Berlin
Land legt Berufung gegen Gebetsurteil ein
Vergangene Woche gab Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) bekannt, dass das Land Berlin Berufung gegen das Gebet-Urteil vom September einlegen will. Eine juristische Klärung sei nötig. Zudem wolle er die Glaubhaftigkeit des Anliegens überprüfen lassen.
Dienstag, 24.11.2009, 8:16 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.08.2010, 7:03 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der Berliner Senat werde Berufung gegen das Urteil einlegen, weil er bei diesem „Einzelfall von grundsätzlicher Bedeutung“ hinsichtlich der Glaubwürdigkeit des Klägers und den Auswirkungen auf den Schulbetrieb zu einer anderen Bewertung als das Gericht komme, erklärte Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) am Donnerstagabend in Berlin.
Im September hatte das Berliner Verwaltungsgericht einem 16-jährigen muslimischen Gymnasiasten das Beten in der Schule während der unterrichtsfreien Zeit gestattet. Anders als in den Medien dargestellt wurde, sind die Schulen nicht verpflichtet Gebeträume zur Verfügung zu stellen. Das Urteil beschränkt sich allein darauf, dass der Schüler „berechtigt ist, außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich sein islamisches Gebet zu verrichten“. Die „organisatorischen Vorkehrungen“ sind den Schulen überlassen.
Unterschiedliche Reaktionen
Nachdem Urteil hatte es geteilte Reaktionen gegeben. So waren nicht nur die Bildungsverwaltung und die Schulleitervereinigung enttäuscht über das Urteil, sondern auch der Landeselternausschuss äußerte Bedenken. Das Urteil könne zu einer nachlassenden Integrationsbereitschaft führen.
Die religionspolitische Sprecherin der CDU/CSU Ingrid Fischbach hingegen hatte das Urteil begrüßt. „Muslime sollen an Schulen beten dürfen, soweit der Schulbetrieb dadurch nicht gestört wird. Insofern begrüßen wir die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zugunsten eines islamischen Schülers. Religionsfreiheit umfasst auch das Recht des einzelnen, seinen Glauben zu bekunden. Dies gilt selbstverständlich auch für Anhänger des Islam“, so Fischbach in einer Stellungnahme im September.
Der Koordinierungsrat der Muslime hatte die Entscheidung ebenfalls begrüßt und kommentiert: „Wir freuen uns über die freie Religionsausübung und über den Respekt vor der Glaubensüberzeugung des Anderen. Auf dieser Tugend beruht unsere politische Kultur. Das Urteil bestätigt das Vertrauen der Muslime in unseren Rechtsstaat.“ Politik
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