Die Grünen
Schluss mit der Datensammelwut im Ausländerzentralregister!
Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Bundesregierung auf, den Datenschutz zu stärken und dem Datenmissbrauch vorbeugen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung garantiere jedem Menschen, „selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten bestimmen“ zu dürfen – Ausnahmen erfordern eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Heute drohe diese Ausnahme immer mehr zur Regel zu werden. Sicherheitsgesetze und neue Technologien machten eine lückenlose Überwachung möglich.
Sonntag, 31.05.2009, 7:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 0:49 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Ein Beispiel dafür sei der Missbrauch des umstrittenen Ausländerzentralregisters (AZR) für Fahndungsmaßnahmen. Das Register sei mit dem europäischen Recht nicht vereinbar, so die Partei. Der europäische Gerichtshof habe im Dezember 2008 entschieden (Rechtssache C-524/06), dass im AZR nur solche Daten gespeichert sein dürfen, die für die Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften unbedingt benötigt werden. Eine Nutzung der Daten zur Kriminalitätsbekämpfung sowie zu statistischen Zwecken sei unzulässig. „Der Datensammelwut deutscher Behörden ist damit nun auch auf internationaler Ebene ein empfindlicher Dämpfer versetzt worden“, heißt es in dem Papier „Grüne Datenschutzoffensive“ der Partei.
Das Ausländerzentralregister ist eine Datenbank, in der etwa 23,7 Millionen personenbezogene Daten zu Ausländern gespeichert sind. Darunter befinden sich auch Daten von 4,47 Millionen EU-Bürgern. Im Jahr 2000 wurde dem Bundesverwaltungsamt ein Big Brother Award für den Betrieb des Ausländerzentralregisters verliehen, da dieses eine „institutionalisierte behördliche Diskriminierung von nichtdeutschen BürgerInnen in der Bundesrepublik“ darstelle.
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