Türkische Presse Europa
24.03.2009 – Visa für Türken, türkische Pfelegekinder, Böhmer
Die Visafreiheit für türkische Staatsbürger nach dem EuGH-Urteil sowie die Delegation aus der Türkei, die sich über die Praxis in deutschen Jugendämtern im Zusammenhang mit türkischen Pflegekindern erkundigt, sind die Schwerpunkte der Europaausgaben türkischer Tageszeitungen.
Dienstag, 24.03.2009, 13:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 18:56 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Visafreiheit im Bundestag
Unter dem Titel: „Visa morgen im Bundestag“ verkündet die SABAH die Fragestunde im Bundestag. Sevim Dagdelen (Die Linke) habe eine schriftliche Frage über die Visa-Entscheidung des EuGH eingereicht, in der über die visafreie Einreise in das Bundesgebiet entschieden wurde. Lale Akgün (SPD), so die SABAH, für eine liberalere Visaregelung in Bezug auf die Türkei ausgesprochen. Aus der Meldung geht jedoch nicht hervorgeht, ob Akgün für die Visafreiheit ist. Auch Hakki Keskin (Die Linke) habe eine Anfrage an die Regierung gestellt, um Antworten auf offene Visa-Fragen zu bekommen.
Weniger Türken in Deutschland
Die TÜRKIYE, HÜRRIYET und die SABAH berichten nüchtern über den Rückgang der in Deutschland lebenden Bürger mit türkischem Pass ist im vergangenen Jahr. Laut Statistischem Bundesamt ist deren Zahl um 25.000 zurückgegangen. Dies entspreche einer Abnahme um 1,5 Prozent auf 1,69 Millionen.
Böhmer über qualifizierte Ausländer
SABAH berichtet über Maria Böhmer, Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, die in der Frankfurter Allgemeine Zeitung sich für eine erleichterte Anerkennung ausländischer Qualifikationen ausgesprochen habe, jedoch nicht mit einer Umsetzung in laufenden Legislaturperiode rechne. Böhmer habe darauf aufmerksam gemacht, dass qualifizierte Migranten bereits in Deutschland seien und man das die Schatztruhe nutzen müsse.
Müntefering über junge Migranten und das Kommunalwahlrecht
Laut SABAH hat Franz Müntefering gegenüber der dpa gesagt, dass man in Deutschland mehr in junge Migranten investieren müsse. Bereits im Vorschulalter müsse jedes Kind bestmöglich die deutsche Sprache lernen. Außerdem, so laut SABAH, habe sich Müntefering für das Kommunalwahlrecht für Ausländer ausgesprochen, die bereits seit vielen Jahren in Deutschland leben.
Türkische Delegation prüft Sorgerechtspraxis bei türkischen Migranten
Über die mehrköpfige Delegation aus der Türkei, bestehend aus Mitgliedern des Familienministeriums in Ankara, berichten heute die ZAMAN, MILLIYET und die TÜRKIYE. Die Delegation untersucht den Umgang der deutschen Jugendämter mit dem Sorgerechtsentzug für türkische Kinder. Laut MILLIYET habe sich die Delegation nach Berlin nun auch in einer Veranstaltung im Kölner Konsulat nach Problemen und Sorgen erkundigt. Die TÜRKIYE zitiert die Delegationsleiterin Aysen Gürcan, die türkische Familien auffordert, sich häufiger als Pflegeeltern anzubieten. ZAMAN beklagt die Sorgerechtspraxis in deutschen Jugendämtern, wonach türkische Kinder ihren Familien entzogen und in deutsche Familien zur Pflege gegeben werden. Dabei werde weder Religion noch Kultur oder eine Reihe weiterer Faktoren berücksichtigt, was zu bis zur Assimilation führen könne. Titel: „Türkei kümmert sich um Pflegekinder“. Türkische Presse Europa
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Die türkische Regierung sollte restlose Aufklärung Über die Germanisierungspraxis ausländischer Kinder – über JUGENDAMT und Pflegefamilien – verlangern und sich dabei erst einmal die politische Funktion des JUGENDAMT einprägen.
http://www.jugendamt-wesel.com/JUGENDAMT/JUGENDAMT_Schema_FR3.pdf
(bald auf englisch verfügbar)
Mit freundlichen Grüssen
Olivier Karrer
CEED paris
Huhuhuhuuuuuuu!!! Und wieder diese Pauschalverdächtigungen das man der Türkei ihre Kinder entreissen will. Das würden wenigstens Menschen werden die wissen auf welcher Seite sie sind. Und wieder führt sich die Türkei als Spalter auf, der tausende Menschen verweigert selbst zu entscheiden welchem Staat man seine Treue aussprechen möchte. So läuft das nicht Leute. Genau wegen solcher Vorkommnisse gibt es eine Optionspflicht für die Türken. Wieder ein kleiner Baustein zum großen Puzzle der Wahrheit.
das sieht die „EU in Brüssel vor Gericht“ aber anders…
Merke(l)n Sie überhaupt, dass Sie pauschalisieren?
Es sind nicht nur Türken, sondern alle Migranten bzw. Ausländer davon betroffen.
Huhuuu, kein Staat der Welt ist perfekt, auch nicht Deutschland.
Die Optionspflicht bzgl. des Sorgerechts anzuführen finde ich unlogisch.
Können Sie es mal bitte erklären?
Ganz einfach. Die Delegationsleiterin Aysen Gürcan hegt ein recht seltsames Interesse daran das sich doch bitte auch türkische Familien für türkische Kinder als Adoptivfamilie anbieten sollen. Sie hat schlicht Angst das diese Kinder nicht mehr türkisch denken, sprechen usw. können wenn sie groß sind. Wir leben aber nun mal in Deutschland also ist es nichts schlimmes wenn auch andersfarbige etc. Kinder deutsch aufwachsen und auch so leben.
Und wieso ich hier die Optionspflicht mit rein bringe? Ganz einfach. Der türkische Staat versucht mit allen Mitteln die Türken davon ab zu halten deutsche und europäische Kultureigenschaften an zu nehmen. Solange dies so ist, wird sich an der Optionspflicht kaum etwas ändern. Ich habe von noch keiner anderen Delegetion darüber gehört die deswegen in Deutschland war und sich beschwert hat. Und selbst wenn es auch andere Nationen betrifft. Wo sind denn die jeweiligen Adoptivfamilien die Interesse zeigen. Außerdem gibt es in Deutschland nun mal immer noch mehr Deutsche als Ausländer was die Wahrscheinlichkeit um einiges erhöht, das eine deutsche Familie das Adoptivrecht bekommt. Und Assimilation hat es schon zu jeder Zeit der Menschheitsgeschichte gegeben. Das kann niemand auf Dauer verhindern. […]
Das Ansinnen der türkischen Delegation ist keineswegs verwerflich. Im Gegenteil: Die türkische Regierung hilft den Jugendämtern bei der Durchsetzung des deutschen Rechts.
Zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung ist im Pflegschafts- und Adoptionsverfahren nämlich die religiöse Prägung des Kindes zu beachten. Soll ein Kind in Familienpflege gegeben werden, ist eine Übereinstimmung des religiösen Bekenntnisses anzustreben. Gemäß § 1801 Abs. 2 BGB hat das Jugendamt als Vormund bei der Unterbringung auf das religiöse Bekenntnis oder die Weltanschauung des Mündels und seiner Familie Rücksicht zu nehmen. Keinesfalls dürfen Vormund oder Pfleger die religiöse Bestimmung des Kindes gegen den Willen der Eltern ändern (§ 3 Abs. 2 S. 6 RKEG). Seine Aufgabe ist, eine religiöse Erziehung des Kindes im Rahmen seiner Konfession zu ermöglichen.
Die Sorge für die religiöse Erziehung des Mündels kann gemäß § 1801 Abs. 1 BGB dem Einzelvormund von dem Vormundschaftsgericht sogar entzogen werden, wenn der Vormund nicht dem Bekenntnis angehört, in dem der Mündel zu erziehen ist. Grund dafür ist unter anderem die Ermöglichung der Rückführung des Kindes in die Ursprungsfamilie. Andere kulturelle und/oder rligiöse Vorstellungen der Pflegefamilie würde das erschweren und damit das Kindeswohl gefährden.
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V. erklärt in seinem Rechtsgutachten vom 26. Februar 2007 (V 2.300 Ho), dass sich die Unterbringung eines Mündels, das einer der Glaubensrichtungen des Islams angehört, in einer Pflegefamilie des gleichen Glaubens, mangels vorhandener Pflegefamilien in der Regel als äußerst schwierig gestalte. Das Institut empfiehlt den Mitarbeitern im Pflegedienst deshalb, „durch eine andere Art der Werbung möglicherweise noch „mehr Vielfalt“ in die konfessionelle Ausrichtung von Pflegeeltern in ihrem Zuständigkeitsbereich“ zu bringen. Und genau das unterstützt die türkische Delegation mit seinem Deutschlandbesuch.
Einem Beschluss des Amtsgerichts Kerpen vom 17.03.2004 (60 XVI 8/02) ist jedoch zu entnehmen, dass manch ein Jugendamt absichtlich gegen das religiöse Erziehungsrecht der leiblichen Eltern, das eine unmittelbare Konkretisierung des Grundrechts der Religionsfreiheit gem. Art. 4 Abs. 1 und 2 GG darstellt, verstößt. Insoweit kann ich auch die Kritik der ZAMAN nachvollziehen.
Ich meine es kommt darauf an, wie alt ein Kind ist. Ein Baby würde sich kaum für Religion interessieren und darum geht es doch hauptsächlich oder? Ein Kind entwickelt ca. ab 5 Jahren eine eigene Identität. Ob ein Kind da bleiben darf wo es ist oder nicht sollte auch tunlichst dem Kind überlassen sein, zumindest wenn es über 8 Jahre alt ist, denn wenn es sich in der Familie wohl fühlt gäbe es kaum noch einen Grund etwas zu ändern.
Ich denke, dass es von ungemeiner Wichtigkeit ist, dass die türkische Delegation fehlerhaftes Verhalten von Jugendamtsmitarbeitern anspricht. Denn leider wird in Deutschlands Jugendämtern viel zu häufig das „Kindeswohl“ nach den eigenen persönlichen Erfahrungswerten interpretiert. Natürlich gibt es auch gute Jugendamtsmitarbeiter.
Allerdings möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass unrichtige Rechtsanwendung durch Jugendamtsmitarbeiter inzwischen ein Maß erreicht hat, dass man kaum noch von Fehlverhalten einzelner weniger Mitarbeiter sprechen kann. Aus diesem Grund hat die Unterzeichnerin auch eine Petition mit der Nr. 0128/2007 an den Petitionsausschuss mit unterzeichnet.
Leider wurde nach den Erfahrungswerten der Unterzeichnerin so manches Fehlverhalten auch von den Gerichten selten bis gar nicht sanktioniert.
Ich bin als Fachanwältin für Familienrecht verstärkt im Kindschaftsrecht tätig. Die Fälle – die ich in meiner täglichen Praxis erlebe – zeigen, dass es eines öffentlichen Bewusstseins für die Schwächsten unserer Gesellschaft bedarf, für die Kinder.
Wenn Jugendamtsmitarbeiter mehr versuchen würden, Kinder nicht von ihren leiblichen Eltern zu trennen, wäre so manche Entfremdung von Kindern zu ihren Eltern nicht eingetreten, die später nur sehr mühsam bis kaum zu bewältigen ist. Besser wäre eine Hilfe in den Familien, zu welchen die Jugendämter verpflichtet sind, zu leisten.
Leider erlebe ich immer wieder Fälle, bei denen unbescholtenen Eltern die Kinder entzogen werden. Hier verweise ich auf die Familie Görgülü. Dem Vater wurde sein Sohn mit Hilfe des Jugendamtes am 4. Tag nach seiner Geburt weg genommen und in eine Pflegefamilie gegeben. Der Fehler des Vaters war, dass er nichtehelicher Vater war.
Später wurde ihm das Kind erst einmal – auch der Umgang – verweigert, mit der Begründung, dass das Kind sich an die Pflegefamilie gewöhnt habe. Dieses Schaffen von Fakten ist verwerflich.
Der Vater und seine Familie mussten nahezu unmenschliche Kraft aufbringen, um sein Kind wieder zu bekommen.
Nach 9 Jahren auf den Gerichtsfluren und zahllosen Gerichtsentscheidungen durfte sein Sohn endlich zu seinem Vater zurück.
Dies ist nur ein Fall von vielen.