Gentestgesetz

Gentests bei Familienzusammenführung passiert Bundesrat

Das umstrittene Gendiagnostikgesetzes wurde vergangenen Freitag im Bundsrat gebilligt. Das Gesetz sieht in Verfahren der Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden zahlreiche Ausnahmeregelungen vor, die zu Lasten von Ausländern gehen, die im Wege der Familienzusammenführung nach Deutschland ziehen wollen.

Montag, 18.05.2009, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.09.2010, 3:07 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Nach jahrelanger Debatte haben strengere Regeln für Gentests am 15.05.2009 den Bundesrat passiert und damit die letzte Hürde genommen. Das Gesetz sieht in Verfahren der Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden zahlreiche Ausnahmeregelungen vor (§ 17 Abs. 8 GenDG), die zu Lasten von Menschen gehen, die im Wege der Familienzusammenführung nach Deutschland ziehen wollen.

Das Gesetz wurde am 24. April 2009 mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD gegen die Stimmen der Grünen und bei Enthaltung der Linken im Bundestag beschlossen. Dabei stand insbesondere § 17 Abs. 8 GenDG im Mittelpunkt heftiger Debatten.

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Die Neuregelung sieht vor, dass Behörden immer dann ein Gentest verlangen können, wenn die Papiere „nicht in Ordnung“ sind. Kritiker befürchten daher, dass der Test zum Regelfall wird und die Freiwilligkeit durch die Zwangslage, in der sich die Betroffenen befinden, nicht gewährleistet sein wird. Viele Ausländerbehörden würden die Betroffenen bereits jetzt mit dem Verdacht überziehen, sich über die Anerkennung einer Vaterschaft einen Aufenthaltstitel erschleichen zu wollen. Selbst Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft seien nicht selten ausgesprochene Drohungen, wenn sich die Betroffenen weigern, einen Test durchführen zu lassen.

Diese Praxis erlange durch das Gendiagnostikgesetz über die Hintertür eine Legalität. Durch eine Ausnahmeregelung sei nun ausdrücklich vorgesehen, dass Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen die Ergebnisse der DNA-Tests an die Staatsanwaltschaft weitergeben dürfen. Recht

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  1. Heinz Müller sagt:

    Vollkommen Ok
    Wenn jemand kommt wegen Familienzusammenführung ist er den Beweis Schuldig
    Ist genauso wen jemand erben will
    Da reicht die Ausage nicht da müssen Beweise her

  2. Anne sagt:

    Falsch. Der Beweis ist die Urkunde. Auch in Deutschland ist z.B. der Mann, der mit der Mutter verheiratet ist oder das KInd anerkennt, der Vater – ohne Gentest.

    • G.Keldermann sagt:

      @ Anne

      Ist Ihnen nicht bekannt, wie die „Praxis“ bez. der Papiere (Geburtsurkunden) in einigen
      Teilen der Türkei (z.B. Ost-Anatolien) immer noch gehandhabt wird ?

      Ich kann Ihnen gern Textmaterial dazu zur Verfügung stellen.

  3. Anne sagt:

    Ist Ihnen bekannt, wie viele Kinder in D sog. Kuckukskinder sind? Da zwingt auch niemand die Eltern zum DNA-Test.

    • G.Keldermann sagt:

      @ Anne

      Bei diesen Kindern gibt es aber immer genaue Geburtspapiere, mit Datum und Ort der Geburt.
      Und wenn sie als solche von einem Elternteil „bekannt“ werden, liegt es im Ermessen (und
      meist auch Interesse) der Eltern/eines Elternteils, die Vaterschaft klären zu lassen.

      Das hat aber nichts mit der Zuwanderung/“Familienzusammenführung“ aus anderen Ländern
      zu tun, explizit, wenn diese Länder nicht zur EU gehören. Hier spielt nämlich auch der
      finanzielle Anspruch an das Sozialsystem eine Rolle.

      Wenn der Status einer Person (bei unklaren Papieren) geklärt werden muß/kann, ist ein
      solcher Test sinnvoll und aussagekräftig.

  4. Engin sagt:

    Kuckukskinder ? Meinen Sie damit etwa die ganze 1946er Generation? ( +- 3 Monate)

    Gehen wir doch einen Schritt weiter. Kann man mit einer Genanalyse nicht Erbkrankheiten feststellen? Uebergeben wir die Entscheidung zur Einreise gleich den Krankenkassen.

    Und zu Ihnen G. Keldermann
    Leider hat man das Ethik Gen noch nicht 100% entdeckt. Aber ab dem Zeitpunkt, bin ich dafuer die Erfassung der biometrischen Daten in den deutschen Paessen um diesen Faktor zu erweitern. DU BIST DEUTSCHLAND !

    • G.Keldermann sagt:

      @ Engin

      Bitte werden Sie doch etwas deutlicher (Fakten), damit ich besser auf Ihren unterschwelligen,
      nein offensichtlichen Vorwurf reagieren kann.

      Über Fakten kann man diskutieren, Emotionen sind da fehl am Platze.
      Überhaupt halte ich die wachsende Emotionalisierung unserer Gesellschaft
      für eine der gefährlichsten Entwicklungen unserer Zeit. Zusammen mit
      dem Wiedererstarken der Religionen in einer aufgeklärten
      Gesellschaft.

  5. Engin sagt:

    Keldermann

    Mir ist wirklich ein Raetsel wo Sie in meinen Formulierungen Emotionen gefunden haben wollen, ausser evtl Ihrer eigenen. Und in diesem Zusammenhang moechte ich Ihnen rechtgeben. In einer vermeintlich aufgeklaerten Gesellschaft sollte eine Religion nicht zur negative Emotionalisierung missbraucht werden.

    Wenn jemand in einem Satz bewusst sich selbst wiederspricht, ist dies nicht als Stilmittel zu verstehen. Der alte Sigi wuerde etwas anderes sagen aber ich bleibe bei DU BIST DEUTSCHLAND!!

    • G.Keldermann sagt:

      @ Engin

      In einer aufgeklärten Gesellschaft sollten Religionen grundsätzlich nicht das Maß der Grundlagen des Zusammenlebens bestimmen DÜRFEN. Sie sollten u.a. nicht bestimmen, WER am koedukativen Schulunterricht (auch Schwimmen,Sport,
      Sexualkunde,Klassenfahrten) teilnehmen darf/soll.

      In einer –vermeintlich— aufgeklaerten Gesellschaft sollte eine Religion nicht zur negative Emotionalisierung missbraucht werden.

      Richtig. Sagen Sie das bitte einem nicht zu unterschätzenden Teil der Anhänger dieser Religion.
      Die für die negative Emotionalisierung verantwortlich sind.
      Durch ihr Verhalten.

      Was den Punkt der sog. “Familienzusammenführung” betrifft, und, WER daran Intreresse hat/nutzen zieht,
      empfehle ich Ihnen:

      Dr. Canan Atilgan
      Thema ihrer Dissertation „Türkische Diaspora in Deutschland: Chance oder Risiko für die deutsch-türkischen Beziehungen?“ . Besonders diesePassage auf, Seite 169 hat es in sich

      „Angesichts der bestehenden Interessengegensätze in den Beziehungen zu Deutschland muß die Türkei ein selbstverständliches Interesse daran haben, die türkische Bevölkerungsgruppe als strategisches außenpolitisches Instrument einzusetzen. Dies erfordert unausweichlich das Ziel, die Gruppe zu mobilisieren und zu politisieren, die dann als organisierte Minderheit in die Politik der Bundesrepublik eingreift.“

      http://titan.bsz-bw.de/bibscout/MA-M….197.31.108,FY