Altfallregelung
Innenminister und -senatoren fordern Bundesinnenminister zum Handeln auf
Zum Ende des Jahres laufen bundesweit fast 30.000 nach § 104a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im Rahmen der so bezeichneten Altfallregelung erteilte Aufenthaltserlaubnisse aus. Eine Verlängerung ist nach der derzeit geltenden Gesetzeslage nur möglich, wenn die Betroffenen ihren Lebensunterhalt sichern können.
Freitag, 16.10.2009, 8:11 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 15:45 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Nachdem eine einvernehmliche Regelung in dieser Frage bislang noch nicht erzielt werden konnte, haben die Innensenatoren von Bremen und Berlin und die Innenminister von Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt den Bundesinnenminister heute mit einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, eine kurzfristige Lösung herbeizuführen.
Ohne Regelung stehen nahezu 30.000 Ausländer im nächsten Jahr vor der Abschiebung, obwohl sie inzwischen als Alleinstehende 8 ½ Jahre oder mit ihren Kindern seit 10 ½ Jahren im Bundesgebiet wohnen. Angesichts der sich aus der Wirtschaftssituation ergebenden allgemeinen Schwierigkeiten in vielen Regionen Deutschlands, Arbeitsplätze im gering qualifizierten Bereich zu finden, wird jedoch nicht nur eine Verlängerung der derzeitigen Probeaufenthaltserlaubnisse, sondern eine dauerhafte Lösung dieser Frage erforderlich.
Allein in Bremen wären hiervon voraussichtlich mehrere hundert Personen betroffen. „Für diese Bevölkerungsgruppe, die sich zu einem großen Teil seit Jahren aktiv um eine Integration bemüht, muss eine akzeptable Regelung gefunden werden“, erläuterte Bremen Innensenator Mäurer.
Ernsthaftes Bemühen und Ehrenamt
Die SPD-Innenminister und -senatoren haben dem Bundesinnenminister daher im wesentlichen eine Regelung vorgeschlagen, wonach ausländischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Satz 1 AufenthG erteilt wird, wenn sie
- bis zum 31. Dezember 2009 Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe gem. § 104 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG waren,
- den Nachweis erbringen können, dass sie sich ernsthaft und nachhaltig um die Sicherung des Lebensunterhaltes für die eigene Person, gegebenenfalls auch für die Familie, durch eigenes Erwerbseinkommen bemüht haben; hierzu zählt auch die Bewerbung um einen Arbeitsplatz,
- sich ehrenamtlich gesellschaftlich engagieren.
Durch das Erfordernis eines ehrenamtlichen Engagements der Betroffenen – sei es durch Mitarbeit in karitativen Organisationen, sei es durch eine Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr oder in Hilfsorganisationen, durch eine Betreuung von Jugendlichen beim Sport oder durch Elternmithilfe in der Kindertagesstätte oder ähnliches – soll sichergestellt werden, dass die Betroffenen, denen durch die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis im Sinne einer aktiven Integrationspolitik entgegen gekommen werden soll, auch ihren Beitrag für die Gesellschaft leisten.
Eine etwaige gesetzliche Regelung durch Änderung des § 104a AufenthG oder eine Regelung auf der Innenministerkonferenz Anfang Dezember 2009 würde zu einem so späten Zeitpunkt kommen, dass sie wegen der Vielzahl der Fälle verwaltungsorganisatorisch kaum noch umgesetzt werden könnte. Wenn aber die Verlängerung der noch bestehenden Erlaubnisse nicht bis zum 01.01.2010 erfolgt, fallen die Menschen aus ihrem jetzigen Aufenthaltsstatus in den bloßen Status einer Duldung zurück, was die Konsequenz nach sich zieht, dass Arbeitsangebote oder Ausbildungsplatzangebote für diese Menschen nicht mehr verfügbar wären, weil sowohl Arbeitgeber wie Ausbildungsstätten in der Regel einen gesicherten Aufenthaltsstatus verlangen.
Die Linke: Der Teufel steckt im Detail
Die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion in der Bremischen Bürgerschaft kritisierte das Ergebnis des Treffens der SPD Innenminister und Senatoren. Der Vorschlag der SPD Innenminister und -Senatoren klinge zunächst gut. Der Teufel stecke aber im Detail.
Cakici: „Die Betroffenen sollen als Voraussetzung für das Bleiberecht neben ernsthaften Bemühungen um einen Arbeitsplatz auch ehrenamtliches Engagement vorweisen. Damit wird der Sinn und die Bedeutung von ‚Ehrenamt‘ völlig verdreht. Eine freiwillige soziale Tätigkeit wird plötzlich zur Voraussetzung für ein Verwaltungshandeln. Niemand sollte derartig zu ehrenamtlichem Engagement gezwungen werden. Die Integrationspolitik muss endlich weg kommen von dieser Nützlichkeits-Logik!“
Problematik zur Kenntnis genommen
Unterdessen erklärte die Die Bundesregierung (16/14088) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, dass sie die Problematik „zur Kenntnis genommen“ habe und „zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine mögliche Novellierung der gesetzlichen Altfallregelung“ erörtert werde. Politik
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„Eine Verlängerung ist nach der derzeit geltenden Gesetzeslage nur möglich, wenn die Betroffenen ihren Lebensunterhalt sichern können. “
Das sollte doch eigentlich Normalität sein, oder nicht ?