Ethnic Profiling

Bundesregierung verteidigt verdachtsunabhängige Polizeikontrollen nach Hautfarbe

Die Bundesregierung macht eine Kehrtwende: Die Polizei dürfe Passanten mit dunkler Hautfarbe verdachtsunabhängig kontrollieren, wenn Erfahrungswerte vorliegen. Zuvor hatte sie Kontrollen nach äußerem Erscheinungsbild für Tabu erklärt.

Dienstag, 26.06.2012, 8:29 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 30.10.2012, 7:10 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

„Eine unterschiedliche Behandlung von Personen in Abhängigkeit von Rasse, Herkunft oder Religion ist im Bundespolizeigesetz sowie den weiteren für die Bundespolizei geltenden Vorschriften und Erlassen schon deshalb nicht enthalten, weil solche Methoden unvereinbar mit dem Verständnis von Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat sind.“ Das erklärte die Bundesregierung im August 2011 in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsgrünen.

Nach dem umstrittenen Koblenzer Urteil vom Februar 2012 (MiGAZIN berichtete erstmalig) macht sie nun eine Kehrtwende. Das Verwaltungsgericht hatte der Bundespolizei ausdrücklich das Recht zugesprochen, bei Stichprobenkontrollen in Zügen die Auswahl der anzusprechenden Personen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vorzunehmen. Dem Urteil lag der Fall eines deutschen Staatsbürgers mit dunkler Hautfarbe zugrunde, der in einem Zug kontrolliert wurde.

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In einer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen teilt die Bundesregierung nun überraschend mit, dass die Bundespolizei bei der Kontrolle „polizeiliche Erfahrungswerte und aktuelle Lageerkenntnisse“ heranziehen könne. Im Klartext bedeutet das: Die Polizei könne im konkreten Fall einen Passanten mit dunkler Hautfarbe kontrollieren, wenn entsprechende Erfahrungswerte vorhanden sind. Dies sei im Übrigen auch im Einklang mit dem Verständnis von Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat.

Bundesregierung widerspricht Antidiskriminierungsstelle
Im Übrigen teilt die Bundesregierung die Auffassung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) nicht. Die Leiterin des ADS, Christine Lüders hatte nach dem Bekanntwerden des Urteils erklärt: „Es hat schwere Folgen für das Zusammenleben in Deutschland und unser Bemühen um Verhinderung von Diskriminierung, wenn die Polizei Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert“. Dass das Gericht polizeiliche Ausweiskontrollen aufgrund der Hautfarbe als geringfügigen Eingriff bezeichne, gehe an der Lebenswirklichkeit vorbei.

Wie weit solche Ausweiskontrollen an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen, wird sich noch zeigen. Denn in dem Fall ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Im Mai 2012 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Berufung gegen die Entscheidung des VG Koblenz zugelassen. Seinen dazu erlassenen Beschluss begründet das Gericht sowohl mit der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens als auch mit den hinreichenden Erfolgsaussichten des Kontrollierten. (hs) Aktuell Politik

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MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Horst sagt:

    Nach der mindestens 20 jaehrigen Serie von rechtsradikalen Gewalttaten und Morden wuerde ich gerne auch „Hair cut Profiling“ hinzufuegen. Damit man ausdruecklich Neonazis in Regionalzuegen kontrolliert. Gerne auch „IQ Profiling“, da grundsaetzlich der IQ mit dem Ausmaß an rechter Gesinnung sinkt. Alles „polizeiliche Erfahrungswerte und aktuelle Lageerkenntnisse“

  2. Fili Buster sagt:

    Erfahrungswerte? Ich kann der Bundesregierung gerne mal meine Erfahrungswerte mit meinen hellhäutigen Mitbürgerinnen mitteilen. Dann kann ich nur mitteilen, dass alle Hellhäutigen nach meinen Erfahrungswerten unter dem Generalverdacht von Rassismus stehen – im übrigen ich bin dunkelhäutig.
    Leider gibt es hierzu keine polizeilichen Erfahrungswerte, weil die Polizei ja nicht gegen sich selbst ermitteln würde, oder sonstige staatliche Institutionen gegen sich ermitteln und sich fragen lassen müssen, ob sie durch die Bevorzugung von hellhäutigen Menschen dunkelhäutige benachteiligen – bis dahin gehend dunkelhäutige Menschen einer tödlichen Gefahr in diesem Land auszusetzen, und der Schutz von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe hier in diesem Land nicht gewährleistet ist.
    Also, Erfahrungswerte. wenn also alle Rechtsextreme Weiß und rassistisch sind, sind dann alle Weiße, äh, sorry, ich meine hellhäutige, rechtsextrem und rassistisch? grübel, was meinen die bloß mit „polizeilichen Erfahrungswerten“? Das können doch nur rassifizierte Erfahrungswerte sein, in der die Hautfarbe eine Rolle spielt – aber das ist doch rassistisch! Und wie kann das wiederum mit dem demokratischen Rechtsstaat vereinbar sein, hüstel, einem deutschen wohlgemerkt? ich werde wohl heute noch den ganzen Tag grübeln müssen, denn das verstehe ich nicht….

  3. Pingback: Mädchenmannschaft » Blog Archive » Bundesregierung findet institutionellen Rassismus voll okay

  4. clauscologne sagt:

    Ist es bald wieder soweit………
    Man könnte das ja machen wie früher in den USA oder in Südafrika…
    Nur spezielle Bahnwaggons etc. für alle die nicht wie brave ordentliche
    Bürger aussehen- würde doch die Arbeit der Polizei deutlich erleichtern.
    Werden die Staatsorgane allmählich komplett verrückt….
    Menschenrechte werden, wenn es nicht gerade um wirtschaftlich lohnende Geschäfte geht, immer nur bei anderen reklamiert.
    Da helfen auch die schönen Sonntagsreden diverser Politiker nichts…..
    Ich schäme mich!!