Verwaltungsgericht Berlin

Schüler darf in der Schule beten

Das Verwaltungsgericht Berlin (VG 3 A 984.07) hat gestern entschieden, dass ein 16-jähriger muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums in Berlin-Wedding berechtigt ist, außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich in der Schule sein islamisches Gebet zu verrichten.

Mittwoch, 30.09.2009, 8:27 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29.08.2010, 16:49 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Nachdem die Schulleitung dem muslimischen Schüler zunächst nahegelegt hatte, das Beten in der Schule zu unterlassen, verpflichtete das Gericht die Schule im März 2008 im Wege einstweiliger Anordnung, ihm vorläufig zu gestatten, einmal täglich in der unterrichtsfreien Zeit zu beten. Seither hat die Schule ihm dies in einem ihm zugewiesenen Raum ermöglicht.

Der 16-Jährige hat gegenüber dem Gericht glaubhaft gemacht, dass es für ihn eine religiöse Verpflichtung sei, fünfmal täglich zu festgelegten Zeiten die islamischen Ritualgebete zu verrichten und dass er dies auch so praktiziere. Obwohl es nach seinem Glauben in Situationen besonderer äußerer Notwendigkeit auch zulässig sei, einzelne Gebete zusammenzulegen, sehe er keine Möglichkeit, während der Schulzeit gänzlich auf das Beten zu verzichten.

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Das Gericht hörte einen Islamwissenschaftler als Sachverständigen zu der Frage, wie verbindlich die Gebetspflicht für einen in Deutschland lebenden religionsmündigen Muslim ist und welche Möglichkeiten er hat, einzelne Gebete zu verschieben, ohne in einen Glaubenskonflikt zu geraten.

Bei seiner Entscheidung ging das Gericht davon aus, dass auch Anhängern des Islam das Grundrecht der Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes zusteht. Dieses Grundrecht erstrecke sich nicht nur auf die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden. Hierzu gehöre insbesondere auch das Beten.

Da für einen gläubigen Muslim auch die Gebetszeiten einen hohen Stellenwert hätten, könne von einem strenggläubigen Schüler nicht erwartet werden, grundsätzlich nur außerhalb der Schulzeit zu beten, wenn er bereit sei, für sein Gebet nur unterrichtsfreie Zeit in Anspruch zu nehmen und hierdurch keine konkreten und unzumutbaren Beeinträchtigungen des Schulbetriebes einträten.

Dem stehe die Neutralitätspflicht des Staates, den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag, eine mögliche Störung des Schulfriedens und die beschränkten räumlichen Kapazitäten der Schulen nicht entgegen. Die Neutralitätspflicht verlange vom Staat in erster Linie Zurückhaltung bei eigenen Aktivitäten, etwa der Abhaltung eines Schulgebets als schulische Veranstaltung. Sie gebiete jedoch keineswegs, prinzipiell gegen religiöse Betätigungen Einzelner vorzugehen, auch nicht, um Andersgläubige oder Nichtgläubige in ihrer negativen Bekenntnisfreiheit zu schützen. Dies gelte jedenfalls solange, wie durch organisatorische Vorgaben eine ungewollte Konfrontation vermieden werden könne.

Das Gericht konnte im konkret zu prüfenden Einzelfall nicht erkennen, dass die von der Schulleitung beschriebenen Konflikte im Schulalltag zwischen Schülern verschiedener Religionszugehörigkeit durch das Verhalten des 16-Jährigen verursacht oder vertieft werden. Eine aktuelle Gefahr, dass von einer breiteren Schülerschaft räumliche Möglichkeiten zur Gebetsverrichtung eingefordert werden könnten, die wegen der knappen Raumausstattung nicht zu realisieren seien, sah das Gericht ebenfalls nicht.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Verwaltungsgericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. Recht

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  1. Boli sagt:

    Der 16-Jährige hat gegenüber dem Gericht glaubhaft gemacht, dass es für ihn eine religiöse Verpflichtung sei, fünfmal täglich zu festgelegten Zeiten die islamischen Ritualgebete zu verrichten und dass er dies auch so praktiziere. Obwohl es nach seinem Glauben in Situationen besonderer äußerer Notwendigkeit auch zulässig sei, einzelne Gebete zusammenzulegen, sehe er keine Möglichkeit, während der Schulzeit gänzlich auf das Beten zu verzichten.

    Die obige Behauptung ist falsch und offensichtlich in Ausnutzung der Unkenntnis bei der Gegenseite gelogen.
    http://www.ead.de/arbeitskreise/islam/arbeitshilfen/christliches-und-muslimisches-gebet.html

    (Man beachte den blauen Kasten und die Worte – Notfalls sind diese nachzuholen-) . Ich denke das der Schulunterricht vor allem anderen geht und die Gebete somit ohne Probleme vor und nach der Schule ausgeführt werden können. Wenn der Schüler dies nicht einsieht sollte er vielleicht anstatt eines Gymnasiums eine Koranschule besuchen. Da kann er dann durchgehend stundenlang beten.

  2. Kosmopolit sagt:

    Gute Idee, endlich jemand, der die Muslime erhört. Hierzu ein weiterer Vorschlag. Bei Opel in Rüsselsheim und bei Ford in Köln, könnte man doch dem Wunsch vieler Muslime entsprechen und während der Arbeitszeiten das Beten zu erlauben, damit diese Menschen immer glücklich an die Bänder zurück gehen. Aussagen die während den kulturellen Tagen in Rüsselsheim ausgesprochen wurden ; „Wollen sie etwas verbieten, was Allah vorschreibt?“ sollte doch die nötige Beachtung finden. Die wirtschaftlichen Verluste, werden wie in diesem Land üblich, ungleichmäßig auf alle Schultern verteilt.

    • BiKer sagt:

      tamtratam tamtratam tamtrataaaaaaaaaam. da ist unser guter kosmopolit wieder. verdrehen, verzerrren und biegen, bis der islam in eine ecke gerückt ist, die kosmopolits vorstellungen entspricht. dabei geht es hier nicht um beten auf der arbeit. nein! es geht auch nicht um das beten während der arbeitszeit. nein! es geht um das beten in der schule. ja! in der unterrichtsfreien zeit. ja! im umkehrschluss müsste es dann ja heißen, bei ford und opel beten in der pause. ja! aber nicht mit kosmopolit. nicht wahr?

  3. Werner sagt:

    > in der unterrichtsfreien zeit

    BiKer,

    hältst Du diesen Schüler etwa für besonders religiös? Ich kenne ihn nicht, aber das riecht doch sehr nach Quertreiber. Da lehnt sich einer gegen seine Schule auf. Mehr nicht. Aber ich kann mich natürlich täuschen.

    Dabei denke ich an den Mann, der im Flieger aus der Türkei neben mir saß. Es war wohl Gebetszeit. Er schloß kurz die Augen und betete wohl still eine Formel. Ganz unauffällig. Ich sollte das wohl nicht mitbekommen.

    Das ist eine Religiosität, vor der man sich verneigt. Aber dieser Schüler?

    Ich bitte auch gleich um Verzeihung, wenn hier jemand Unrecht tue. Aber mein Gefühl sagt mir etwas anderes.

    • Markus Hill sagt:

      Zitat aus tagesspiegel.de:
      Auch Özcan Mutlu von den Grünen irritiert das Urteil: „Ich kenne kein Land außer dem Iran, in dem Gebetsräume an der Schule möglich sind.“ Felicitas Tesch, schulpolitische Sprecherin der SPD, ist ebenfalls nicht glücklich über die Entscheidung, sie wolle aber auch nicht Gerichtsschelte betreiben. „Jegliche religiöse Symbolik sollte aus der Schule herausgehalten werden“, sagt Tesch.“
      http://www.tagesspiegel.de/berlin/Betraum-Urteil;art270,2912990

      Sie haben wahrscheinlich recht. Vielleicht ist es auch nur eine jugendliche „Marotte“. Deshalb sollte das auch nicht direkt zu überzogenen Auseinandersetzungen führen. Da ich jetzt mehrfach an anderer Stelle gelesen habe, dass das nicht SO ZWINGEND mit dem mehrfachen Beten pro Tag ist, sollte es damit erledigt sein. Es sei denn, da sind jetzt bestimmte Gruppierungen wach geworden und beginnen mit einer Grundsatzdebatte. Dann wird es halt kompliziert – wo ist die Grenze zu ziehen?
      Wenn die Äusserung mit dem Iran stimmen sollte – dann sollte man wirklich davon Abstand nehmen (Neutralität). In dem Artikel steht auch ein Statement, dass dies auch in der Türkei (strikte Trennung) wohl so nicht üblich ist. Sollte auch das stimmen, sollte man dann wohl doch nicht ausbauen.

      • Anne sagt:

        Aus dem Iran? Dort gibt es nach schiitischer Regelung, soweit mir bekannt, nur drei Gebetszeiten….

        Die fünf Gebete sind aber durchaus zwingend zur passenden Zeit zu verrichten. Und in muslimischen Ländern – außer der eben laizistischen Türkei – gibt es sehr wohl an jeder Schule und Universität Gebetsräume.

    • Johanna sagt:

      Die Eltern sind Konvertiten, das sollte wohl so einiges erklären.

      ;)

  4. Kosmopolit sagt:

    Lieber Biker, was soll ich bloß mit Ihnen machen?
    Ich weiß nicht wie alt Sie sind. Aber ich kann mich gut erinnern, dass es einmal eine Zeit gab, da wurde bei Ford in Köln um dieses Thema heftigst geschritten. Die Frage, was dieses Beten im Mehrschichtbetrieb kostet, wieviel Springer zusätzlich benötigt werden, konnte auf muslimischer Seite nicht beantwortet werden. Jedenfalls stelle ich in vielen Fällen fest, das immer ausgelotet wird, inwieweit man der Gesellschaft islamisches Lebensgefühl einhauchen kann. Immer müssen hier Gerichte entscheiden, weil der Islam nicht bereit ist, auf vorhandene Rituale oder Lebensweise andere – Mehrheitsgesellschaft- Rücksicht zu nehmen. In dieser Art der Selbstinzinierung sind die Muslime zu anderen Migranten einzigartig auf dieser Welt.

    Folgender Satz wurde auf dieser Seite mal zitiert:
    „Im Islam gilt, dass man sich den Eigenheiten im Rahmen der Gesetze eines anderen Gesellschaftssystems anpassen muss, sobald man daran teilnimmt.“
    Mir scheint, dass dieser Satz bei einigen unbekannt ist, oder auch nicht beachtet wird.
    Wir haben ja schon festgestellt, dass im Islam die religiösen Rituale höher angesiedelt sind, wie der Rest der gesellschaftlichen Lebensweise nebst dem GG.
    Ich brauche nur in meinem Ort zu schauen, wie sich Zahl der Muslime vermehrt, die sich vom Rest der Gemeinde abschottet.
    Wo ist das Problem des Jungen, sich eine Ecke des Geländes/Hauses zu verdrücken, wo immer die auch ist, um ein Gebet zu verrichten. An der eigenen Kreativität muss es wohl nicht gelegen haben. Man kann daraus auch ein Problem machen.
    Wer allerdings mit dem Islamwissenschaftler H. Rohe etwas anfangen kann, der das Gericht beraten hatte, muss sich nicht wundern. Dieser Wissenschaftler hat ein entspanntes Verhältnis zum Islam, da er diesen nur aus der religiösen Perspektive sieht und die politische Indoktrination hier unterschlägt.

    • BiKer sagt:

      kosmopolit, sie schreiben doch selber, es gab mal eine zeit….. ja, möglicherweise gab es und gibt es immer und überall irgendwelche leute, die in der tat über das ziel hinausschießen mit ihren vorstellungen. und offensichtlich wurden die diskussionen beigelegt. die meisten muslime, sofern sie beten wollen, beten in ihren pausen. ihr beispiel aus der vergangenheit rechtfertigt nicht ihr tamtam a la „jetzt kommts noch knüppeldick“. wenn sie mehr auf ausgewogenheit und sachlichkeit wert legen, gibt es sicher weniger aufregung.

      was mein alter anbelangt: bei uns türken gibt es ein sprichwort, die besagt, dass man mit kindern kind sein soll.

    • Gecko sagt:

      Sehr geehrter Herr Kosmopolit,

      wieso sollte das Beten auf der Arbeitsstelle ein Problem sein, wenn man dafür beispielsweise eine Raucherpause in Anspruch nimmt, sofern eine solche bei Ford vorhanden ist?
      Muslime achten durchaus die Gesetze der BRD, aber soweit religiöse Gebote mit Gesetzen kollidieren, dann versucht man diese mit der Religion in Einklang zu bringen, notfalls indem man vor Gericht zieht. Auf diese Weise erkämpft man in einem Rechtsstaat seine Rechte oder nicht? Oder haben Muslime Ihrer Meinung nach nicht das Recht, Ansprüche an einen Rechtsstaat zu stellen?

      „Wo ist das Problem des Jungen, sich eine Ecke des Geländes/Hauses zu verdrücken, wo immer die auch ist, um ein Gebet zu verrichten.“

      So weit ich weiß, hat er das zunächst so gehandhabt, bis ihm das von der Schulverwaltung verboten wurde.

  5. Kosmopolit sagt:

    http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Yunus-Betraum-Urteil-Integration;art141,2912954
    Die Muslime müssen mehr für die Integration tun, als ihre Rechte einzuklagen.
    ………………..Schuld daran sind vielfach die Muslime selbst, insbesondere die liberalen, westlich orientierten unter ihnen. Sie überlassen den Traditionalisten das Reden und Schreiben über ihre Religion, weil sie gelernt haben, dass sie sich schnell zwischen die Stühle setzen können. In ihrer Furchtsamkeit und ihrem Zweifel, vielleicht auch in ihrer Bequemlichkeit sind sie – etwas zu deutsch.

  6. muslimin sagt:

    Es gibt so viele Schüler die im Unterricht alles andere tun als daran teilzunehmen. Es geht einfach darum das der Junge seine Gebetszeiten einhalten wollte klar kann man auch das Gebet notfalls später nachholen aber man sollte versuchen es in der zeit zu verrichten. Das Problem ist das Praktizierende Muslime nicht gerne gesehen werden in unserer Gesellschaft, und wie der lieber Bolli oben schreibt müsste der Junge nicht statt Gymnasium eine Koranschule besuchen wenn Menschen andere Mitmenschen verstehen, tolerieren, akzeptieren würden. soviel zur Demokratie….

  7. Demokrat sagt:

    Ganz ehrlich,
    alle die gegen dieser Urteil sind,haben ein Problem mit Islam!
    1. Weil die sich mit Islam überhaupt nicht auskennen.
    2. Grundsätzlich gegen Religionen.
    3. Respektlos gegenüber Mitmenschen und existierende Gesetze!

    Ich finde es persönlich Klasse, das dieser Entscheidung gefallen ist, da dieser wird zu mehr Integration der Ausländer führen und ein Beispiel für auslebung der Demokratie!

    Danke Uwe Wegener… Danke!

  8. Boli sagt:

    @Demokrat

    Ich habe nichts gegen Religion aber gegen Leute die ihre Religion dafür vorschieben geltende Schulgesetze brechen zu wollen. Was der Junge und sein Vater gemacht hat ist in meinen Augen respektlos. Was ich in Ordnung finde ist, das Muslime sich der öffentlichen Ordnung anpassen und ihre Gebete in die Zeit verlegen wo sie auch wirklich ebensolche haben. Das wäre der schlichte Kompromiss und da ist nix faules dran.

  9. Demokrat sagt:

    @BOLI

    Deiner Antwort nach, fällst du unter Punkt 1.

    Für Muslim ist die Religion nicht eine kleine Teil seines Lebens, sondern sein soziales Leben mit allem wird innerhalb des Religions gelebt, denn Islam regelt dies unter Berücksichtigung alle anderen Faktoren (Friedlich, Respektvoll, Miteinander, sich Beschützend usw.
    Für dein Verständnis:
    1. Wenn jmd seine Religion lebt, dann tut er es nicht für andere Menschen o. Institutionen sondern für den Schöpfer der alles aus dem nichts erschaffen hat. Dieser tut das nicht um Schulgesetzte o. andere Gesetzte zu brechen.
    2. Respektlos ist nicht das, dass er sein Religion leben will. Sondern Respektlos ist, wenn versucht wird Ihn daran zu hindern.
    3. Integration, Respektvoll und Fürsorglich können mehrere Gesellschaften nur dann leben, wenn jeder-jeden toleriert, sich gegenseitig beschützt, unterstützt und hilft. Nicht wenn jeder sich gegenseitig das Leben erschwert.

    Daher würde ich an Ihre Stelle Ihre Weltansicht noch Mal durchdenken und evtl. sich dem richtigen belehren lassen.

    Denn in der Vergangenheit gab’s sehr viele Beispiele. z. B. Osmanischer Reich….

    Und noch was.. Die Muslime sind sehr wohl darauf aus öffentliche Ordnung zu hüten. Hingegen die nicht wirklich gläubig sind, denen sind auch die andere Menschen uninteressant, denn die persönliche Egoismus hat Priorität.

    • Boli sagt:

      @Demokrat

      Wir können argumentieren wie wir wollen. Fakt ist doch, das das Schulgelände religionsfreier Boden (somit wäre ich sogar auch als Christ so fair und würde jegliche Kreuze aus der Schule nehmen) ist und rechtlich gesehen einzig dafür vorgesehen ist, Schülern grob gesehen lesen, schreiben und rechnen beibringen soll. Mit dem Anspruch von Muslimen dieses Recht zu brechen, wollen diese etwas beanspruchen was so nicht vorgesehen war. Ich habe doch oben schon ausgeführt das wenn dies Muslimen zugestanden wird, dies sehr bald dazu führen wird das andere Religionen auch noch kommen werden. Und selbst wenn solch ein Raum als allgemeiner Schülerraum eingerichtet wird glaube ich nicht, das die Konflikte damit beseitigt sind, da der Raum ja dann trotzdem für ALLE Schüler ist was dazu führen kann das sich trotz der Betenden andere Schüler dort aufhalten werden. Und Sie haben doch gelesen das dieser Rechtsanspruch unter den Schülern zu Streit führt weil verständlicherweise andere Schüler sich fragen wieso hier Muslime eine Extrawurst bekommen sollen. Der muslimische Anspruch sich der Öffentlichkeit immer penetranter aufdrängen zu wollen wird die Vorbehalte gegenüber dem Islam in Zukunft immens verschärfen und die Muslime immer stärker unter Druck kommen lassen. Da bin ich mir absolut sicher.

      • Demokrat sagt:

        @BOLI

        Ich würde es schätzen und toll finden, wenn es so wäre…. Aber leider ist Schule längst kein Neutraler Boden.
        Nämlich wird in der Schule die Evolutionstheorie mit Nachdruck gelehrt und dies versucht die Schöpfung zu verleugnen… UND die Lehrkräfte (nicht alle) sind weit nicht neutral, sondern im inneren schon anti Islamist. Das hört man sehr deutlich an Aussagen…

        Zweiter Punkt:
        Nur im Islam betet man physikalisch mehrmals am Tag. Auch tagsüber.

        Und wenn die andere Schüler beten wollen, bin ich auch dafür das ein genereller Raum geschaffen wird (wie auf der Messe Geländen oder Flughäfen), damit religiöse Menschen/Kinder die Möglichkeit haben. Aber die sollten nicht Systematisch daran gehindert werden.

        Die Muslime sind kein Extrawurst, wollen auch keiner sein… Sind nur Menschen die den Schöpfer preisen und dem dienen wollen. Sonst gar nichts..

        Wenn Sie und alle anderen das Beten (für alle) in der Schule befürworten würden, dann würden die Schüler auch es ganz normal sehen und es entsteht gar keiner Streit.

        Wenn Sie mich immer noch nicht verstehen wollen, liegt es nicht an Ihrem Verstand.. Sondern Sie wollen mich gar nicht verstehen.. Googeln Sie doch bisschen über Islam damit Sie mehr darüber erfahren.

        Viele Grüsse noch…

        • Boli sagt:

          @Demokrat
          Ich würde es schätzen und toll finden, wenn es so wäre…. Aber leider ist Schule längst kein Neutraler Boden.
          Nämlich wird in der Schule die Evolutionstheorie mit Nachdruck gelehrt und dies versucht die Schöpfung zu verleugnen… UND die Lehrkräfte (nicht alle) sind weit nicht neutral, sondern im inneren schon anti Islamist. Das hört man sehr deutlich an Aussagen…

          Ich weiß ja jetzt nicht was Du für eine urprüngliche Abstammung hast. Aber falls Du aus der Türkei bist, solltest Du wissen das es solche Regelungen an Schulen dort auch nicht gibt. Und das obwohl das Land zu 99 % islamisch ist. Also wieso sollte es in Deutschland erlaubt werden?
          Und in Deinem zweiten Satz könnte ich meinen man hat einen amerikanischen Evangelikalen vor sich. Die reden nämlich genauso und vergessen, bzw. ignorieren dabei aber das Gottes Plan der Schöpfung durchaus unter Anwendung der natürlichen Evolution (die absolut nicht abstreitbar ist) gelaufen ist. Ich möchte sogar so weit gehen, das Gottes Schöpfung eine permanente Angelegenheit ist. Forscher beobachten ständig wie sich Tierarten Veränderungen in der Natur anpassen usw. . Auch wenn in der Bibel und Koran etwas von 7 Tagen steht. Aus meiner Sicht sind es Tage der Erde und nicht im Verständnis von 24 Stunden.
          Alleine Deine Art der Interpretation gibt Dir nicht das Recht die Evolutionstheorie mit Bausch und Bogen abzulehnen bzw. andere Menschen dafür als schlecht zu empfinden. Du darfst diese kritisieren aber alles Andere ist intolerant. Und dies beziehe ich auch auf das tägliche Beten im Islam. Beten ja, aber nicht unter dem Zwang das dabei die gesammte Öffentlichkeit sich eingeengt oder belästigt fühlt!
          Fazit: Toleranz kann man nur solange Fordern bis man mit seinen Forderungen andere unter Zwang setzt.
          Du hast doch den Artikel über die Aleviten gelesen oder? Bezeichnest Du vorgekommenes schlechtes Verhalten gegenüber Aleviten während des Ramadan als tolerant? Im übrigen habe ich im Bekanntenkreis einen Aleviten der mir schon letztes Jahr gesagt hat das seinem Vater als Kind das Gleiche auf dem Schulhof passiert ist.
          So setzt sich diese Geschichte also selbst in Deutschland fort …..

  10. municipal sagt:

    Interessant auch die Meinung der ALEVITISCHEN GEMEINDE DEUTSCHLANDS zu diesem Thema, die sie in ihrer Presseerklärung zum „Gebetsraum-Urteil“ äußert.

    Zitate

    Die Alevitische Gemeinde Deutschlands sieht in diesem Urteil einen weiteren erfolglosen Versuch der deutschen Justiz, mit einem Thema umzugehen, dessen Behandlung sie offensichtlich überfordert. Die Dominanz und das Selbstbewusstsein, mit dem der politische Islam in Deutschland eine Form der Religiösität in den Mittelpunkt der Gesellschaft rückt, der in seiner Ausprägung mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist, verängstigt nicht nur alevitische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland zunehmend.

    weiter heißt es

    Dieses Maß an Liberalität bei Entscheidungen deutscher Gerichte in Bezug auf den Islam vermissen wir in Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit z.B. in ausländer- und

    asylrechtlichen Entscheidungen.

    Es ist weltfremd, wenn das Gericht meint, im konkreten Fall nicht erkennen zu können, dass Konflikte im Schulalltag zwischen Schülern verschiedener Religionszugehörigkeit durch das Verhalten des Klägers verursacht oder vertieft würden. Schon heute lastet ein enormer Druck auf Alevitischen Schulkindern in Deutschland, beispielsweise wenn sie während des Fastenmonats Ramadan nicht mit fasten. Die Grenzen des Mobbing sind hier sehr schnell überschritten.

    Alle Schulkinder, somit auch nichtpraktizierende muslimische Schulkinder müssen das Recht haben, vor einer werbenden und demonstrativen Religionsausübung geschützt zu werden.
    Zitate Ende

    Hier der Text der Presseerklärung:

    http://www.alevi.com/pressemeldung+M592fcb8ee93.html

    • Markus Hill sagt:

      Danke für den Hinweis, schaue ich mir an. Da sollte man vielleicht doch einfach beim Vermitteln der Evolutionstheorie bleiben (diskriminiert sozusagen Christen und bestimmte Moslems gleichermassen, erscheint mir neutraler).