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Ausrede?

Regierung hat kaum Einfluss auf Integrationskurse

Die Bundesregierung hat kaum Einfluss auf die von Integrationskursträgern an Lehrkräfte gezahlten Honorare. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor.

Donnerstag, 06.10.2011, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 09.10.2011, 21:45 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Vom 1. Januar 2005 bis zum 21. August dieses Jahres sind insgesamt 17.341 Personen als Lehrkräfte für Integrationskurse zugelassen worden. Davon seien rund 85 Prozent weiblich, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen.

Danach liegen zur durchschnittlichen Vergütung von festangestellten Lehrkräften keine Erkenntnisse vor. Auf die Frage nach der durchschnittlichen Vergütung der Honorarkräfte verweist die Regierung auf eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Sommer dieses Jahres vorgenommene Kursträgerabfrage. Dabei sei eine durchschnittliche Vergütung in Höhe von 18,14 Euro für 45 Minuten pro Unterrichtseinheit ermittelt worden.

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Kaum Einfluss auf Honorarsätze
Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, zahlten rund 98,3 Prozent der 1.219 Kursträger, die auf die Anfrage geantwortet hatten, ein Honorar von 15 Euro und mehr sowie rund 1,7 Prozent ein Honorar von weniger als 15 Euro. In keinem Fall habe das Honorar unter zehn Euro (brutto) gelegen.

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Die Regierung verweist zugleich darauf, dass sie aus vergaberechtlichen Gründen den Trägern keine Honorarsätze für die Lehrkräfte vorschreiben könne. Die Kursträger, die vom BAMF mit der Kursdurchführung betraut würden, seien Vertragspartner der Lehrkräfte und für deren Honorierung unmittelbar verantwortlich. Das Vergaberecht lasse zwar für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungskriterien an Auftragnehmer zu wie zum Beispiel die Einhaltung bestimmter sozialer Aspekte. Mindestentgeltanforderungen fielen aber nur dann unter diese Kriterien, wenn hierzu eine formell-gesetzliche Regelung besteht oder die Lohnhöhe durch einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag vorgegeben ist. Der im Bereich der beruflichen Weiterbildung existierende Tarifvertrag sei aber weder für allgemeinverbindlich erklärt worden noch seien die Lehrkräfte in den Integrationskursen von dessen Geltungsbereich erfasst. Vor diesem Hintergrund steuere das BAMF die Honorarhöhe nur insofern, als es seit September 2008 als „qualitatives Steuerungselement“ die Zulassung der Träger, die weniger als 15 Euro zahlen, auf ein Jahr – statt normal drei Jahre – begrenzt.

Sanktionen bei geringem Honorar
Wie es in der Antwort weiter heißt, wurde im Jahr 2009 wegen Unterschreitung der ermittelten Untergrenze in Höhe von 15 Euro zur Vergütung der Lehrkräfte in 43 Fällen eine Zulassung auf ein Jahr befristet. In vier Fällen sei die Zulassung nach einem Jahr nicht verlängert beziehungsweise widerrufen und in acht Fällen eine erneute befristete Zulassung ausgesprochen worden. In den übrigen 31 Fällen habe wegen Anhebung der Vergütung auf 15 Euro eine Zulassung auf drei Jahre erteilt werden können.

Im vergangenen Jahr erhielten den Angaben zufolge zwei Träger eine auf ein Jahr befristete Zulassung, da sie eine Lehrkräftevergütung von weniger als 15 Euro angegeben hatten. Im laufenden Jahr erhielten laut Regierung vier Träger aus diesem Grund ebenfalls eine auf ein Jahr befristete Zulassung. In einem Fall sei die befristete Zulassung bereits erloschen. Eine neue Zulassung sei nicht erteilt worden, da dieser Träger auch mit anderen Unregelmäßigkeiten auffällig geworden sei. (hib/etb)
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  1. Georg Niedermüller sagt:

    Wer sich über die schlechten Arbeitsbedingungen in Integrationskursen unterrichten will ist herzlich eingeladen, sich das Forum der Lehrkräfte anzusehen: http://www.daz-netzwerk.de/forum/viewforum.php?f=38&sid=2ab7f9ad1730c3b7ad2ead32c979fb9f

    Dort finden sich auch die Protestbriefe an Abgeordnete aller Parteien des Bundestages.

    Besonders pikant ist, dass der Internationale Bund seine Lehrkräfte nun offenbar nötigt, per Unterschrift auf die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu verzichten. Für den Fall, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund entscheidet, dass eine Lehrkraft dort scheinselbstständig beschäftigt ist, muss die Lehrkraft dem IB unterschreiben, „dass dann die Versicherungspflicht erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund eintreten soll“.

    Der IB hat offensichtlich berechtigte Zweifel daran, dass die Arbeitsverhältnisse der Lehrkräfte legal sind und möchte sich vor Nachforderungen schützen. Das sind die Methoden, mit denen dieser Träger arbeitet.

  2. Roswitha Haala sagt:

    „Die Regierung verweist zugleich darauf, dass sie aus vergaberechtlichen Gründen den Trägern keine Honorarsätze für die Lehrkräfte vorschreiben könne. “ Pure Regierungsausrede!
    In den Weiterbildungskursen der Bundesanstalt für Arbeit / BA gibt es an dieser Stelle seit Jahren keinen vergaberechtlichen Hinderungsgrund!

    „Im vergangenen Jahr erhielten den Angaben zufolge zwei Träger eine auf ein Jahr befristete Zulassung, da sie eine Lehrkräftevergütung von weniger als 15 Euro angegeben hatten.“ Diese beiden Träger waren wohl „ehrlich“.

    Wie setze ich IntV-Lehrkräfte unter Druck?: „Sagst du / Sagen Sie, du / Sie erhältst / erhalten weniger als 15 €, dann steht deine / Ihre Honorartätigkeit auf dem Spiel!“ Easy…

    Auch an dieser Stelle der Hinweis: Das BAMF als öffentlicher Auftraggeber der IntV-Integrationskurse macht keine öffentlichen Ausschreibungen. Verstößt somit gegen das Gesetz.
    Vonwegen Schein-heiliger „vergaberechtlichen Gründen…“ Wen kümmert`s?!
    Die öffentlich finanzierten VHSen – der DVV sich selbst als „größter Partner des BAMF“ bezeichnend – besitzen gegenüber privaten Trägern einen enormen Wettbewerbsvorteil. Wen kümmert`s?!

    Rechtsstaat? Oder rechts-Staat? Das Recht und der Staat.
    Die Rechte, die Gesetze und die namhaften Politiker_innen oder besser Lobby-Vertreter_innen?