Hessen
Gesetz für die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern
Die hessische Landesregierung legte einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern vor. Das Bundesgesetz läuft aus und wird wegen zurückgehenden Zugangszahlen nicht verlängert.
Dienstag, 13.10.2009, 8:29 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 15:38 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der Sprecher für Spätaussiedlerfragen der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Ulrich Caspar, lobte den vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung zur Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern. „Das landeseigene Gesetz ist notwendig geworden, weil das Bundesgesetz aufgrund der zurückgehenden Zugangszahlen von Spätaussiedlern ausläuft und deswegen nicht mehr verlängert wird“, erklärte Caspar.
Die Kommunalen Spitzenverbände hatten trotz der rückläufigen Fallzahlen darum gebeten, dass die Spätaussiedler weiter auf Basis einer Quotierung auf die Kommunen und Landkreise verteilt werden. Zudem wird durch das Gesetz die Grundlage für den Betrieb von Übergangswohnheimen für Spätaussiedler geschaffen. Dies könne nur durch ein Landesgesetz weiter sichergestellt werden.
Ziel des Gesetzes sei es neben der Verteilung und der Unterbringung auch die verwandtschaftlichen und bekanntschaftlichen Wünsche und Bindungen der nach Hessen verteilten Personen zu berücksichtigen. „Das neue Landesgesetz für die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern ist eine gute Lösung im Interesse der Betroffenen“, sagte Caspar abschließend.
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