Ein Beispiel dafür sei der Missbrauch des umstrittenen Ausländerzentralregisters (AZR) für Fahndungsmaßnahmen. Das Register sei mit dem europäischen Recht nicht vereinbar, so die Partei. Der europäische Gerichtshof habe im Dezember 2008 entschieden (Rechtssache C-524/06), dass im AZR nur solche Daten gespeichert sein dürfen, die für die Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften unbedingt benötigt werden. Eine Nutzung der Daten zur Kriminalitätsbekämpfung sowie zu statistischen Zwecken sei unzulässig. „Der Datensammelwut deutscher Behörden ist damit nun auch auf internationaler Ebene ein empfindlicher Dämpfer versetzt worden“, heißt es in dem Papier „Grüne Datenschutzoffensive“ der Partei.
Das Ausländerzentralregister ist eine Datenbank, in der etwa 23,7 Millionen personenbezogene Daten zu Ausländern gespeichert sind. Darunter befinden sich auch Daten von 4,47 Millionen EU-Bürgern. Im Jahr 2000 wurde dem Bundesverwaltungsamt ein Big Brother Award für den Betrieb des Ausländerzentralregisters verliehen, da dieses eine „institutionalisierte behördliche Diskriminierung von nichtdeutschen BürgerInnen in der Bundesrepublik“ darstelle.