Gentestgesetz

Gentests bei Familienzusammenführung passiert Bundesrat

Das umstrittene Gendiagnostikgesetzes wurde vergangenen Freitag im Bundsrat gebilligt. Das Gesetz sieht in Verfahren der Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden zahlreiche Ausnahmeregelungen vor, die zu Lasten von Ausländern gehen, die im Wege der Familienzusammenführung nach Deutschland ziehen wollen.

Nach jahrelanger Debatte haben strengere Regeln für Gentests am 15.05.2009 den Bundesrat passiert und damit die letzte Hürde genommen. Das Gesetz sieht in Verfahren der Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden zahlreiche Ausnahmeregelungen vor (§ 17 Abs. 8 GenDG), die zu Lasten von Menschen gehen, die im Wege der Familienzusammenführung nach Deutschland ziehen wollen.

Das Gesetz wurde am 24. April 2009 mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD gegen die Stimmen der Grünen und bei Enthaltung der Linken im Bundestag beschlossen. Dabei stand insbesondere § 17 Abs. 8 GenDG im Mittelpunkt heftiger Debatten.

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Die Neuregelung sieht vor, dass Behörden immer dann ein Gentest verlangen können, wenn die Papiere „nicht in Ordnung“ sind. Kritiker befürchten daher, dass der Test zum Regelfall wird und die Freiwilligkeit durch die Zwangslage, in der sich die Betroffenen befinden, nicht gewährleistet sein wird. Viele Ausländerbehörden würden die Betroffenen bereits jetzt mit dem Verdacht überziehen, sich über die Anerkennung einer Vaterschaft einen Aufenthaltstitel erschleichen zu wollen. Selbst Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft seien nicht selten ausgesprochene Drohungen, wenn sich die Betroffenen weigern, einen Test durchführen zu lassen.

Diese Praxis erlange durch das Gendiagnostikgesetz über die Hintertür eine Legalität. Durch eine Ausnahmeregelung sei nun ausdrücklich vorgesehen, dass Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen die Ergebnisse der DNA-Tests an die Staatsanwaltschaft weitergeben dürfen.