VG Stuttgart

Einbürgerung auch ohne Deutschkenntnisse

Auch ohne Deutschkenntnisse kann ein Ausländer in Ausnahmefällen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn er aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist, die Sprache zu lernen. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Würde man von einem Ausländer erwarten auch dann Deutsch zu lernen, wenn sie gesundheitlich dazu nicht mehr in der Lage ist? Genau das verlangte die Stadt Heilbronn und verweigerte der Antragstellerin die Einbürgerung. Sie hätte sich vor ihrer Erkrankung bemühen müssen, lautete die Ablehnungsbegründung.

So nicht, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil und gab einer Analphabetin Recht. Die Einbürgerungsbewerberin lebt seit 1991 in Deutschland. Sie erlitt 2009 einen Schlaganfall und leidet seither unter den Folgen.

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In so einem Fall seien ausreichende Sprachkenntnisse seien ausnahmsweise nicht erforderlich, auch wenn sich die Bewerberin bereits seit vielen Jahren in Deutschland aufhalte und sich in früherer Zeit die geforderten Kenntnisse hätte aneignen können, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Frau sei wegen ihrer Krankheit nicht mehr in der Lage, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland zu erwerben. (Az. 11 K 839/11).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (hs)