Schlappe für Kristina Schröder

Verwaltungsgericht Dresden erklärt „Extremismusklausel“ für rechtswidrig

Große Schlappe für Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU). Das Verwaltungsgericht Dresden hat die sogenannte Extremismusklausel des Bundes in Gänze für rechtswidrig erklärt. Damit droht der umstrittenen Regelung das Aus.

Donnerstag, 26.04.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 03.05.2012, 6:43 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die von Zuwendungsempfängern im Rahmen des Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ geforderte Extremismusklausel (Einverständniserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung) ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden (Az. 1 K 1755/11).

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden verhandelte unter dem Vorsitz seiner Vizepräsidentin Claudia Kucklick am Mittwoch (25.4.12) über die Klage von „Alternative Kultur- und Bildungszentrum“ (AKuBiZ e.V.). Diesem war für das Jahr 2011 eine Förderung in Höhe von 600 EUR zugebilligt worden, die allerdings mit der Bedingung verknüpft war, die als Formblatt beigefügte Erklärung zu unterzeichnen.

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Hintergrund: Seit Oktober 2010 müssen alle Empfänger von Bundesmitteln die so genannte Demokratieerklärung unterschreiben, um staatliche Fördergelder beziehen zu dürfen. Dabei müssen sich Initiativen nicht nur selbst zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sondern auch für die Verfassungstreue seiner Kooperationspartner bürgen. Wer nicht unterschreibt, erhält kein Geld und macht sich aus Sicht der Bundesregierung politisch verdächtig. In Sachsen muss sich zudem auch jeder einzelne Kooperationspartner einer Initiative gegen Neonazis schriftlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.

Zu unbestimmt
In dieser sollte AKuBiZ nicht nur erklären, dass er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleistet (Satz 1). Der Verein sollte darüber hinaus bestätigen, im Rahmen seiner Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten (Satz 2). Zudem sei ihm bewusst, es dürfe keinesfalls der Anschein erweckt werden, dass einer Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet werde (Satz 3).

Die sich auf Dritte beziehenden Forderungen in den Sätzen 2 und 3 der Bestätigung wurden von den Richtern als zu unbestimmt angesehen, weil z.B. unklar ist, wer etwa „Partner“ ist und welches Verhalten dem Verein konkret abverlangt wird.

Schröder aufgefordert, Klausel zurückzunehmen
„Bei aller Freude über das Urteil, so ist es traurig, dass wir es überhaupt erstreiten mussten. Die Extremismusklausel ist eine aktive Behinderung der wichtigen Arbeit gegen rechts vor Ort. Die Auffassung des Gerichts bestätigt, dass Demokratiearbeit nicht mit Misstrauen begegnet werden darf“, erklärte Steffen Richter, Vorsitzender des AKuBiZ e.V., am Mittwoch in Pirna.

Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung, ergänzte: „Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass solche Staatsbekenntnisse und Bespitzelungsaufforderungen nicht rechtskonform sind.“ Für Friedemann Bringt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAGKR) ist jetzt Bundesfamilienministern Kristina Schröder (CDU) „aufgefordert, diese rechtswidrige Klausel sofort zurückzunehmen. Eine Entschuldigung bei den Initiativen, die sich tagtäglich vor Ort für Demokratie einsetzen, wäre angebracht.“

Klare Niederlage für Schröder
Ähnlich sieht es auch Bundestagsabgeordneter Steffen Bockhahn (Die Linke): „Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden ist eine klare Niederlage für Ministerin Schröder. Ich hoffe, dass die heutige Entscheidung der Anfang vom Ende der Extremismusklausel ist.“

Schröder habe mit der Einführung der Extremismusklausel ausgerechnet diejenigen unter Generalverdacht gestellt, die sich gegen rechte Gewalt und für eine demokratische Gesellschaft engagieren. In dem das Gericht gerade die Sätze der Erklärung für rechtswidrig erklärt habe, in denen die Projekte mit schwammigen Formulierungen in Haftung für ihre Partner genommen wurden, sei deutlich geworden, wie willkürlich die Bewilligung von Fördergeldern gehandhabt werden konnte. „Schröder sollte das Urteil als Aufforderung verstehen, endlich die Kriminalisierung antifaschistischen Engagements zu beenden.“

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat die Kammer die Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen. (hs) Leitartikel Recht

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  1. Optimist sagt:

    Kann mir vielleicht jemand sagen, ob diese inkompetente und nutzlose Frau Schröder bisher auch nur irgend etwas vernünftiges beschlossen oder verabschiedet hätte? Alles, was die macht, ist schrott, Extremismusklausel, Betreuungsgeld, „Dortmund den Dortmundern“ mit Neo-Nazis, ominöse Jugendfahrten nach Berlin usw.

    Warum ist diese Frau noch im Amt? Was kann sie gut? Was macht sie richtig? Hat jmd ein paar Antworten für mich?

  2. Socke sagt:

    Die Extremismusklausel ist eben KEIN Schrott. Auch im „Kamof gegen Rechts“ haben sie die Leute an Recht und Ordnung zu halten, hier steht keiner über dem (Grund-)Gesetz.
    Insofern sehe ich da auch keinerlei Problem. Im ürbigen zielt das Urteil ja auhc nicht gegen die Regel im Allgemeinen, sondern nur gegen die „schwammige“ Formulierung.

    Also noch mal etwas präziser gestalten – und gut.

  3. Optimist sagt:

    Wie kann man jemanden unter Genralverdacht stellen, der sich gegen rechts engagiert? Die Schröder hat nicht umsonst schon von allen Seiten Schelten bekommen.

    Der Beschluss war übrigens folgender: „Die Anforderungen an die Projektträger seien zu unbestimmt, um daran konkrete Förderzusagen zu knüpfen. So sei nicht klar, wie Initiativen in der Praxis ihre Partner konkret auf deren Verfassungstreue überprüfen könnten.“
    http://www.taz.de/Kritk-an-Schroeders-Extremismusklausel/!92276/

    Sollen in Zukunft also die Antifaschisten observiert werden, oder was? Wer lehnt denn die Verfassung ab und rebelliert gegen das bestehende demokratische System, die rechten oder die Antifaschisten?

    Darüber hinaus ist Frau Schröder schon am wackeln. Ich hoffe nur, sie fällt bald, die taugt eh nichts. Ihre Politik ist Unmut säen, Gesellschaft spalten (Deutschenfeindlichkeit), rechte fördern und Demokraten das Leben so schwer wie möglich zu machen.

  4. Socke sagt:

    @Optimist – „wer lehnt die Verfassung ab und demonistriert gegen das demoktratische System?“
    Schon mal in letzte Zeit ein bischen Indymedia gelesen?
    Wenn ich mir das so durchlese. „Polizei“ an sich als „Bullen“ abgetan und verletzt, unsere Ordnung hier als „Kapitalismus der überwunden werden muss“ tituliert. Und „Keine Rechte für Nazis, Nazis bashen wo immer ihr sie seht“ -> was hat das dann bitte mit Antifaschistischer Arbeit zu tun?

    Richtig – NICHTS! Und nur darum geht es. Die „ehrlichen Antifaschisten“ dürfen jederzeit weiter ihren Kampf führen, auch mit Mitteln aus meinen Steuergeldern, aber die denen das eben „zu wenig“ ist mit Transparenten und Pfeifen auf sich aufmerksam zu machen, denen darf man nicht auch noch Geld in die HAnd drücken!
    Sieh es positiv – der Topf für Mittel gegen Rechts ist begrenzt, wenn die „bösen“ nichts mehr bekommen bleibt mehr für die „guten“!

    Wenn man sich irgendwo bewirbt muss man in der Regel sein Führungszeugnis ablegen, hier wollen wir nichts anderes – nur wissen wer was mit dem Geld anfängt.

  5. Anmerkung sagt:

    Revolutionäre 1.Mai-Demo:
    „Nur durch die Revolution werden die bestehenden Verhältnisse hinweggefegt“

    Verfassungswidriger geht es glaube ich nicht mehr.
    Den Satz kann übrigens jede Seite (ob es Autonome, Nazis oder Islamisten sind) mit Leben füllen.

  6. Cengiz K sagt:

    …Den Satz kann übrigens jede Seite (ob es Autonome, Nazis oder Islamisten sind) mit Leben füllen…

    Ihr Verteidigungsappell macht sie zum König unter den Einäugigen.. (ich meine das genau so), oder was macht Sie persönlich „besser“? Dass Fliegen in einem täglich größer werdenden Abstand zu Ihrem Lieblingssessel spontan tot umfallen?

    wenn unrecht zu recht wird, wird widerstand zur pflicht! bertolt brecht