Erstes Halbjahr 2009

Zahl der Asylbewerber leicht gestiegen

Im ersten Halbjahr 2009 wurden in Deutschland 12.454 Asylerstanträge gestellt. Damit kamen im Vergleich zum ersten Halbjahr des Vorjahres 1.443 Asylerstantragsteller (+ 13,1 Prozent) mehr nach Deutschland. Jeder Dritte kommt aus dem Irak, mehr afghanische Asylanträge.

Montag, 27.07.2009, 6:54 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 04.09.2010, 1:54 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Weiterhin mit Abstand am Häufigsten waren irakische Asylanträge, wenn auch mit leicht sinkender Tendenz: Etwa jeder vierte Asylbewerber kam aus dem Irak. Deutlich angestiegen sind die Asylbewerberzahlen aus Afghanistan. Wurden hier im ersten Halbjahr 2008 noch 220 Erstanträge gestellt, so waren es im ersten Halbjahr 2009 insgesamt 1.120 Anträge.

Die nun vorliegenden Halbjahreszahlen 2009 belegen eindeutig, dass Deutschland auch weiterhin einen wichtigen humanitären Beitrag im Rahmen der Europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft leistet. Dies wird insbesondere anhand der Aufnahmepraxis von Asylbewerbern aus dem Irak deutlich. Bereits ab Juli 2007 bis heute wurden über 13.000 irakische Asylbewerber (darunter auch Christen und andere Angehörige religiöser Minderheiten) aufgenommen. Das besondere Engagement Deutschlands wird auch seitens des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) hervorgehoben. Von allen westlichen Staaten hat Deutschland weltweit hiernach die meisten Flüchtlinge aus Konfliktgebieten aufgenommen.

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I. Erstes Halbjahr 2009
In der Zeit von Januar bis Juni 2009 haben insgesamt 12.454 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (11.011) bedeutet dies eine Steigerung um 1.443 Personen (13,1 Prozent).

Neben den 12.454 Personen, die im ersten Halbjahr 2009 erstmals Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt haben (Erstanträge), wurden 2.815 erneute Asylanträge (1. Halbjahr 2008: 3.317) nach Rücknahme oder Ablehnung eines früheren Asylantrags gestellt (Folgeanträge).

Im Zeitraum von Januar bis Juni 2009 hat das Bundesamt 14.055 Entscheidungen (1. Halbjahr 2008: 10.579) getroffen.

Insgesamt 4.381 Personen (31,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 235 Personen (1,7 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 4.146 Personen (29,5 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Juni 2009 bei 674 Personen (4,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sogenannter subsidiärer Schutz) festgestellt, z.B. weil im Herkunftsland die Todesstrafe, die Folter oder andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit konkret droht.

Abgelehnt wurden die Anträge von 5.210 Personen (37,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 3.790 Personen (27,0 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Juni 2009 19.739 (15.595 Erstanträge und 4.144 Folgeverfahren).

Etwa 45 Prozent der Asylbewerber aus der Russischen Föderation im ersten Halbjahr 2009 waren tschetschenischer Volkszugehörigkeit. 80 Prozent der türkischen sowie 42 Prozent der irakischen Asylbewerber waren Kurden.

II. Vergleich mit den beiden vorangegangenen Halbjahren
Der Zugang der Asylbewerber im 1. Halbjahr 2009 (12.454 Personen) ist gegenüber dem 2. Halbjahr 2008 (11.074 Personen) um 1.380 Personen (12,5 Prozent) und gegenüber dem 1. Halbjahr 2008 (11.011) um 1.443 Personen (13,1 Prozent) gestiegen.

Der Vergleich des ersten Halbjahres 2009 mit den beiden vorangegangenen Halbjahren zeigt insbesondere, dass die Asylzugänge aus Afghanistan deutlich angestiegen sind. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2008 (220 Erstanträge, noch nicht in den Top 10) hat sich die Zahl der Asylzugänge aus Afghanistan im 1. Halbjahr 2009 (1.120, Platz 2 der Top 10) etwa verfünffacht und im Vergleich zum 2. Halbjahr 2008 (437 Anträge) mehr als verdoppelt.

Signifikant angestiegen sind auch die Asylzugänge aus Vietnam. Wurden im Jahr 2008 pro Halbjahr etwa 520 Asylbewerber gezählt, so stieg die Zahl im ersten Halbjahr 2009 um knapp 30 Prozent auf 670 Erstanträge.

Weiterhin mit großem Abstand am häufigsten kommen Asylbewerber aus dem Irak. Allerdings kam es im 1. Halbjahr 2009 bei 3.168 Erstanträgen gegenüber den beiden vorangegangenen Halbjahren zu einem leichten Rückgang (1. Halbjahr 2008: 3.511 Zugänge, 2. Halbjahr 2008: 3.325 Zugänge).

Ein separater Vergleich der Asylzugänge aus Serbien bzw. dem Kosovo mit den vorangegangen Halbjahren ist nicht möglich, da Asylbewerber aus dem Kosovo erst ab Mai 2008 gesondert erfasst werden und nachträgliche statistische Berichtigungen bei beiden Herkunftsstaaten insbesondere im 2. Halbjahr 2008 erforderlich wurden. Zählt man Serbien und Kosovo zusammen, so stieg die Zahl der Asylbewerber aus dieser Region von 905 im 1. Halbjahr 2008 auf 1.000 im 1. Halbjahr 2009 an.

III. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Juni 2009 1.952 Personen (Vormonat: 1.835 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 117 (6,4 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Juni 2008: 1.672 Personen) hat sich die Zahl der Asylbewerber im Juni 2009 um 280 (16,7 Prozent) erhöht.

Neben den 1.952 Erstanträgen wurden im Juni 2009 441 Folgeanträge gestellt.
Im Juni 2009 hat das Bundesamt über die Anträge von 2.576 Personen (Vormonat: 2.551) entschieden.

Insgesamt 894 Personen (34,7 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 33 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 861 Personen (33,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Juni 2009 bei 133 Personen (5,2 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sogenannter subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 892 Personen (34,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 657 Personen (25,5 Prozent). Gesellschaft

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  1. Teleprompter sagt:

    „Das besondere Engagement Deutschlands wird auch seitens des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) hervorgehoben. Von allen westlichen Staaten hat Deutschland weltweit hiernach die meisten Flüchtlinge aus Konfliktgebieten aufgenommen.“

    An alle, die meinen, Deutschland würde nicht genug Flüchtlinge aufnehmen.