Lachend durch die Welt

Buntes Land, graue Gesetze

Bundesbeamte können Sonderurlaub nur dann beanspruchen, wenn sie an einem Katholikentag bzw. am Evangelischen Kirchentag teilnehmen möchten. Alle anderen haben pech gehabt, entschied das Bundesverwaltungsgericht. So nicht, meint Mehmet G. Daimagüler.

Von Dienstag, 21.12.2010, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 12.02.2011, 12:35 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 25. November 2010 (BVerwG 2 C 32.09) beschlossen, dass ein Zeuge Jehovas keinen Anspruch auf Sonderurlaub hat, wenn er an einer Bezirksversammlung seiner Glaubensgemeinschaft teilnehmen möchte. Die Sonderurlaubsverordnung des Bundes sei zwar grundsätzlich gültig für jeden Beamten, ungeachtet der Religion oder der Konfession.

Allerdings könne, und jetzt kommt’s, Sonderurlaub nach dieser Verordnung nur für die Teilnahme am Katholischen oder dem Evangelischen Kirchentag gewährt werden. Will ein Jude, Moslem oder eben ein Zeuge Jehovas an einer Großveranstaltung seiner eigenen Religion teilnehmen, gibt es keinen Sonderurlaub. Ist aber das Ziel ein katholischer oder evangelischer Kirchentag, ist ein Sonderurlaub zulässig, wenn auch unsinnig.

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Deutschland ist kein säkulares Land, sondern ein evangelisch-katholisch-säkulares Land. In einem gewissen Umfang wird das auch so bleiben. So werden wir uns alle, ganz egal, ob und was wir glauben, auch in Zukunft Jahr für Jahr bei der Alimentierung der Amtskirchen beteiligen, weil diese vor über zwei Jahrhunderten so vereinbart worden sein soll. Ganz offensichtlich diskriminierende Vorschriften wie die oben erwähnte Sonderurlaubsverordnung sollten aber der Vergangenheit angehören.

Entweder wird diese Regelung auf alle Glaubensgemeinschaften ausgeweitet, oder aber, was mein Vorschlag wäre, die Vorschrift wird ganz abgeschafft. Wenn jemand an einer religiös-politischen Veranstaltung teilnehmen möchte –und nichts anderes sind die evangelischen und katholischen Kirchentage- sollte er es in seiner Freizeit oder in seinem privaten Urlaub tun. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum die Allgemeinheit solche Veranstaltungen (auch noch) auf diesem Wege subventionieren sollte.

Es bleibt zu hoffen, dass der Kläger zum Bundesverfassungsgericht geht und er dort Recht erfährt. Zur Not gibt es noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Aber vielleicht besinnt sich der Gesetzgeber seinem urdemokratischen Auftrag: Vertreter des ganzen Volkes zu sein und Gesetze für das ganze Volk zu machen. Unser Land ist bunter geworden, unsere Gesetze nicht. Aktuell Meinung

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  1. gastfrai sagt:

    Dieses Urteil ist ein echter Witz. Wenn man die Urteilsbegründung durchliest, erschließt sich einem, dass dies Kirchentage nichts anderes sind als eine Art Volksfest, ohne echte religiöse Bedeutung. Ein Breamter muss dann ja auch nicht katholisch oder evangelisch sein, um dafür Sonderurlaub zu bekommen. Auf dieser Basis wäre es sinnvoller für das Münchner Oktoberfest Sonderurlaub zu gewähren.
    Es ist sowieso eine Schande, dass der Staat die Kirchengehälter bezahlt und die Kirchen trotzdem Steuern und Spenden kassiert und ihre Reichtümer anhäufen.

  2. Ein Niedersachse in Bayern sagt:

    Sie haben Recht … Ich bin ein ZJ und sehe es genauso.

  3. Pragmatikerin sagt:

    Ich bin der gleichen Meinung, in der heutigen Zeit gehören ebenso kath. oder auch ev. Feiertage abgeschafft. Wer die Messe besuchen oder sicb sonswie religiös beteiligen will, kann Urlaub nehmen. Die meisten zweckendfremden diese Feiertage als zusätzlichen Urlaubstag. Das ist nicht der Sinn. Ich bin Atheist, ich feier einen Familientag, aber ist das der Sinn und Zweck des Weihnachtsfestes? Ich habe es als Kind anders gelernt!

    Religion – egal welche – hat im Privaten stattzufinden und nicht in der Öffentlichkeit.

    Pragmatikerin

  4. Waldkauz sagt:

    Bisher hatte ich nie mein Recht auf Sonderurlaub für religiöse Tagungen genutzt. Meine Arbeitskollegen hätten hierzu wenig Verständnis gehabt.
    Aber ich bin auch der Meinung das hier gleiches Recht für alle Bundesbeamten gelten sollte, unabhängig ihrer Religionszugehörigkeit.

  5. Marcel Rizmanoski sagt:

    Es gibt anscheinend noch viel zu tun. Das Urteil selbst ist jetzt keine große Sache, aber mit Sicherheit gibt es unzählige, kleine Regelungen, die dezent darauf hinweisen, was hierzulande Norm(al) ist und was nicht.

  6. Kathy sagt:

    Religion hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen ausser man ist Pastor oder ähnliches. Ich kritisiere hier regelmässig Muslime die versuchen Kopftücher auf der Arbeit zu tragen oder ihre Gebete unbedingt auf der Arbeit abhalten müssen, aber ich finde das von den Katholiken mindestens genauso abstossend.
    Man muss wie „Pragmatiker“ das schon geschrieben hat, die Religion ganz strikt von der Arbeit trennen. Wenn die Muslime jetzt auch schon anfangen wollen für ihre Feiertage Sonderurlaub zu bekommen, dann sollte man diese Gesetzgebung ganz abschaffen.

  7. Pragmatikerin sagt:

    @Kathy :-)

    Ich bin weiblich, also eine Pragmatikerin ;-)

    Gruss Pragmatikerin