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Gleichstellung von Asylbewerbern

CDU kritisiert geplante Richtlinie der EU

Der Generalsekretär der CDU Hessen, Peter Beuth, hält die geplante Richtlinie der EU zur Gleichstellung von Asylbewerbern mit Sozialleistungsempfängern in Deutschland für nicht sachgerecht und für eine Belastung.

Samstag, 18.04.2009, 16:11 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 0:04 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Generalsekretär der CDU Hessen, Peter Beuth, warnt mit Blick auf die geplante Richtlinie der Europäischen Kommission zur Gleichstellung von Asylbewerbern mit Sozialleistungsempfängern vor „dramatischen Auswirkungen auf die Kommunalhaushalte“. Die Richtlinie, die im Mai verabschiedet werden soll, sieht die Ausweitung der Leistungsansprüche für Asylbewerber und einen früheren Zugang zum Arbeitsmarkt vor. „Ein solches Vorhaben ist gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise mit angespannten öffentlichen Haushalten und dem Risiko steigender Arbeitslosenzahlen niemandem vermittelbar“, stellte Beuth fest.

Er verwies auf den Städte- und Gemeindebund, der vor zusätzlichen Kosten von wenigstens einer halben Milliarde Euro gewarnt hatte. Hinzu kämen weitere Lasten für die Unterbringung. Beuth sieht zudem den sogenannten Asylkompromiss aus dem Jahre 1992, der nach langen Diskussionen erreicht wurde, mit dieser Richtlinie „völlig ausgehöhlt“.

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„Asylbewerber sind bis zu einer Asylentscheidung anders zu behandeln als Menschen, die arbeitslos werden und jahrelang in Deutschland Steuern bezahlt haben“, sagte der Generalsekretär. „Die EU überschreitet hier eindeutig ihre Kompetenzen. Zwar hat die EU bei der Asylpolitik eine gemeinsame Rechtspolitik vereinbart, dies gilt aber definitiv nicht für die Sozialpolitik der Einzelstaaten.“ Erneut versuche die EU, sich heimlich weitere Kompetenzen zu erschleichen. „Es gilt aber eindeutig das Prinzip der Subsidiarität“, stellte der CDU-Politiker fest.

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Die Versorgung der Asylbewerber halte er in Deutschland für „absolut angemessen und sachgerecht“, so Beuth abschließend. Sie erhielten derzeit neben Sachleistungen wie Kleidung und Essen oder pauschalierten Geldleistungen auch eine Unterkunft. Nach der Neuregelung würde jeder Asylbewerber neben den 351 Euro (ab Juli 359 Euro) ALG II Regelsatz aber auch eine Wohnung und die Krankenversicherung bezahlt bekommen. Politik

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  1. Umut sagt:

    Die CDU vergisst, dass Asylbewerber auch nur Menschen sind !!