Bundesregierung

Kein Interesse an zeitnäheren Statistiken bei politisch rechts motivierten Gewalttaten

In Deutschland sind in den Jahren 1990 bis 2007 mindestens 40 Menschen bei politisch rechts motivierten Gewalttaten ums Leben gekommen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ((BT-Drucks. 16/11319)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

Sonntag, 22.02.2009, 13:29 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.08.2010, 6:13 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Linksfraktion macht auf eine neue „Qualität“ in der rechtsextreme Szene aufmerksam, die in der Öffentlichkeit, auch durch die häufige Leugnung des politischen Hintergrunds der Tatmotivation, immer noch unterschätzt werde.

Hierzu führen die Fragesteller vier Fälle mit tödlichem Ausgang vom Sommer 2008 auf und möchten von der Bundesregierung wissen, weshalb diese nicht in den Statistiken der Bundesregierung auftauchen.

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  • Der 55 Jährigen Bernd T. wurde in Templin am 22.07.2008 von den vorbestraften Sven P. und Christian W. auf brutalste Weise erschlagen. Die beiden Tatverdächtigen gehören einer lokalen Rechtsszene an.
  • Cha Dong N. in Berlin-Marzahn wurde am 06.08.2008 von Timo W. auf offener Straße erstochen. Das Opfer war laut Zeitungsberichten als Zigarettenhändler tätig, über die sich Timo W. schon mehrfach aufgeregt und rassistische Äußerungen gemacht habe..
  • Am 17.08.2008 wird in Magdeburg der Kunststudent Rick L. von dem Neonazi Bastian O. totgetreten. Bastian O. gilt als „Größe“ in der örtlichen Neonaziszene und wurde u. a. wegen eines rassistisch motivierten Angriffs auf einen aus Togo stammenden Studenten zu einem Jahr und acht Monaten Haft- Strafe ohne Bewährung verurteilt.
  • In Bernburg wurde am 24.08.2008 der 18-jährige Marcel W. mit zahlreichen Messerstichen getötet. Der Tat verdächtigt wird David B. der einer extrem rechten Szene der Region angehört und mehrfach wegen Körperverletzung und dem „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verurteilt war. Das Opfer sollte gegen seinen mutmaßlichen Mörder wegen Körperverletzung vor Gericht aussagen.

Die Bundesregierung verweist in ihren Antworten auf die Ausführungen Peter Altmeiers, parlamentarischer Staatssekretär beim Innenministerium, in einem Plenarprotokoll 1. Es sei darauf hingewiesen worden, dass es sich bei den Statistiken um vorläufige Zahlen gehandelt habe. Auch liege die Bewertungshoheit bezüglich der Frage, ob ein solcher Fall als politisch motivierte Straftat eingeordnet werde, ausschließlich bei den Bundesländern. Darauf habe der Bund keinen Einfluss. Im Übrigen müsse darauf hinweisen werden, dass sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren äußere.

Nach Ansicht der Fragesteller muss die Bundesregierung aber ein Interesse an einer zeitnahen und realistischen Einschätzung des rechtsextremen Gewaltpotenzials haben. Der Verweis auf mögliche Nachmeldungen zum Jahresende sei hier wenig dienlich.

Hierzu führt die Bundesregierung lediglich aus, dass mit dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) ein zeitnahes, aussagekräftiges und differenziertes Instrument auch zur statistischen Darstellung der Politisch motivierten Kriminalität zur Verfügung stehe.

  1. 16/178 S. 18930 f.
Politik
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