestimmten auflagen erlaubt (bundesverfassungsgericht). zum try & error: ja da haben sie ausnahmsweise mal recht. nur die schlussfolgerung, dass die beschneidung jetzt mit einem landgerichtsurteil in köln verbindlich für alle in deutschland verboten sein soll, ist falsch². :) lesen sie noch einmal die begründung des gerichts durch!

    7. „Die nächsten Jahre läuft es dann so ab, wie es eigentlich auch gemeint war vom Gesetzgeber.“

    aha! der gesetzgeber :) sie wissen, von wem unser gg stammt, wer es diktiert hat? und sie wissen bestimmt auch, wieso unser gg, dem sich alle anderen gesetze unterzuordnen haben, so ist, wie sie ist? *grübel, grübel!*

    mein lieber, unser gg ist – inklusive religionsfreiheit – deshalb so, damit niemand je wieder auf die idee kommt, menschen aufgrund ihrer herkunft, ihrer sprache, herkunft und religion benachteiligt oder in diesem fall kriminalisiert! wozu das einmal geführt hat wissen wir hoffentlich beide und deshalb: auch die juden beschneiden aufgrund ihrer religion. ich weiß nicht, wieso sie immer den propheten mohammed heranziehen oder die muslime…. aber sie werden sicherlich ihre gründe haben, die ich mir – straffrei – denken kann ;)

    sechs. setzen!

  3. alphaomega sagt:

    @biker
    “ mein lieber, unser gg ist – inklusive religionsfreiheit – deshalb so, damit niemand je wieder auf die idee kommt, menschen aufgrund ihrer herkunft, ihrer sprache, herkunft und religion benachteiligt“

    Ich sag ja genau das Gleiche, halt nur auf das Kind bezogen. Und ich bin halt der Meinung, dass man es als Mann unter Umständen nicht so gern gehabt hätte, als Kind beschnitten worden zu sein. Und Sie können mir dann bestimmt auch sagen ob nicht auch ein Präzedensfall vorliegen würde, wenn ein Mann seine Eltern oder den damaligen Arzt verklagen würde, der bei ihm eine Beschneidung vorgenommen hat ohne seine Erlaubnis.

    Und ich sags jetzt nochmal: die Kliniken in Berlin nehmen keine beschneidungen mehr vor und die Ärztekammer hat auch davon abgeraten. Ganz egal wie sie das nennen, aber für mich heisst das, dass es keine beschneidungen mehr in Kliniken gibt.

    Also wenn sie mir bei der Behauptung „try&error“ recht geben dann schliesst das auch mit ein dass die Religiösen nicht wissen können was richtig und falsch ist. Man muss einfach davon ausgehen, dass die Religiösen per Definition (glauben ist nicht wissen) unfähig sind einen unbefangenen objektiven Blick auf ihre Praktiken zu werfen und ihre negativen Auswirkungen auf die gesellschaft zu verstehen, weil sie noch in einer überholten Welt leben in denen Menschenrecht leider meistens auf der strecke bleiben.

    Ich weiss nur so viel: Ich finden das Urteil richtig und ich kann es nachvollziehen. Und es ging bei dem Urteil auch nicht um irgendwelche kulturalistischen kämpfe, sondern schlicht und einfach um das Wohl des Kindes. Dass die Religiösen das noch nicht verstehen ,haben sie in den letzten tagen bewiesen und es offenbart eine unglaubliche Unfähigkeit an Dialog mit anders und nicht-gläubigen.

    @Optimist
    Na dann lesen Sie doch hier einfach mal was sie jetzt alles verpassen:
    http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/maennliche-beschneidung.html

  4. BiKer sagt:

    @ alphaomega

    jetzt aber mal zum mitschreiben: das gg ist deswegen so, damit niemand mehr aufgrund religion usw…. verfolgt wird. sie plädieren gerade dafür, dass u.a. die juden aufgrund ihrer religion strafrechtlich v e r f o l g t werden!? was glauben sie, wieso sich kein einziger gesetzgeber bisher nicht traut, für das urteil zu sprechen sondern ständig die rede davon ist, dass etwas getan werden muss? *grübel, grübel*

    im übrigen interessiert es juden und muslime sowie auch viele christen nicht, was für eine meinung sie persönlich gehabt hätten, wenn sie beschnitten worden wären. wenn sie einen fall finden, wo ein mann seine eltern anklagt, weil er beschnitten wurde, her damit. ich nenne ihnen millionen fälle, wo nicht nur nicht geklagt wurde, sondern die männer froh über die beschneidung in jungen jahren sind. dann dürfen sie einen weiteren abwägungsversuch vornehmen.

    und sonst werden ihre „argumente“ nicht dadurch besser, nur weil sie sie umformuliert wiederholen.

    immer noch sechs. setzen!

  5. alphaomega sagt:

    Zur Überschrift: Kulturalisierung des Strafrechts

    Soll die Unterschrift eine Unterstellung sein, dass je nach Kulturangehörigkeit Gesetze unterschiedlich auslegt werden oder daß unser Gesetz sich aus unserer Kultur heraus gebildet hat?

    Ersteres wäre ja offensichtlich widersprüchlich und Zweiteres finde ich mehr als normal. In welchem Land bitte sind die Gesetze, denn nicht kulturalisiert? Es war immer erst der Mensch einer Kultur da und dann erst das Gesetz und nicht umgekehrt. Und man ist immer befangen von der Kultur in der man lebt. (ausser man wäre nicht integriert).

  6. Socke sagt:

    @Biker – wo steht den , dass Juden (oder Muslime) aufgrund ihrer Religion verfolgt werden?
    Das ist der Unsinn den sie hier ständig verbreiten. Keiner spricht den Menschen ab ihre Religion zu haben, sie dürfen Beten, sie dürfen sich Islamkonform verhalten (Verzicht auf Alkohol, auf Schweinefleisch, Reise nach Mekka etc.). Sie dürfen dies tun wie sie wollen – und ich Ihren Kindenr die Religion näher bringen. Mehr nicht.
    denn das Recht auf ReligionsFREIHEIT ist genau das – es erlaubt den Menschen einer Religion anzugehören (oder auch nicht), ohne Verfolgt zu werden. Das tut es.
    Ich sehe immer noch nicht wo warum die Muslime so ein großes Problem damit haben einach zu wearten bis das Kind das selber entscheidne kann (z.B. mit 14!) und dann eine bewußte Beschneidung vornehmen läßt.
    der Logik nach würde das doch ein viel deutlicheres Zeichen der eigenen Zugehörigkeit sein denn diese Entscheidung hat der Junge selber getroffen, und wurde nich „zwangsweise“ einer Religion zugeführt.

    Die Argumentation „jetzt werden wieder Juden verfolgt“ geht gar nicht. Allerdings sind einfach nicht alle Handlungen einfach mit dem Argument der „Religionsfreiheit“ rechtmäßig. Wir müssen einfach Grenzen setzen, und diese auch regelmäßig überprüfen.
    In Afghanistan wurde gerade eine frau erschossen, das ist auch eine religiöse Handlung gewesen die „irreversibel“ ist.
    Wo setzen wir denn die Grenzen?

  7. Socke sagt:

    eine kleine Ergänzung noch – das ewige „Das hat doch auhc ganz viele medizinische Vorteile“ zieht so gar nicht. Für die Hygiene und deren Einhaltung ist in den ersten Lebensjahren wohl Mama/Papa verantwortlich. Wenn die ihrer Pflicht nicht n achkommen kann das wohl kaum die schuld des Kindes sein.
    Das dasHIV Übertragunsrisiko (angeblich) geringer ist dürfte für die betroffenen Kinder herzlich egal sein, ich denke da stimmen sie mir wieder zu?
    Wenn sie die Reife erlangt haben Sex zu haben (was so zw. 14 und 18 der Fall sein dürfte) können Sie auhc über die Beschneidung nachdenken. Trotzdem ist das ja kein „Freifahrtsschein“ denn gerade in dem Alter sollten die eltern ihren Kindern klar machen – ohne Kondom kein verkehr. Und wenn die Jungen es dann trotzdem machen – ist das den Mädchen gegenüber einfach nur erbärmlich.

  8. alphaomega sagt:

    „Eine aktuelle Studie dänischer Psychologen mit über 5.000 Teilnehmern kommt zu dem Ergebnis, dass beschnittene Männer und ihre Partnerinnen häufiger über Funktionsstörungen und Orgasmusprobleme klagen als nichtbeschnittene Vergleichsgruppen.“

    Was hat man davon, wenn man länger kann und es Keinem gefällt?