Bildungspaket
Jetzt das Geld für die Kinder sichern
Zum Start des neuen Schuljahrs müssen Schüler mit neuen Schulmaterialien ausgestattet werden. Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan appelliert an die Eltern, jetzt die Anträge für das Bildunspaket zu stellen - Mehrsprachige Broschüren informieren Eltern.
Dienstag, 16.08.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 22.08.2011, 11:47 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Zum Start des neuen Schuljahrs müssen Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit neuen Schulmaterialien ausgestattet werden. Die Anschaffung kann teuer werden. Das im März im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes geschaffene Schulbedarfspaket soll sicherstellen, dass auch Kindern aus bedürftigen Familien sich mit Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien sowie Schulranzen, Rucksack und Sportzeug versorgen können.
„Kinder sind teuer, das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Deshalb sollten die Eltern sich jetzt das Schulbedarfspaket sichern“, sagt Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan (CDU) und verweist auf die mehrsprachigen Broschüren und Flyer zum Bildungspaket in englischer, türkischer, russischer und arabischer Sprache. Die Publikationen sollen Eltern mit Sprachschwierigkeiten dabei unterstützen, sich umfassend zu informieren.
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=7Ue48Lw_tos[/youtube]
Download: Auf dieser Seite finden Sie die Broschüre und den Flyer zum Bildungspaket in englischer, türkischer, russischer und arabischer Sprache. Die Publikationen können jeweils im BMAS-Portal bestellt werden.
Worum geht’s?
Das Schulbedarfspaket wird durch zwei Zahlungen gewährt: 70 Euro erhalten bedürftige Familien zu Beginn des neuen Schuljahrs und 30 Euro zu Beginn der zweiten Schuljahreshälfte. Wenn Familien Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, werden diese Beiträge nicht automatisch ausgezahlt. Diese Familien müssen zum Erhalt des Schulbedarfspaketes einen gesonderten Antrag stellen.
Der Antrag kann bei der für das Bildungs- und Teilhabepaket zuständigen Behörde der Stadt oder des Landkreises gestellt werden. Wer kein Formular hat, kann das auch formlos erledigen. (hs) Gesellschaft Leitartikel Videos
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