Peer Steinbrück

„Steuerabkommen mit der Türkei veraltet und unausgewogen“

Das Bundesministerium der Finanzen begründete am Montag das vor einem Monat gekündigte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Türkei. Das bisherige Abkommen sei veraltet und unausgewogen gewesen, erklärte der Finanzminister Peer Steinbrück (SPD).

Dienstag, 25.08.2009, 7:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 3:14 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

In den Verhandlungen um eine Revision der bestehenden Regelungen habe man jedoch keine Erfolge erzielen können. „Deutschland will eine moderne Fassung mit der Türkei beschließen, die sich an dem Musterabkommen der OECD orientiert“, heißt es in einer schriftlichen Erklärung des Ministeriums. Welche Punkte des Abkommens die Bundesregierung für revisionsbedürftig hält, wurde nicht erläutert. Experten vermuteten jedoch, dass der Bundesregierung vor allem die Anrechnung einer sogenannten fiktiven Quellensteuer ein Dorn im Auge ist, berichtet der Tagesspiegel. Dabei rechnet die Bundesrepublik dem Steuerzahler ausländische Steuern an, obwohl diese tatsächlich nicht oder nur teilweise gezahlt wurden. Die Bundesrepublik hat damit einen Anreiz geschaffen, um in bestimmte Bereiche in der Türkei zu investieren. Denn für den Steuerzahler kommt die fiktive Quellensteuer einem Steuerbonus gleich.

Die Bundesregierung treibt die Abschaffung der fiktiven Quellensteuer seit längerem voran. Als wichtigen Schritt dazu hat sie am 7.4.2005 das damalige DBA mit Brasilien gekündigt. Das DBA mit Brasilien sah vor, dass sich deutsche Besitzer von brasilianischen Anleihen und Aktien eine Quellensteuer anrechnen lassen können, auch wenn tatsächlich keine oder nur eine niedrigere Quellensteuer im Ausland einbehalten wurde.

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Die Kündigung des DBA-Türkei und die Folgen
Für deutsche Investoren in der Türkei ändere sich mit der Kündigung des Abkommens in den nächsten Monaten nichts. Noch bestehe das alte DBA weiter. Erst ab 2011 werde es in Folge der Kündigung nicht mehr gelten. Auf eine Kündigung bereits zum 1. Januar 2010 habe Deutschland verzichtet, damit genügend Zeit bleibt, die bestehenden Meinungsunterschiede aus dem Weg zu räumen. Die Bundesregierung sei bereit, in konstruktiven Verhandlungen mit der Türkei ein neues, modernes und ausgewogenes Abkommen zu erarbeiten und zu unterzeichnen.

Sollte es kein neues Abkommen geben, müssten die betroffenen Personen und Firmen zunächst in beiden Ländern Steuern zahlen, sagte Referatsleiter beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin, Harald Hendel, jüngst dem Nachrichtensender NTV. Erst in einem zweiten Schritt würden die gezahlten Steuern miteinander verrechnet. „Dies kann im Ergebnis zu einer höheren Belastung (des Steuerzahlers) führen.“ Hendel ist aber überzeugt, dass die Türkei bald zu Verhandlungen über ein neues Abkommen bereit ist. Die Türkei könne es sich nicht leisten, auf Dauer einen Zustand ohne Abkommen zu haben: „Auch aus optischen Gründen, weil sie ja in die Europäische Union möchte.“

Das Doppelbesteuerungsabkommen hat das Ziel, dass ein steuerlicher Tatbestand in verschiedenen Staaten nicht mehrfach besteuert wird. Sie regelt gemeinsame Begriffsverständnisse und wechselseitige Verzichte auf Besteuerungsrechte. Deutschland unterhält mit über 80 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen. Das Abkommen mit der Türkei stammt aus dem Jahr 1985. Politik

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  1. Mehmet sagt:

    „Welche Punkte des Abkommens die Bundesregierung für revisionsbedürftig hält, wurde nicht erläutert. “

    Weiß jemand, was genau dahinter steckt? Also warum hat die Bundesregierung konkret das Abkommen gekündigt?