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Erste Beratung

Anerkennungsgesetz mit zahlreichen Mängeln

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse offenbart Mängel. Allein der Bundesrat bringt über 100 Änderungsvorschläge ein. Die Opposition fordert Anspruch auf Anerkennung und nicht nur Anspruch auf Prüfung.

Montag, 04.07.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 08.07.2011, 0:55 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll nach dem Willen der Bundesregierung dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Bei geschätzten 300.000 Menschen, deren ausländische Qualifikationen in Deutschland nicht anerkannt werden, könnte das Anerkennungsgesetz für eine spürbare Entlastung sorgen. Voraussetzung wäre, dass das eigens dafür geschaffene Anerkennungsgesetz greift. Darüber wurde am vergangenen Freitag in einer ersten Lesung im Bundestag beraten.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, dass Ausländer innerhalb von drei Monaten nach Abgabe ihrer Unterlagen ein Verfahren zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation durchlaufen können. Für die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), ist das „ein bedeutender Meilenstein für die Integration“.

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Mit dieser Einschätzung steht die Bundesregierung allerdings alleine da. Denn allein der Bundesrat brachte zur Beratung gleich 100 Änderungsvorschläge ein. Bemängelt wird vor allem das Fehlen von Anlaufstellen, die die Menschen während des Anerkennungsverfahrens unterstützen sollen. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass die Anerkennung nach bundesweit gültigen Standards verläuft, damit nicht der Wohnort darüber entscheidet, ob ein Abschluss anerkannt wird.

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Die Bundesregierung ist sich hier aber keiner Verantwortung bewusst. Laut Böhmer „sind die Länder gefordert, schnellstmöglich eigene gesetzliche Regelungen zu schaffen. Viele Berufe wie Ingenieure, Lehrer- und Sozialberufe fallen in ihre Zuständigkeit.“

Die SPD bemängelt darüber hinaus das Fehlen von Regelung über notwendige Anpassungsqualifizierungen für diejenigen, die nur eine Teilanerkennung erhalten. „Weder ist geklärt von wem sie angeboten, noch von wem sie bezahlt werden. Die Menschen müssen jedoch die Chance erhalten, in den Beruf einzusteigen. Wir fordern darum ein Einstiegs-BAföG, während die Regierungskoalition ganz im Gegenteil bei den Mitteln für Qualifizierung spart“, so die zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Daniela Kolbe und Swen Schulz. Die Bundesregierung irre, wenn sie glaube, dass erfolgreiche Integration und die Bekämpfung des Fachkräftemangels zum Nulltarif zu haben seien.

Auch die Linksfraktion fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs. Hauptkritikpunkt ist, dass das Gesetz nur einen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren gewährt aber keinen auf die Anerkennung. Außerdem fordern sie eine dezentral organisierte Beratung von Migranten und den grundsätzlichen Verzicht auf Gebühren. Zudem soll die Bundesregierung ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um ein „qualitativ hochwertiges Anerkennungsverfahren“ zu gewährleisten.

Am kommenden Mittwoch gehen die Beratungen in eine nächste Runde. Sieben Sachverständige werden sich zum Thema im zuständigen Ausschuss äußern. Böhmer kann den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kaum abwarten: „Jetzt geht es darum, baldmöglichst den Gesetzentwurf zu verabschieden.“ Die Eile der Integrationsbeauftragten ist begründet. Zwischen der ersten Ankündigung des Anerkennungsgesetzes und der ersten Beratung am vergangenen Freitag lagen mehr als eineinhalb Jahre. So lange hat die Bundesregierung dafür gebraucht. Zum Vergleich: Bei den jüngsten Verschärfungen des Aufenthaltsgesetzes lagen zwischen Ankündigung und Verabschiedung keine vier Monate. (bk)
Leitartikel Politik

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