EU-Freizügigkeit

Neuzuwanderung wird überschaubar bleiben

Seit dem 1. Mai haben Arbeitnehmer aus acht neuen EU-Mitgliedstaaten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Von der Leyen geht von gut 100 000 Menschen pro Jahr aus; der SVR von einer überschaubaren Zuwanderung.

Montag, 02.05.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 06.05.2011, 3:15 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Seit dem 1. Mai haben Arbeitnehmer aus acht neuen EU-Mitgliedstaaten umfassenden Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen geht von gut 100 000 Menschen pro Jahr aus. Es drohe dennoch keine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme sagte sie gegenüber Bild am Sonntag. „Der ganz überwiegende Teil werden junge, gebildete und mobile Fachkräfte sein quer aus allen Ausbildungsberufen.“

Freizügigkeit in der EU ist die Möglichkeit für ihre Bürger, sich in allen Mitgliedstaaten frei bewegen, leben und arbeiten zu können. Für die Mitgliedstaaten, die 2004 der EU beigetreten sind, endete am 1. Mai eine sieben Jahre dauernden Übergangsbestimmungen aus. Das sind die Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. Arbeitnehmer aus diesen Ländern benötigen insbesondere bei einem inländischen Arbeitgeber in Deutschland keine Arbeitserlaubnis mehr. Für Bulgarien und Rumänien gelten die Übergangsbestimmungen noch. Sie traten der EU erst 2007 bei.

___STEADY_PAYWALL___

Überschaubare Neuzuwanderung
Auch nach Einschätzung des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) wird die Zahl der Neuzuwanderer aus den acht osteuropäischen EU-Beitrittsländern überschaubar bleiben. „Viele, die abwandern wollten, haben das mit anderem Ziel längst getan“, erklärte der SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Klaus J. Bade. Insbesondere der Anteil hochqualifizierter Zuwanderer werde gering bleiben, da für diesen Personenkreis bereits seit dem 1. Januar 2009 eine Ausnahmeregelung bestand.

Der SVR weist auf die künftig abnehmende Bedeutung Osteuropas als Herkunftsgebiet von hochqualifizierten Zuwanderern hin. Dies sei aufgrund des wirtschaftlichen Aufholprozesses und der demografischen Entwicklung dort absehbar. „Deutschland braucht aber mehr qualifizierte Zuwanderung“, sagte Bade. Der SVR bekräftigt daher seine Forderung nach einer „mutigen Reform“ der Zuwanderungssteuerung auf der Grundlage der dazu in seinem neuen Jahresgutachten vom April 2011 gemachten Vorschläge.

Im Blick auf die volle Dienstleistungsfreiheit, die es Firmen aus den acht osteuropäischen Beitrittsländern ermöglicht, ihre Beschäftigten für Auftragsarbeiten nach Deutschland zu entsenden, betont der SVR die Bedeutung von Mindestlöhnen in bestimmten Branchen. „Das ist ein wichtiger Schutz vor Dumpinglöhnen bzw. ausländischen Selbstausbeutern“, sagte Bade.

Integrationskurse für EU-Bürger
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), hingegen appelliert, bei der Zuwanderung von Arbeitnehmern aus Osteuropa nicht deren Integration zu vernachlässigen. „Ein fester Arbeitsplatz reicht für eine umfassende Integration in unserem Land nicht aus. Dies belegen die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte. Mit den früheren Versäumnissen haben wir noch heute zu kämpfen. Umso wichtiger ist es, die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen. Zuwanderung und Integration gehören zusammen: Es sind zwei Seiten derselben Medaille“, betonte Böhmer.

Besonders entscheidend für eine gelingende Integration seien gute Deutschkenntnisse. Bisher haben aber nur Zuwanderer aus so genannten Drittstaaten einen Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses. „Angesichts der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU ist es jetzt höchste Zeit dafür, den Anspruch auf eine Teilnahme zu erweitern. Auch Migranten aus EU-Ländern müssen verbindlich das Recht erhalten, einen Integrationskurs besuchen zu können“, forderte die Staatsministerin.

Laut Böhmer zeigen zudem die Erfahrungen anderer Länder wie Großbritannien, dass die zugewanderten Arbeitnehmer aus Osteuropa häufig ihre Familien nachholen. „Der Zuzug der Familien einschließlich der Kinder ist eine weitere Herausforderung für den Staat- und für die Arbeitgeber. Sie sind gefordert, die Familien ihrer Arbeitskräfte bei der Integration in unserem Land zu unterstützen, beispielsweise bei der Suche nach einem Arbeitsplatz für den Ehepartner, der Einschulung der Kinder oder bei Gesprächen mit Ausländerbehörden. Nur wer auch sozial integriert ist, kann sich in unserem Land wirklich heimisch fühlen“, so Böhmer abschließend. (etb)
Wirtschaft

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Sandra sagt:

    Durch die Arbeitnehmer aus dem Osten werden garantiert hier die Löhne noch weiter sinken. Deswegen brauchen wir auf alle Fälle jetzt endlich mal einen flächendeckenden Mindestlohn. Bin mal gespannt, ob sich Klaus Ernst heute Abend gegen diese Frau der Jungen Unternehmer durchsetzen kann in der Diskussion: http://on.fb.me/gnPIns

  2. Fikret sagt:

    Ist ja gut und schön.. und dann..