VG Stuttgart

Einbürgerung auch ohne Deutschkenntnisse

Auch ohne Deutschkenntnisse kann ein Ausländer in Ausnahmefällen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn er aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist, die Sprache zu lernen. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Freitag, 13.01.2012, 8:31 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 17.01.2012, 8:25 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Würde man von einem Ausländer erwarten auch dann Deutsch zu lernen, wenn sie gesundheitlich dazu nicht mehr in der Lage ist? Genau das verlangte die Stadt Heilbronn und verweigerte der Antragstellerin die Einbürgerung. Sie hätte sich vor ihrer Erkrankung bemühen müssen, lautete die Ablehnungsbegründung.

So nicht, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil und gab einer Analphabetin Recht. Die Einbürgerungsbewerberin lebt seit 1991 in Deutschland. Sie erlitt 2009 einen Schlaganfall und leidet seither unter den Folgen.

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In so einem Fall seien ausreichende Sprachkenntnisse seien ausnahmsweise nicht erforderlich, auch wenn sich die Bewerberin bereits seit vielen Jahren in Deutschland aufhalte und sich in früherer Zeit die geforderten Kenntnisse hätte aneignen können, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Frau sei wegen ihrer Krankheit nicht mehr in der Lage, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland zu erwerben. (Az. 11 K 839/11).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (hs) Aktuell Recht

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  1. Mirakel sagt:

    Es ist sicher richtig, dass auch im Fall einer Krankheit, die ein Lernen der Sprache verhindert, eine Einbürgerung möglich sein muss.

    Aber in diesem ganz konkreten Fall kann das ja nur ein Witz sein. Bereits vorher 18! Jahre in Deutschland, ohne die Sprache zu lernen. Klar, solche Leute braucht man…

  2. Migrantin sagt:

    Viele Menschen – auch Deutsche – können sich nach einem Schlaganfall noch nicht einmal in Ihrer Muttersprache ausdrücken. @Mirakel: Braucht man diese Leute? Wenn nein, was schlagen Sie vor soll man mit Ihnen machen?

  3. Pragmatikerin sagt:

    „Auch ohne Deutschkenntnisse kann ein Ausländer in Ausnahmefällen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn er aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist, die Sprache zu lernen“

    Ich bin ebenfalls dafür, wie das Stuttgarter Gericht, dass in diesem Einzelfall humnitäre Gründe vor – austauschbaren – Rechtsvorschriften gelten sollen. Ein Mensch, der eine schwere Krankheit hat, sollte, wenn möglich, die beste Behandlung bekommen und die ist meistens in dem Herkunftsland nicht gewährleistet. Darum befürworte ich eine Einbürgerung, auch wenn schon lange vorher die Möglichkeit der Spracherlernung bestanden hätte.

    Pragmatikerin

  4. Pragmatikerin sagt:

    Nachtrag:

    Ich glaube, dass es viele Kommentatoren hier gibt, die aus eigener Erfahrung nicht wissen, wie schwierig das Leben mit einer schweren Erkrankung ist. Man ist völlig hilflos und auf die Hilfe von Menschen angewiesen, die es gut mit einem meinen (ich spreche aus Erfahrung). Da spielen Sprachkenntnisse eine untergeordnete Rolle; auch das Herz kann sprechen!

    Pragmatikerin

  5. Optimist sagt:

    „Da spielen Sprachkenntnisse eine untergeordnete Rolle; auch das Herz kann sprechen!“

    Wohl wahr, wohl wahr. Allerdings bin ich schon sehr positiv erstaunt, daß ausgerechnet Sie sowas sagen (sry, ehrlich nicht bös gemeint).

  6. Pragmatikerin sagt:

    mir war danach :-)

    Pragmatikerin

  7. asmin sagt:

    mann muss sich erst überlegen was der man vor 18 jahre gemachtt hat ?
    Vielleicht hat er nur in einer fabrik gearbeitet und dort waren nur türken ?
    hat der man kein möglichkeit gehabt zu lernen ?
    ich kenne das so türken sind hierhin gekommen zu arbeiten und die haben auch fleisig gearbeitet. Allerdings was soll man machen wenn in der fabrik nur türken arbeitet ? kommt man von arbeit zürück in der family und voll kaputt ? KInder haushalt ! Es ist nicht einfach für ein erwachsene die sprache zu lernen !