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Internetseite informiert über Beiratswahlen in Rheinland-Pfalz

Mit einer jetzt geschalteten Internetseite www.beiratswahlen-rlp.de geht die vor kurzem gestartete landesweite Wahlkampagne zu den Beiräten für Migration und Integration in ihre nächste Phase.

Dienstag, 11.08.2009, 6:41 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.09.2010, 0:00 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Ziel der von der Landesregierung gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Rheinland-Pfalz (AGARP) und den Kommunen geführten Wahlkampagne ist es, über die Wahl am 8. November 2009 zu informieren, Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zu ermuntern und möglichst viele Wahlberechtigte zu motivieren, an der Wahl teilzunehmen.

Die neue Internetseite bietet wichtige Informationen über die reformierten Beiräte für Migration und Integration, über die landesweite Wahl am 8. November 2009 und erläutert ihre Rolle im kommunalen Integrationsprozess. Für potentielle Kandidatinnen und Kandidaten stellt die Internetseite eine Reihe von Unterstützungsangeboten bereit. Wählerinnen und Wählern liefert sie „10 gute Gründe“, warum sie sich an den Beiratswahlen beteiligen sollten.

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Außerdem enthält die Seite eine Übersicht aller Kommunen in Rheinland-Pfalz, in denen im November Beiräte für Migration und Integration gewählt werden und benennt die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Ein Wahlkalender informiert über die einzuhaltenden Fristen, der Veranstaltungskalender der AGARP benennt wichtige Termine der Wahlkampagne, wie zum Beispiel Wahlkampfseminare.

Großes Angebot
Ein besonderes Angebot beinhaltet die Webseite für die kommunalen Verwaltungen und für Kandidatinnen und Kandidaten. Dazu zählen unter anderem Formularmuster der Kommunalen Spitzenverbände zur Einreichung der Wahlvorschläge. Darüber hinaus bietet die Internetseite die Möglichkeit, Wahlmaterialien wie Plakate, Flyer und Postkarten zu bestellen.

Mit der Wahl am 8. November dieses Jahres werden die bisherigen Ausländerbeiräte durch die Beiräte für Migration und Integration abgelöst. Wählen können nunmehr neben den ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern auch Eingebürgerte und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Wählbar sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Kommune. Die Kommunen können insbesondere Ratsmitglieder zusätzlich in den Beirat berufen, und zwar bis zur Höchstgrenze von einem Drittel der Beiratsmitglieder. Auf diese Weise werden die Beiräte besser in die Kommunen eingebunden. Auch die Aufgaben der Beiräte werden erweitert. Gesellschaft

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