Vorschulische Sprachförderung
Niedersachsen prüft Sanktionen gegen Eltern
Das Niedersächsische Kultusministerium prüft derzeit mögliche Sanktionsmöglichkeiten und eine entsprechende Schulgesetzänderung gegen Eltern, die ihre Kinder nicht zum vorschulischen Sprachförderunterricht schicken.
Mittwoch, 27.10.2010, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 03.11.2010, 5:27 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das Niedersächsische Kultusministerium prüft derzeit mögliche Sanktionsmöglichkeiten und eine entsprechende Schulgesetzänderung. Staatssekretär im Niedersächsischen Kultusministerium, Stefan Porwol (CDU), erklärte vergangene Woche in Hannover: „Die aktuelle Diskussion um weitere Verbesserungen begrüßen wir sehr und sind für Anregungen offen. Unser Ziel ist es, die Bereitschaft der Eltern zu erhöhen, ihre Kinder zum vorschulischen Sprachförderunterricht zu schicken. Denn Sprachförderung zahlt sich aus.“
§ 54 a Sprachfördermaß- nahmen (NSchG)
(1) Schülerinnen und Schüler, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sollen besonderen Unterricht zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse erhalten.___STEADY_PAYWALL___(2) Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind verpflichtet im Jahr vor der Einschulung nach näherer Bestimmung durch das Kultusministerium an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Die Schule stellt bei den gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 künftig schulpflichtigen Kindern fest, ob die Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen.
In der Diskussion um Integration und Sprachförderung stellte Porwol, klar: „Im Bereich der Sprachförderung besteht nach wie vor großer Handlungsbedarf. Die Anzahl der Kinder, bei denen bei der Schulanmeldung Sprachdefizite festgestellt werden, ist unverändert hoch. Daher müssen die bestehenden Sprachförderprogramme in Kindergarten und Schule gezielt weiterentwickelt werden.“
Das Kultusministerium erarbeite zusammen mit Fachberatern kommunaler und freier Träger, Fachschulen und Grundschulen ein neues Handlungskonzept, das bis Jahresende fertiggestellt werde. Ein erster Arbeitsentwurf wurde auf einer Fachtagung Anfang September 2010 zur Diskussion gestellt.
Auch deutsche Kinder
Unzureichende Deutschkenntnisse seien nicht nur ein Problem von Kindern mit Migrationshintergrund. Zunehmend würden auch deutschsprachige Kinder in größerem Umfang als förderbedürftig auffallen.
Porwol: „Sprachförderung sollte so früh wie möglich beginnen und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.“
Von besonderer Bedeutung sei dabei das letzte Jahr vor der Einschulung, in dem Kinder in Zusammenarbeit von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und Grundschullehrkräften besonders intensiv gefördert werden sollten. Diese Förderung ist schulgesetzlich geregelt.
Download: Der Diskussionsentwurf steht als PDF-Datei zum Download bereit.
Hintergrund
Niedersachsen hat im Jahr 2002 als erstes Bundesland ein Sprachfeststellungsverfahren für die Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung entwickelt und 2003 das Recht auf Sprachförderung vor der Einschulung für alle Kinder mit unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen im Niedersächsischen Schulgesetz (§ 54 a) verankert. Gleichzeitig ist dort geregelt, dass diese „Kinder […] verpflichtet sind, im Schuljahr vor der Einschulung an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen […]“ Politik
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