Theorie und Forschungsergebnisse

Institutionelle Diskriminierung im Bildungs- und Erziehungssystem

Diskriminieren (lat.: diskriminare) heißt unterscheiden, trennen, absondern. In der sozialwissenschaftlichen und politischen Diskussion bezeichnet Diskriminierung nach Grundsätzen der Gleichheit und Gleichbehandlung festgestellte Benachteiligungen aufgrund gruppenspezifischer Differenzen.

Von Donnerstag, 22.04.2010, 7:56 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.09.2010, 17:47 Uhr Lesedauer: 26 Minuten  |  

Beispiele sind das Geschlecht, soziale Herkunft, Nationalität, ethnische Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Religion und Weltanschauung, politische Überzeugung, Alter, Gesundheit, sexuelle Orientierung und sexuelle Identität. Diskriminierung findet in vielen Bereichen des Alltagslebens statt: Wohnen, Bildung, Beschäftigungssystem, Gesundheits- und soziale Dienste, Polizei, Rechtssprechung, Repräsentation in den Medien und politische Partizipation. Kataloge von Merkmalen und Orten der Diskriminierung sind unabgeschlossen, da im Bemühen um die Verwirklichung von Gleichheit neue Sensibilitäten für diskriminierende Praktiken, die es dann politisch zu adressieren gilt, entstehen.

Diskriminierung tritt in zahlreichen subtilen und offenen Erscheinungsformen auf, von unbedachten, aber kränkenden Äußerungen über willkürliche Ungleichbehandlung oder Ignorieren bis hin zu manifester Gewalt. Für sozialwissenschaftliche Untersuchungen wie für die Praxis ist es unzureichend, allein Überzeugungen und Handlungen von Individuen oder sozialen Gruppen in den Blick zu nehmen. Der aus den angelsächsischen Ländern stammende Begriff der institutionellen Diskriminierung sucht die Einbettung von Diskriminierung in formalen Rechten und organisatorischen Strukturen, Programmen, Regeln und Routinen in zentralen sozialen Institutionen zu erfassen. Mit den neuen Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union (vgl. EU 2000; 200a; ECRI 2002) und dem 2006 verabschiedeten bundesdeutschen „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ (vgl. Bundesministerium der Justiz 2006) haben Konzepte der strukturellen und institutionellen Diskriminierung auch in Deutschland rechtlich und politisch Bedeutung erlangt.

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Die folgende kurze Einführung 1 in das Problemfeld der institutionellen Diskriminierung im Bildungssystem beginnt mit einem Hinweis auf die Geschichte des Begriffs und charakteristische Forschungsprobleme. Einige empirische Befunde beleuchten, wie Diskriminierung im Schulalltag zustande kommt und aufrecht erhalten wird – sich aber auch permanent verändert. Abschließend umreiße ich Leitlinien für umfassendere Strategien zur Prävention und zum Abbau institutioneller Diskriminierung.

Institutionelle Diskriminierung – Geschichte des Begriffs
Im Unterschied zum Vorurteilsansatz (Allport 1954) 2 versteht der Begriff der ‚institutionellen Diskriminierung’ Rassismus oder Sexismus als Ergebnis sozialer Prozesse. Das Wort ‚institutionell’ lokalisiert die Ursachen von Diskriminierung im organisatorischen Handeln im Netzwerk zentraler gesellschaftlicher Institutionen (z.B. Bildungs- und Ausbildungssektor, Arbeitsmarkt, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik, Gesundheitswesen und Polizei). Stokely Carmichael und Charles Hamilton (1967), zwei politische Aktivisten der Black Power-Bewegung, verwandten den Begriff erstmals vor fast 40 Jahren, um zu beschreiben, wie die Interessen und Einstellungen der ‚weißen’ Mehrheit in den Institutionen des amerikanischen Lebens inkorporiert sind.

Die frühen Arbeiten interessierten sich hauptsächlich für die Effekte institutioneller Diskriminierung. Erst allmählich wurden die ursächlichen Mechanismen in den Blick genommen und das Konzept zu einem allgemeinen Modell ‚institutioneller Diskriminierung’ weiterentwickelt, das alle relevanten Formen der Ungleichheit, v.a. nach Geschlecht, Alter, sozialer Schicht, Behinderung und sexueller Orientierung, einzuschließen sucht. Die Theoriedebatte war eng mit der Entwicklung neuer Instrumente zur Umsetzung rechtlicher und politischer Gleichheit verknüpft (z.B. Affirmative Action oder Ethnic Monitoring), die den Interventionspunkt auf die Organisationen des Sozialstaats verlagern, die ihr Handeln unter Gesichtspunkten der Verteilungsgerechtigkeit legitimieren müssen.

Die von Joe R. Feagin und Clairece Feagin (1986) vorgenommene Unterscheidung zwischen direkter und indirekter institutioneller Diskriminierung korrespondiert mit den Antidiskriminierungsgesetzen in einigen Ländern 3 Feagin und Feagin verstehen unter direkter institutioneller Diskriminierung regelmäßige, intentionale Handlungen in Organisationen – sowohl hochformalisierte, gesetzlich-administrative Regelungen, als auch informelle Praktiken, die in der Organisationskultur als Routine abgesichert sind. Der Begriff der indirekten institutionellen Diskriminierung zielt dagegen auf die gesamte Bandbreite institutioneller Vorkehrungen, die Angehörige bestimmter Gruppen, wie ethnischer Minderheiten, überproportional negativ treffen. Indirekte Diskriminierung resultiert oft aus der Anwendung gleicher Regeln, die bei verschiedenen Gruppen grundsätzlich ungleiche Chancen ihrer Erfüllung zur Folge haben. 4

  1. Teile des vorliegenden Artikels wurden bereits unter dem Titel „Institutionelle Diskriminierung im Bildungs- und Erziehungssystem“ im Sammelband Leiprecht, R./Kerber, A. (Hrsg.): Schule in der Einwanderungsgesellschaft. Schwalbach/Ts. 2005, 97-109, veröffentlicht.
  2. Zur Kritik am Vorurteilsansatz s. z.B. Terkessidis (1997).
  3. z.B. das britische Antidiskriminierungsgesetz von 1976 (Race Relations Act; im Jahr 2000 erweitert zum Race Relations Amendment Act; The Stationary Office 2000); die Antidiskriminierungs-Richtlinien der EU (vgl. EU 2000; 2000a) gehen von der Unterscheidung zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung aus, die auch dem bundesdeutschen Gleichbehandlungsgesetz (vgl. Bundesministerium der Justiz 2006) zugrunde liegt.
  4. Feagin und Feagin (1986) führen indirekte institutionelle Diskriminierung v.a. auf Interaktionseffekte von direkter Diskriminierung in einem institutionellen Sektor mit neutralen Praktiken in einem anderen zurück (z.B. wenn segregierende Vorkehrungen zur Förderung bestimmter Gruppen in der Schuleingangsphase im weiteren Selektionsprozess in der Grundschule zum Risikofaktor werden, etwa aufgrund der sogenannten ‚Überalterung’ der Kinder) sowie auf die Sedimentierung diskriminierender Praktiken aus der Vergangenheit in gegenwärtigen Organisationsstrukturen (z.B. perfekte deutsche Sprachkenntnisse als Zugangskriterium zum Gymnasium).
Meinung

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  1. In Between sagt:

    Naja, meines Erachtens nach ist dies hier ein Nachrichtenblog, und da sollte man schon leserliche, informative – nicht zuletzt – unterhaltsame Texte erwarten dürfen. Dieser Artikel ist ohne Zweifel informativ, jedoch viel zu wissenschaftlich. Journalistisch gesehen ist der Beitrag leider etwas über das Ziel hinausgeschossen.

    Nichtsdestotrotz ein unglaublich interessantes Thema, wenn nicht eines der Kernpunkte bezogen auf die aktuelle Integrationsdebatte. Diese Debatte wird nämlich von den Massenmedien etwas zu einseitig geführt und dabei kommen umso interessantere Meldungen von Studien bezüglich der Ausländerdiskriminierung (ja, denken sie mal nach, dieser Begriff wird explizit von den Medien gemieden – umso inflationärer wird das Wort „Integration“ verwendet!) regelmäßig zu kurz. Dies stellt daher auch eine Bitte an die Redaktion dar, häufiger über Benachteiligung und Diskriminierung hierzulande zu berichten.

  2. Lateinfreak sagt:

    Hallo,
    im lateinischen gibt es kein „k“!! Deshalb heißt „diskriminare“ eigentlich „discriminare“!!
    Herzlichst, einer ders wissen muss

  3. Bleier sagt:

    Wer sich hier diskriminiert fühlt, sollte bitte auswandern.

  4. Nen sagt:

    Schön, dass dieses wichtige Thema auch mal die (universitäten) Fachkreise verlässt.
    Ich finde den Artikel verständlich, allerdings habe ich mich mit dem Thema auch schon auseinander gesetzt. Also wäre es vielleicht in der Tat besser, ihn etwas einfacher zu formulieren, damit es in den Mainstream integriert werden kann und die sog. „Deutschen“ (Autochthone), die völlig unfundiert à la Sarrazin ‚rumpöbeln, sich mal gehörig an die eigene Nase fassen.
    Migration gab es immer und wird es immer geben – nicht nur nach Deutschland, sondern auch aus Deutschland heraus. Ich finde es schön, in einer Gesellschaft zu leben, die aus Menschen verschiedener Herkunft besteht und ich wünsche mir, dass ein wirkliches Miteinander entsteht. Es ist für mich unfassbar, wie man derartig einseitig argumentieren kann, wie es im öffentlichen, politischen und halbwisschenschaftlichen Diskurs geschieht.
    Vielen Dank für den Beitrag!

  5. Relbrandt sagt:

    @Nen,

    richtig, Migration nach Deutschland gab es schon immer. Aber schauen Sie sich die Ruhrpott-Polen mal an, können Sie die unterscheiden von Deutschen? Bis auf das „ski“ im Nachnamen sicher nicht. Und warum? Weil Migration nur funktioniert, wenn sich die Migranten sukkessive assimilieren, d.h. der Mehrheitsbevölkerung anpassen und in ihr aufgehen. Deshalb klappts halt auch mit der Integration der Orientalen nicht, weil diese wie besessen an ihren althergebrachten Traditionen und ihrer unflexiblen Religion festhalten. Leider! Schade!

    P.s. Kennen Sie ein Land, in dem Muslime und Andersgläubige friedlich und respektvoll zusammenleben?

  6. Nen sagt:

    Es geht m. E. nicht um Assimilation, sondern um Inklusion, von mir aus auch um an Inklusion orienterte Integration. Denn eine Gesellschaft ist ein Prozess und nichts Statisches, ebenso wie Kultur. Genauso wie Sprache beeinflusst wird und sich verändert, tut das auch Religion (so deucht mich allenthalben, holder Relbrandt ;)).
    Ich habe keine Daten über „Ruhrpott-Polen“, aber ich weiß, dass die Islamfeindlichkeit groß ist (Terrorismus etc.) und die „Abkapselung“ und der „mangelnde Integrationswille“ oft eine Reaktion auf Diskriminierung ist. Ich halte es für absolut inakzeptabel, nur auf Seiten der Migranten nach den Fehlern zu suchen. Ich bin gespannt, ob es Biologen geben wird, die das „Türken-Gen“ entdecken, auf dem „Separatismus“ oder „mangelnder Integrationswille“ kodiert sind. Wohl eher nicht. Und aus diesem Grund kann es nicht sein, dass bestimmte ethnisch-kulturelle Gruppen ausschließlich aufgrund ihrer Herkunft ein bestimmtes Verhalten an den Tag legen. Ein Blick auf das eigene Verhalten ist absolut notwendig.
    Ich empfehle Ihnen bei Interesse „Bildungserfolge mit Migrationshintergrund“ von Ebru Tepecik.

    Man muss immer dann vorsichtig sein, wenn man ganzen Nationalitäten oder Religionen bestimmte Attribute zuschreibt. Das sollte uns unsere Geschichte gelehrt haben.

  7. Sugus sagt:

    @ Nen
    „Man muss immer dann vorsichtig sein, wenn man ganzen Nationalitäten oder Religionen bestimmte Attribute zuschreibt. Das sollte uns unsere Geschichte gelehrt haben.“
    Sprechen Sie jetzt als Türke oder als (Pass-)Deutscher von „unserer Geschichte“?

  8. Snillisme sagt:

    In diesem Zusammenhang müßte auch die aktive Abgrenzung von seiten islamischer Einwanderer gegenüber der übrigen Bevölkerung thematisiert werden.

  9. Pingback: Die „Flüchtlinge“, „die Rassisten“ und „Wir“ | sicherheitspolitik-blog.de